BAföG

Jeder Fachbereich ist nach § 47 BAföG verpflichtet, erforderliche Eignungsbescheinigungen, Bestätigungen und gutachterliche Stellungnahmen zu Förderungswürdigkeit der Studierenden abzugeben. Diese Aufgabe obliegt der/dem BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche.

Ab dem 4. Studienfachsemester benötigen die Förderungsempfänger:innen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass sie bis dahin die üblichen Leistungen an diesem Fachbereich erbracht haben.

Weitere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Stipendien und sonstiger Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier

 Voraussetzungen und Informationen über die Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen und -Bestätigungen

www.bmbf.de

www.das-neue-bafoeg.de

www.studentenwerkdarmstadt.de

Ausführliche und aktuelle Informationen zur Studienfinanzierung (über BAFÖG hinaus) findet man bei: www.che.de. Suchwörter: Studienkredit, Bildungskredit, Studienfinanzierung.


Weitere Informationen vom Studierendenwerk unter: BaföG-Informationen


Beauftragter Campus Dieburg

Prof. Dr. Johanna Bucerius

Kommunikation Max Planck Straße 2
64807 Dieburg
Büro: F01, 425

+49.6151.533-69283
johanna.bucerius@h-da.de

Beauftragte Campus Darmstadt

Prof. Dr. Anke Kopsch

Kommunikation Büro: D21, 311

+49.6151.533-68385
anke.kopsch@h-da.de