Anerkennung von Leistungen
Hochschulwechsel
Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel
Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Grundlage hierfür ist die Anerkennungssatzung der h_da.
Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen.
Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist.
Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen.
Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen" zu beantragen.
Auslandsaufenthalt
Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen.