Anerkennung von Leistungen

Hochschulwechsel

Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel

Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Grundlage hierfür ist die Anerkennungssatzung der h_da.

Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen.

Interner Studiengangswechsel

Betriebswirtschaftslehre Bachelor  ⇔ Logistik Management Bachelor


Die Prüfungsausschüsse der Bachelorstudiengänge BWL und LoMa haben in ihren Sitzungen am 30.03.2023 beschlossen, dass beide Studiengänge als vergleichbar eingestuft werden. Infolgedessen müssen Studierende, die von einem dieser Studiengänge in den anderen wechseln wollen, bereits erbrachte Leistungen inkl. aller Fehlversuche zwingend anerkennen lassen.

Falls eine Studierende oder ein Studierender endgültig einen Studiengang nicht bestanden hat, wird sie bzw. er nicht mehr für den anderen Studiengang zugelassen.

Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen.

Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist.

Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen.

Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen" zu beantragen.

Auslandsaufenthalt

Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen.