Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und dem Kolloquium.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass der/die Kandidat:in fähig ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich Energiewirtschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Die Arbeit ist in englischer oder deutscher Sprache anzufertigen, wobei die Festlegung durch den/die Betreuer/in erfolgt. Der Masterarbeit muss eine Zusammenfassung beigefügt werden.
Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden durch den Prüfungsausschuss, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
Die Masterarbeit und das Kolloquium müssen für sich bestanden sein und werden im Verhältnis 3:1 gewichtet.
Bitte beachten Sie:
Jegliche Änderung des genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuer:innen abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.
Kommunikation Büro: F01, 408
+49.6151.533-67946
hannah.delp@h-da.de
energie.sek.fbw@h-da.de
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