Bachelorarbeit
Bachelorarbeit (Modul 16300)
Die Bachelorarbeit kann auf zwei Arten angefertigt werden:
- In Kooperation mit einem Unternehmen oder einer anderen Organisation (Kooperationspartner / Praxispartner). In diesem Fall ist die Referentin bzw. der Referent ein Hochschulbetreuer (Professorin oder Professor bzw. Lehrkraft für besondere Aufgaben der Hochschule Darmstadt in der Regel des Fachbereichs Wirtschaft) und die Korreferentin bzw. der Korreferent in der Regel eine betriebliche Betreuerin bzw. ein betrieblicher Betreuer.
- Ohne Kooperation mit einem Kooperationspartner / Praxispartner.
- Die Kandidatin / der Kandidat wird bei der Anfertigung der Abschlussarbeit durch eine Referentin / einen Referenten betreut.
- Die Prüfung der Abschlussarbeit erfolgt in der Regel durch die Referentin / den Referenten sowie durch die Korreferentin / den Korreferenten.
- Beide Personen müssen mindestens die durch die Abschlussarbeit festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
- Zumindest eine der beiden Personen muss eine Professorin / ein Professor der Hochschule Darmstadt, die / der am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt lehrend tätig ist, sein.
- Als Referentin / Referent kommen ausschließlich alle Professor*innen, alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie alle Lehrenden am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt in Frage.
- Wird die Abschlussarbeit in einem Unternehmen erstellt, kann die Korreferentin / der Korreferent diesem Unternehmen angehören.
- Über die Zulassung der Referentin / des Referenten und der Korreferentin / des Korreferenten entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss.
Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit: Es ist ein Nachweis über 140 CP aus dem gesamten Studium und das erfolgreiche Bestehen des Seminarmoduls zu erbringen.
Anmeldung der Bachelorabeit: Für die Anmeldung muss das Anmeldeformular vor dem Beginn der Arbeit an das Sekretariat: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da.de geschickt werden. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Zulassung geprüft. Im Falle einer Zulassung wird diese per E-Mail mit der Nennung der Abgabefrist bestätigt.
Abgabe der Abschlussarbeit: Die Abgabe erfolgt digital per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an das Sekretariat. Weitere, wichtige Informationen finden Sie unter "Prozedere zur Abgabe von Abschlussarbeiten".
Termin zum Kolloquium: Der/die Studierende vereinbart mit ihrem/ihrer Referenten/in und ihrem/ihrer Korreferenten/in einen Termin für das Kolloquium.
Zeugniserstellung: Die Abschlussdokumente werden zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Der/die Studierende erhält von dort eine elektronische Benachrichtigung, sobald die Unterlagen abholbereit sind.
Prüfungsamt: Falls der/die Studierende das Zeugnis nicht selbst abholen kann, wendet er/sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort wird man über Alternativen zur Abholung informiert h-da.de/studium/pruefungsamt/.