Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule an die h_da oder einem Auslandsaufenthalt an einer ausländischen Hochschule sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass
- Prüfungsleistungen, die Sie an anderen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können.
Die Vorab-Anerkennung von Modulen erfolgt zunächst über die nebenstehenden Formulare durch die jeweiligen FachdozentInnen bzw. vor dem Auslandsaufenthalt durch die Abstimmung eines Learning Agreements mit dem/der Auslandsbeauftragten und ist anschließend, zusammen mit den restlichen Anerkennungsunterlagen, dem Prüfungsausschuss zur endgültigen Anerkennung vorzulegen.
§1 (6) der Anerkennungssatzung der h-da:
Eine Anerkennung von Leistungsnachweisen und nachgewiesenen Kompetenzen ist nur möglich, solange der zu ersetzende Leistungsnachweis an der Hochschule Darmstadt noch nicht angetreten wurde. Eine abweichende Regelung in einem „learning agreement“ ist zulässig.
Bitte geben Sie den Antrag vollständig im Sekretariat ab.
Weitere Informationen
Prüfungssekretariat
Anerkennung(en)
Prüfungsordnung 2018
*Formulare im .pdf-Format
Formularfelder für eine mögliche digitale Signatur werden erst nach einem Download sichtbar!