Ansprechpartner*innen bei sexueller Belästigung

Umgang bei sexueller Belästigung und Diskriminierung am Fachbereich Wirtschaft

Das Leitbild der Hochschule Darmstadt formuliert: „Unser Umgang miteinander ist respektvoll, offen und vertrauensvoll.“ Diesem Leitbild sieht sich der Fachbereich Wirtschaft ausdrücklich verpflichtet.

Gleichzeitig wissen wir, dass sexuelle Belästigung, rassistische Diskriminierung sowie persönliche Herabwürdigung (Mobbing) im Hochschulalltag vorkommen. Die Hochschule ist ein Arbeits- und Studienort, der durch Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien gekennzeichnet ist, was zum einen Diskriminierung und weitere Grenzverletzungen begünstigen kann, zum anderen ihre Benennung und Verfolgung erschwert. Der Fachbereich bietet daher Strukturen an, die Zuständigkeit und Ablauf bei Beschwerden verdeutlichen und betroffenen Studierenden Verfahrenssicherheit geben sollen.
Zunächst und zuerst entscheidend ist, wie Grenzüberschreitungen von direkt oder indirekt Betroffenen individuell wahrgenommen und empfunden werden. Die persönlichen Wahrnehmungen und Empfindungen der Betroffenen sind Ausgangspunkt für Beschwerden und Interventionen. Die Ausdrucksformen sexueller Belästigungen, sozialer Diskriminierung und persönlicher Herabwürdigung (Mobbing) können vielfältig sein. Sie zeigen sich etwa durch einen herabwürdigenden Sprachgebrauch, sexualisierte Gesten, die Verwendung oder Darstellung diskriminierender Präsentationen, durch scheinbar unbeabsichtigte körperliche Berührungen, Nötigung, Stalking und körperliche Gewalt. Grenzen werden bereits überschritten, wenn die persönliche Arbeitsbeziehung zwischen Lehrenden und Studierenden soweit auf die Privatsphäre übergreift, dass dies als unzulässig empfunden wird.

Eine unmittelbare Gegenwehr und Intervention ist Betroffenen nicht immer und unmittelbar möglich. Vom Bewusstwerden einer empfundenen Grenzüberschreitung (Einschüchterung, Anzüglichkeit, Anfeindung, Erniedrigung, Kommentar zum Aussehen, Beleidigung, Verletzung der Privatsphäre etc.) bis zu einer offiziellen Beschwerde kann es ein langer und für die Betroffenen leidvoller Weg sein: von der Unsicherheit „habe ich die Situation richtig wahrgenommen?“ bis zu der Abwägung „welche Nachteile muss ich bei einer Beschwerde befürchten?“ bestehen zahlreiche Fragen, mit denen die Betroffenen sich oft allein gelassen fühlen.

In einem hochschulinternen Beschwerdeverfahren sind für Ihre Beschwerden ansprechbar und zuständig:

  • Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
  • Dekan*in des Fachbereichs Wirtschaft
  • Kanzler*in der Hochschule

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Bundesweites kostenfreies Hilfetelefon für Betroffene, Helfende, Ratsuchende, Fachkräfte 0800 116 016 www.hilfetelefon.de/index.php

pro familia Beratungsstelle Darmstadt

Frauennotruf, Beratung und Krisenintervention für Mädchen und Frauen bei sexualisierter Gewalt

  • 06151 45511

darmstadt@profamilia.de
https://www.profamilia.de//index.php?id=1120

FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.

Beratung in verschiedenen Sprachen bei psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt

  • 069 970 979 70

info@fim-beratungszentrum.de
http://www.fim-frauenrecht.de

Opferschutzbeauftragte der Polizei

  • 06151 969 4044

opferschutz.ppsh@polizei.hessen.de

Wildwasser Darmstadt e.V.

Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Mädchen, Frauen und sie unterstützende Personen

  • 06151 28871

info@wildwasser-darmstadt.de
http://www.wildwasser-darmstadt.de/