BAföG

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Jeder Fachbereich ist nach § 47 BAföG verpflichtet, erforderliche Eignungsbescheinigungen, Bestätigungen und gutachterliche Stellungnahmen zu Förderungswürdigkeit der Studierenden abzugeben.

Diese Aufgabe obliegt dem BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche.

Ab dem 4. Studienfachsemester benötigen die Förderungsempfänger eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass sie bis dahin die üblichen Leistungen an diesem Fachbereich erbracht haben.


Bitte wenden Sie sich zunächst an das Prüfungssekretariat (nebenstehend), falls Sie Bescheinigungen für das BAföG-Amt benötigen.

 

Prüfungssekretariat

Hannah Delp

Kommunikation Büro: F01, 408

+49.6151.533-67946
hannah.delp@h-da.de

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Sprechstunde
Mo - Do von 9.00 - 12.00 Uhr