Prüfungsmodalitäten

Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen

Schriftliche / Mündliche Prüfungen

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch  (06151 – 533 68888) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen:

IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 /  Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00

Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über  my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im "Terminplan des Fachbereichs".

Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt. Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung.

Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen.

Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft.

Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich.

Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen

  • zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin

möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist.

Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist

  • sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung,

frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben.


Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar.
 

  • Bei krankheitsbedingtem Rücktritt von Prüfungsleistungen muss ein ärztliches Attest unverzüglich (innerhalb 3 Werktagen) nach der Prüfung im Sekretariat Dieburg vorgelegt werden (Formular "Krankmeldung Arzt").
  • Bei wiederholtem krankheitsbedingten  Rücktritt von einer Prüfungsleistung muss ein Amtsärztliches Attest zusammen mit dem Formular "Krankmeldung Arzt" vorgelegt werden.

Hinweise zur Krankmeldung

Falls Sie wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest (Original) im Prüfungssekretariat mit dem Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung (Formular "Krankmeldung Arzt") auf Grund von Krankheit einreichen. Es werden nur noch Atteste akzeptiert auf denen der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Das ärztliche Attest darf nicht von dem Studierenden selbst ausgefüllt sein. Der gelbe Zettel (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zur Vorlage beim Arbeitgeber ist kein Attest und wird nicht mehr akzeptiert. Auf dem Attest muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Hierfür ist die Vorlage des Fachbereichs (Formular "Krankmeldung Arzt") zu verwenden. Jede Prüfung ist im Antrag separat anzugeben. Sind die eingereichten Unterlagen nicht im Original, unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Bei einer wiederholten Krankmeldung im gleichen Modul muss die Prüfungsunfähigkeit durch ein amtsärztliches Attest (vom Gesundheitsamt) nachgewiesen werden.


Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden.

Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung!

Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung, dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen.

Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt.

Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen.

Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können.

Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Termine

Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs.