BAföG
Jeder Fachbereich ist nach § 47 BAföG verpflichtet, erforderliche Eignungsbescheinigungen, Bestätigungen und gutachterliche Stellungnahmen zu Förderungswürdigkeit der Studierenden abzugeben. Diese Aufgabe obliegt der/dem BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche.
Ab dem 4. Studienfachsemester benötigen die Förderungsempfänger:innen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass sie bis dahin die üblichen Leistungen an diesem Fachbereich erbracht haben.
Weitere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Stipendien und sonstiger Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier
Voraussetzungen und Informationen über die Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen und -Bestätigungen
Ausführliche und aktuelle Informationen zur Studienfinanzierung (über BAFÖG hinaus) findet man bei: www.che.de. Suchwörter: Studienkredit, Bildungskredit, Studienfinanzierung.
Beauftragter Campus Dieburg
Kommunikation
Max Planck Straße 2
64807 Dieburg
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