Schriftliche / Mündliche Prüfungen
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch (06151 – 533 68888) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen:
IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00
Konto |
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111 (Prüfungs-Nr. 40110- 40160) |
Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung der BWL sind dem Konto 111 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40110- 40160 sowie die RASUM Module zugeordnet. |
222 (Prüfungs-Nr. : 40210- 40260 |
Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung Technik sind dem Konto 222 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40210- 40260 sowie die RASUM Module zugeordnet. |
333 (Prüfungs-Nr.: 40310- 40360) |
Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung WIng sind dem Konto 333 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40310- 40360 sowie die RASUM Module zugeordnet. |
Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben.
Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf !
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten.
Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende.
Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat.
Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen
möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist.
Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist
frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben.
Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar.
Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.
Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest:
Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt.
Studiengänge:
Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können.
Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.
Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden
Kommunikation Büro: F01, 408
+49.6151.533-67946
hannah.delp@h-da.de
energie.sek.fbw@h-da.de
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Sprechstunde
Mo - Do von 9.00 - 12.00 Uhr