Ordnungen
Umsetzung aus der PO 2011 in die PO 2018
Im Bachelor Energiewirtschaft (PO 2011) wurde letztmalig im WS 17/18 aufgenommen.
- Pandemiebedingt können Studierende in der Prüfungsordnung 2011 noch bis einschließlich Sommersemester 2023 nach der bisher für sie geltenden Prüfungsordnung geprüft werden.
Nach Verstreichen der Übergangsfrist erfolgt die Umsetzung der Studierenden in die neue Prüfungsordnung PO 2018. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich, auch wenn der Prüfling die Umstände für die Nichteinhaltung der Bearbeitungszeit nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit).
Wichtige Hinweise zum Wechsel der Prüfungsordnung PO 2011 - 2018
Studierende können auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln.
- Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten.
- Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April
- Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September
- Die Entscheidung für den Übergang in die vorliegende Prüfungsordnung kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Der Übergang erfolgt jeweils mit Beginn des auf die Entscheidung folgenden Semesters.
- Fehlversuche aus gleichwertigen Prüfungsleistungen der bisherigen Prüfungsordnung werden dabei gemäß § 17 Abs. 3 ABPO übernommen.
Rechtsstehend finden Sie die Äquivalenzliste PO 2011 - PO 2018, die Aufschluss über die anzuerkennenden Module 2011 - 2018 gibt. Von der PO 2011 nicht aufgeführte Module werden bei der Umschreibung in die PO 2018 ersatzlos gestrichen. Diese Module können nach Wunsch als freiwillige zusätzliche Leistung im Zeugnis aufgeführt werden.
Weitere Informationen
Prüfungssekretariat
Ordnung 2018
Ordnung 2011
PO 2011
*Formulare im .pdf-Format
Formularfelder für eine mögliche digitale Signatur werden erst nach einem Download sichtbar!