Prüfungsmodalitäten

Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen

Schriftliche / Mündliche Prüfungen

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch  (06151 – 533 68888) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen:

IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 /  Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00

Prüfungen

Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über  my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im "Terminplan des Fachbereichs".

Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt. Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung.

Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen.

Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft.

Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich.

Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen

  • zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr)

möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist.

Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist

  • sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung,

frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben.


Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar.
 

Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall

  1. Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular "Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung").

    Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.
     
  2. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt), spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden.

    Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat.

Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung


Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest:

Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt.

Studiengänge:

Wiederholung von Prüfungen | Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP)

Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung, dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen.

Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt.

Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen.

Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können.

Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden.

Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung!

Termine

Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan des Fachbereichs.

Prüfungsanmeldungen