Verlängerung Abschlussarbeit

Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit

Information

§ 22 Abs. 7 der ABPO der h_da

Liegen Gründe vor, die die zu prüfende Person nicht zu vertreten hat, so kann das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses auf schriftlichen Antrag im Einvernehmen mit der/dem Referent*in die Bearbeitungszeit angemessen, höchstens aber um einen Monat verlängern. § 16 Absatz 2 findet sinngemäße Anwendung. Bei längerer Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen (unter anderem gemäß § 10 Abs. 8) kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine weitergehende Entscheidung treffen, die das berechtigte Interesse der zu prüfenden Person wahrt.

Nachweis der Begründung

Die Begründung ist mit einem Nachweis (Bescheinigung einer Beeinträchtigung | Stellungnahme des betrieblichen Betreuers (m|w|d) / des Unternehmens, etc. ) zu belegen.


Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit

Persönliche Angaben Antragsteller (m|w|d)
Angaben zur Thesis und Begründung
Bescheinigung einer Beeinträchtigung | Stellungnahme des betrieblichen Betreuers (m|w|d) / des Unternehmens, etc.
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  • Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit

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Ich bin zudem darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass ich mein Einverständnis ohne für mich nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Meine Widerrufserklärung werde ich richten an:

Hochschule Darmstadt
Fachbereich Wirtschaft
Schöfferstr. 3
64295 Darmstadt

Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten an der h_da (Hochschule Darmstadt - Fachbereich Wirtschaft) gelöscht.

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