Anerkennung von Prüfungsleistungen

Hochschulwechsel

Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel

Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können.

Die Vorab-Anerkennung von Modulen erfolgt zunächst durch die jeweiligen Fachdozenten (m|w|d) und ist anschließend, zusammen mit den Anerkennungsunterlagen (Modulbeschreibungen und Leistungsnachweise der Herkunftsmodule), dem Prüfungsausschuss über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zur endgültigen Anerkennung vorzulegen.

Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Anerkennungen im Zusammenhang mit außerhochschulische erworbenen Kompetenzen

Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist.

Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen.

Den Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen stellen Sie bitte über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen".

Auslandsaufenthalt

Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen.

Wechsel der Prüfungsordnung

Anerkennungen von Leistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb eines Studiengangs

Studierende können auf Antrag in die aktuell geltende Prüfungsordnung wechseln.

    Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten.
    Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April
    Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September

Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Wechsel der Prüfungsordnung" zu beantragen.

Prüfungssekretariat

Hannah Delp

Kommunikation Büro: F01, 408

+49.6151.533-67946
hannah.delp@h-da.de
energie.fbw@h-da.de

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Sprechstunde
Mo - Do von 9.00 - 12.00 Uhr

Online Anerkennungsverfahren