FAQ

FAQ zu Praxisprojekten des EWI B.Sc. dual

In der Regel sprechen Sie im vorausgehenden Semester von Ihnen favorisierte Betreuende auf Hochschulseite an und klären auch die Themenstellung. Finden Sie niemanden, der Sie betreuen möchte, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung EWI dual. Die Betreuung der Praxisprojekte im 4. Semester EWI dual übernimmt derzeit im Rahmen der Einführung in das Studium Herr Prof. Dr. Grävenstein (Studiengangsleitung EWI dual / Praxisbeauftragter).

NEIN. Die Anmeldung in HIS geschieht durch die Studiengangsleitung, sobald sie dort die Anmeldeformulare einreichen. Bitte reichen Sie die Anmeldeformulare frühzeitig ein. Rückwirkende Anmeldungen sind problematisch. Bitte suchen Sie dazu auch rechtzeitig nach einer Betreuerin/einem Betreuer auf Hochschulseite und legen Sie ihr/ihm die Anmeldung zur Unterschrift vor.

NEIN. Genau wie das Projekt selbst melden Sie sich mit Abgabe Ihres Anmeldebogens automatisch auch für diese Leistung an. Sie können einfach einen Termin mit Ihren beiden Betreuenden festlegen.

JA. Im dualen Studiengang ist die Kooperation zwischen Hochschule und Unternehmen ausdrücklich vereinbart, ein inhaltlicher/fachlicher Austausch zwischen den Betreuenden auf Hochschulseite und dem Unternehmen ist zentraler Bestandteil.

Alle Lehrenden des Fachbereichs Wirtschaft sowie alle Lehrenden anderer Fachbereiche, die im Studiengang EWI B.Sc. lehren. Die Betreuung der Praxisprojekte im 4. Semester EWI dual übernimmt derzeit im Rahmen der Einführung in das Studium Herr Prof. Dr. Grävenstein (Studiengangsleitung EWI dual / Praxisbeauftragter).

Die betrieblich Betreuenden sollen Ihnen den Zugang zu Informationen ermöglichen und für Ihre Fragen ein offenes Ohr haben. Zudem sollen sie mit Ihnen (und Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite) die Gliederung Ihrer Ausarbeitung besprechen und Ihnen Feedback geben. Wie viel Zeit dafür vorgesehen ist, liegt im Ermessen der Beteiligten, eine Vorgabe von Seiten der Hochschule gibt es dafür nicht. Allerdings sollen sie Ihren Arbeitsfortschritt aktiv unterstützen. Fordern Sie ggf. die Mitwirkung ein. Im Zweifel wenden Sie sich zunächst an Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die ein klärendes Gespräch führen können und – wenn das nicht hilft – an den Prüfungsausschuss, um über geeignete Maßnahmen beraten zu können.

Nach Abgabe Ihrer Projektdokumentation lesen Ihre jeweiligen betrieblich Betreuenden Ihre Arbeit durch und bewerten sie in Rücksprache mit Ihren Betreuenden auf Hochschulseite. Bei der Präsentation sind beide anwesend. Das von beiden Betreuenden gemeinsam ausgefüllte Notenblatt leiten die Betreuenden auf Hochschulseite an das Prüfungssekretariat weiter.

Falls es auf Seiten des Unternehmens erhebliche, begründbare und nachvollziehbare Probleme gibt, die auch kein klärendes Gespräch der Betreuenden untereinander lösen können, kann nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss einem Wechsel zugestimmt werden. Bitte sprechen Sie in solchen Fällen umgehend mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die dann den Prüfungsausschuss kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ein Wechsel der Betreuenden auf Hochschulseite ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich.

Diese sind:

  • längere Krankheit
  • Hochschulwechsel.

Bitte sprechen Sie im Einzelfall unter Schilderung der konkreten Umstände umgehend mit dem Prüfungsausschuss.

 

Die Anforderungen weichen zwischen den Betreuenden auf Hochschulseite unter Umständen leicht ab. Sprechen Sie daher in jedem Fall rechtzeitig mit Ihren jeweiligen Betreuenden. In der Regel sind jedoch für 5-CP-Module 10 bis 15 Seiten und für 10-CP-Module 20 bis 30 Seiten üblich.

