BAföG
Jeder Fachbereich ist nach § 47 BAföG verpflichtet, erforderliche Eignungsbescheinigungen, Bestätigungen und gutachterliche Stellungnahmen zu Förderungswürdigkeit der Studierenden abzugeben. Diese Aufgabe obliegt dem BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche.
Ab dem 4. Studienfachsemester benötigen die Förderungsempfänger*innen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass sie bis dahin die üblichen Leistungen an diesem Fachbereich erbracht haben.
Weitere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Stipendien und sonstiger Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier
Voraussetzungen und Informationen über die Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen und -Bestätigungen
Voraussetzungen und Informationen über die Ausstellung von BAföG - Corona
Ausführliche und aktuelle Informationen zur Studienfinanzierung (über BAFÖG hinaus) findet man bei: www.che.de. Suchwörter: Studienkredit, Bildungskredit, Studienfinanzierung.
Weitere Informationen
Beauftragter Campus Dieburg
Herr Prof. Peter Hartmann
Kommunikation
Max-Planck-Straße 2
64807 Dieburg
Büro: F01, 402
Beauftragte Campus Darmstadt
Frau Prof. Dr. Anke Kopsch
Kommunikation
Büro: D21, 311
Sprechstunde
Nach Vereinbarung