Ordnungen
Studien- und Prüfungsordnungen
Nebenstehend findet sich der Link auf die "Allgemeine Bestimmung für Prüfungsordnungen" (ABPO) der h_da sowie die jeweilige
- BBPO (besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung),
- der Studienplan und
- das Modulhandbuch
Wichtiger Hinweis:
Die Eignungsfeststellung gemäß §6 Abs 3 BBPO und damit auch §§4 und 5 BBZM ist gemäß Beschluss des Fachbereichsrats vom 24.10.23 bis auf Weiteres ausgesetzt und daher nicht anzuwenden. Ein Abschluss gilt fortan als qualifiziert, wenn eine Gesamtnote von 2,5 oder besser erreicht wurde.“