Prüfungsmodalitäten

Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen

Schriftliche / Mündliche Prüfungen

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch  (06151 – 533 68888) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen:

IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 /  Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00

Hinweis ➤ 4-semestriger Master

Hinweis 4-semestriger Master - Prüfungsnummern -

Konto

 

111 (Prüfungs-Nr. 40110- 40160)

Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung der BWL sind dem Konto 111 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40110- 40160 sowie die RASUM Module zugeordnet.

222 (Prüfungs-Nr. : 40210- 40260

Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung Technik sind dem Konto 222 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40210- 40260 sowie die RASUM Module zugeordnet.

333 (Prüfungs-Nr.: 40310- 40360)

Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung WIng sind dem Konto 333 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40310- 40360 sowie die RASUM Module zugeordnet.

Prüfungsformen:

Anmelden von Prüfungsleistungen

Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben.

Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG  auf !

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten.

Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende.

Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat.

Abmelden von Prüfungsleistungen

Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen

  • zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr)

möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist.

Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist

  • sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung,

frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben.


Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar.

Krankheitsfall

  1. Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular "Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung").

    Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.
     
  2. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt), spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden.

    Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat.

Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung


Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest:

Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt.

Studiengänge:

Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP)

Wiederholungsprüfung (M.Sc.)

Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können.

Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Sonstiges

Wahlmodule - Nicht Bestehen

Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden

Prüfungssekretariat

Hannah Delp

Kommunikation Büro: F01, 408

+49.6151.533-67946
hannah.delp@h-da.de
energie.sek.fbw@h-da.de

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Sprechstunde
Mo - Do von 9.00 - 12.00 Uhr

Prüfungsan-/abmeldungen

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