Nein. Zwar gibt es in der Literatur zum Thema Arbeitsmethodik einige eher allgemeingültige Empfehlungen, beispielsweise, welche Schriftarten bzw. Zeilenabstände zu empfehlen sind oder dass sorgfältig zitiert werden und ein Literaturverzeichnis erstellt werden muss.

Wichtig sind aber lediglich:

  • das Titelblatt (Hochschule Darmstadt, Fachbereich Wirtschaft, Titel der Arbeit, ggf. Untertitel, Name, Matr.Nr., Referent, Korreferent, erstellt bei Unternehmen XY, Bearbeitungszeitraum)
  • ggf. Sperrvermerk
  • die Eidesstattliche Erklärung (eigenhändige Unterschrift bitte nicht vergessen!) - Ohne diese Erklärung kann die Arbeit NICHT angenommen werden! Bei Verstößen gegen diese Erklärung wird die Arbeit mit "nicht bestanden" bewertet!
  • in der Regel einseitiger Druck (es sei denn, Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite lassen zweiseitigen Druck zu)

In allen übrigen Aspekten der (graphischen) Gestaltung (auch des Einbandes usw.) sind Sie frei. Sie können sich z.B. an den Vorgaben des Moduls „Arbeitsmethodik“ orientieren; nutzen Sie auch die „Richtlinien für die Erstellung von Projektberichten im Rahmen von Praxisprojekten“. Sprechen Sie jedoch bitte unbedingt mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite über diesen Punkt. Sie können auch festlegen, dass eine elektronische Abgabe (als pdf mit eingescannter eidesstattlicher Erklärung) ausreichend ist.

 

Die elektronische Abgabe ist möglich, jedoch sollten Sie diesen Punkt mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite klären. Manchmal wird die elektronische, manchmal die Papierform bevorzugt.

In der Regel beginnen Sie nach Abstimmung der inhaltlichen Ausrichtung und einer ersten Gliederung in Abstimmung mit Ihren Betreuenden auf Hochschul- und Unternehmensseite.

Ja. In der Regel schließen Sie die Arbeiten an der Dokumentation im Anschluss an das Projekt innerhalb des Semesters ab, in dem Sie mit dem Projekt begonnen haben. In Ausnahmefällen können Ihre Betreuenden auf Hochschulseite eine abweichende Regelung vor oder während der Projektlaufzeit mit Ihnen treffen.

Dies betrifft insbesondere:

  • besonders komplexe Fragestellungen (mit Betreuenden auf Hochschulseite vereinbart)
  • Schwierigkeiten im Projektverlauf, die Sie nicht zu vertreten haben (ggf. schriftlicher Nachweis durch das Unternehmen oder Gespräch der beiden Betreuendem untereinander)
  • Krankheit (Attest)

Bitte sprechen Sie besondere Ereignisse/Probleme so früh wie möglich gegenüber Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite an.

Den Termin legen Sie gemeinsam mit Ihren beiden Betreuenden fest. Eine feste Vorgabe gibt es nicht.

Bitte beachten Sie jedoch die Semestergrenzen 31.03. und 30.09.

Bitte sprechen Sie diesen Punkt unbedingt gegenüber Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite an, damit rechtzeitig nach einer Lösung gesucht werden kann. Prinzipiell sind Verzögerungen bei diesen Prüfungsleistungen kein Ausschlussgrund („nicht bestanden“), da die BBPO keine Regelungen dafür enthält. Dennoch ist es im Interesse aller, wenn die Arbeiten vereinbarungsgemäß abgeschlossen werden.

Das kann daran liegen, dass die Note von Ihrem Betreuenden auf Hochschulseite noch nicht weitergemeldet wurde oder dass es z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingt zu Verzögerungen bei der Eintragung gekommen ist. Bitte geben Sie allen Beteiligten noch Zeit. Sollte die Note sechs Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse durch die Betreuenden bzw. nach Abgabe des Berichts bzw. dem Präsentationstermin immer noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.

Sie können es, wie jede andere Prüfung zweimal wiederholen, jedoch mit jeweils neuem Thema.

Unter bestimmten Umständen ist das möglich. Klären Sie dazu die fachlichen Aspekte rechtzeitig vor Anmeldung mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die zustimmen oder ablehnen und im Zweifel den Prüfungsausschuss informieren.

Bei einer Zusammenfassung sind die Projekte dennoch getrennt anzumelden und werden auch getrennt benotet (i.d.R. mit der gleichen Note).