Anerkennung von Prüfungsleistungen
Hochschulwechsel
Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel
Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können.
Die Vorab-Anerkennung von Modulen erfolgt zunächst durch die jeweiligen Fachdozenten (m|w|d) und ist anschließend, zusammen mit den Anerkennungsunterlagen (Modulbeschreibungen und Leistungsnachweise der Herkunftsmodule), dem Prüfungsausschuss über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zur endgültigen Anerkennung vorzulegen.
Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Anerkennungen im Zusammenhang mit außerhochschulische erworbenen Kompetenzen
Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist.
Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen.
Den Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen stellen Sie bitte über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen".
Auslandsaufenthalt
Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen.
Wechsel der Prüfungsordnung
Anerkennungen von Leistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb eines Studiengangs
Studierende können auf Antrag in die aktuell geltende Prüfungsordnung wechseln.
Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten.
Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April
Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September
Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Wechsel der Prüfungsordnung" zu beantragen.
Prüfungssekretariat
Kommunikation Büro: F01, 408
+49.6151.533-67946
hannah.delp@h-da.de
energie.fbw@h-da.de
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Sprechstunde
Mo - Do von 9.00 - 12.00 Uhr