Schriftliche / Mündliche Prüfungen
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch (06151 – 533 68888) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen:
IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00
Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben.
Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf !
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten.
Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende.
Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat.
Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen
möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist.
Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist
frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben.
Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar.
Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.
Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest:
Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt.
Studiengänge:
Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung, dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen.
Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden.
Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen.
► PO 2018 B.Sc.: Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird auf zwei beschränkt (BBPO §13 Absatz 2).
Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können.
Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.
Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden
NUR für die PO 2011 gilt: Die erste Wiederholungsprüfung kann einmalig von Ihnen um ein Semester geschoben werden.
Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums im Studiengang Bachelor Energiewirtschaft müssen mindestens 90 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein.
Bachelorstudierende im Studiengang Energiewirtschaft können Prüfungsleistungen in Masterstudiengang Energiewirtschaft vorwegnehmend erbringen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium (210 CP) mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben.
Mit der Erbringung freiwilliger Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu diesem Masterstudiengang.
Im Sommersemester können demnach Bachelorstudierende des Studiengangs Energiewirtschaft, die ihren Bachelor erfolgreich mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben, Module im Masterstudiengang Energiewirtschaft ablegen.
Bitte beachten Sie: Es muss vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nur dann ist eine Anmeldung zu den Prüfungen auch möglich.
Kommunikation Büro: F01, 408
+49.6151.533-67946
hannah.delp@h-da.de
energie.sek.fbw@h-da.de
1
Sprechstunde
Mo - Do von 9.00 - 12.00 Uhr