Wechsel der Prüfungsordnung
Rechtliche Grundlagen
§ 14 der besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (PO 2018) definiert die Übergangsbestimmungen
- Frist für den Abschluss des Studiums nach der PO 2011
- Freiwilliger Wechsel zuvor möglich -> Schriftlicher Antrag
- Frist für den freiwilligen Wechsel zum Sommersemester: bis April
- Frist für den freiwilligen Wechsel zum Wintersemester: bis September
- Pandemiebedingt können Studierende in der Prüfungsordnung 2011 noch bis einschließlich Sommersemester 2023 nach der bisher für sie geltenden Prüfungsordnung geprüft werden.
Grundlage für die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen ist die Äquivalenzliste. Diese und der Antrag auf einen Wechsel der Prüfungsordnung stehen in der rechten Spalte als Download zur Verfügung.