Wechsel der Prüfungsordnung
Rechtliche Grundlagen
§ 14 der besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (PO 2018) definiert die Übergangsbestimmungen
- Frist für den Abschluss des Studiums nach der PO 2011
- Alle Module außer das Abschlussmodul müssen spätestens im Sommersemester 2020 erfolgreich absolviert sein
- Das Abschlussmodul muss spätestens im Wintersemester 2020/21 erfolgreich absolviert sein
- Freiwilliger Wechsel zuvor möglich -> Schriftlicher Antrag
- Frist für den Wechsel im Sommersemester: bis Ende März
- Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September
Grundlage für die Anerkennung der bisherigen Leistungen ist die Äquivalenzliste