Master-Thesis-Modul
Das Master-Thesis-Modul (Abschlussmodul nach § 21 ABPO und § 12 BBPO) besteht aus der Masterarbeit und dem Kolloquium.
Voraussetzungen: Zum Beginn des Master-Project/Thesis Moduls sind 78 CP erforderlich, hierbei sind 30 CP aus dem ersten Semester nachzuweisen.
Die Arbeit kann in englischer oder in deutscher Sprache erstellt werden.
Bei der Anfertigung der Abschlussarbeit wird die Kandidatin oder der Kandidat durch eine Referentin oder einen Referenten betreut.
Die Prüfung der Arbeit erfolgt in der Regel durch die Referentin oder den Referenten sowie durch eine Korreferentin oder einen Korreferenten.
Beide Personen müssen mindestens die durch die Abschlussarbeit festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
Zumindest eine der beiden Personen muss ein Professor / eine Professorin der Hochschule Darmstadt, der / die am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt lehrend tätig ist, sein.
Als Referentin oder Referent kommen ausschließlich alle Professor:innen, alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie alle Lehrenden am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt in Frage.
Wird die Abschlussarbeit in einem Unternehmen erstellt, kann der Korreferent oder die Korreferentin diesem Unternehmen angehören.
Über die Zulassung des Referenten oder der Referentin und des Korreferenten oder der Korreferentin entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss.
Die Master-Thesis muss vor dem Beginn mit dem Anmeldeformular zur Master-Thesis angemeldet werden. Die Anmeldung ist per E-Mail an das Sekretariat zu senden. Nach der Zulassung durch den Prüfungsausschuss, die per E-Mail bestätigt wird, darf die Bearbeitung der Master-Thesis begonnen werden.
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Sekretariat, an Referent:in und Korreferent*in zu dem vom Prüfüngsausschuss festgelegten Termin bis 12:00 Uhr.
Wenn die Master-Thesis bestanden ist, wird die Kandidatin oder der Kandidat zum Kolloquium zugelassen. Das Kolloquium beginnt mit einem Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten von mindestens 15 und höchstens 45 Minuten Dauer. Die Gesamtdauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 und höchstens 60 Minuten.
Termin und Ausgestaltung des Vortrags sind mit dem Referenten oder der Referentin und mit dem Korreferenten oder Korreferentin abzustimmen.