Prüfungsausschüsse

Der jeweile Prüfungsauschuss hat die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Prüfungen und hat die Rechtsaufsicht zur Einhaltung der Prüfungsordnung des Studienganges.

Dem Prüfungsausschuss gehören vier Professor:innen (Amtszeit 2 Jahre) und zwei studentische Mitglieder (Amtszeit 1 Jahr) des Fachbereiches an. Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt.