
Hybrides Sommersemester 2021
Online mit Ausnahmen
Das Sommersemester 2021 findet am Fachbereich Wirtschaft ab dem 12. April (Beginn der Kurse) in 'hybrider' Form statt. Die meisten Veranstaltungen werden weiter online durchgeführt. Einige wenige Kurse erfolgen ganz oder teilweise in Präsenz, u.a. damit Laborverantaltungen absolviert werden können. Ggf. können im Laufe des Semesters weitere Präsenzangebote folgen.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu zentralen Aspekten des hybriden Sommersemesters, die alle Studiengänge des Fachbereichs betreffen. Zusätzlich informieren Sie sich bitte über besondere Punkte in Ihrem jeweiligen Studiengang über die Studiengangsseiten und die dortigen aktuellen Meldungen.
Die sich anschließenden Reiter informieren über relevante Aspekte im Detail und die FAQs beantworten konkrete Fragen aus studentischer Alltagsperspektive.
Bitte beachten Sie, dass diese Seite vor dem Semesterstart noch weiter ergänzt wird und aktuelle Entwicklungen zu Änderungen ggü. den hier getroffenen Aussagen führen können. Bitte lesen Sie vor und während des Semesters auch unbedingt regelmäßig Ihre Emails.
Regelungen für den gesamten Fachbereich
Start und Ende der Veranstaltungen
Die Veranstaltungen am Fachbereich Wirtschaft starten am 12. April und laufen bis zum 17. Juli. Gesonderte Regelungen gibt es für die berufsbegleitenden Studiengänge der Weiterbildung (die betreffenden Teilnehmer sind hierüber informiert).
Stundenplan
Über die angebotenen Veranstaltungen und Ihren Stundenplan informieren Sie sich auf den Seiten Ihres jeweiligen Studiengangs über QIS
Belegen von Veranstaltungen/Vorlesungen
Um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, müssen Sie sich für den Kurs in Moodle einschreiben.
Informationen, wie Sie sich in die Veranstaltungen einschreiben können, erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf den Internet-Seiten der einzelne Studiengänge über "Aktuelles". Je nach Studiengang und zum Teil auch Veranstaltung kann es leicht unterschiedliche Verfahren geben.
Für einzelne Veranstaltungen kann alternativ eine Belegung via QIS erforderlich sein, bspw. für die Zuteilung von teilnehmerbeschränkten Wahlpflichtveranstaltungen in einzelnen Studiengängen. Achten Sie auf Ihren Studiengangsseiten bitte auf entsprechende Hinweise. Abweichende Regelungen gelten auch für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (WIng), bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Studiengangsseiten.
BITTE BEACHTEN SIE: Eine Belegung zu einer Veranstaltung bedeutet noch NICHT, dass Sie bereits für die Prüfungs angemeldet wären. In jedem Falle ist eine separate Prüfungsanmeldung erforderlich. Wann diese stattfinden, entnehmen Sie bitte dem Terminplan auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Formate von Veranstaltungen
Ablauf der einzelnen Veranstaltungen und Prüfungsformate werden im Rahmen der jeweiligen ersten Veranstaltung erläutert.
Prüfungen
Um möglichst alle Prüfungen anbieten zu können und Veranstaltungen und Prüfungen sinnvoll aufeinander abzustimmen, werden die Prüfungsformate häufiger von denen abweichen, die im jeweiligen Modulhandbuch aufgeführt sind. Die Dozent*innen beziehen bei der Gestaltung die Prüfungsausschüsse ein und geben die jeweiligen Prüfungsleistungen zu Beginn der Veranstaltungen bekannt.
Ein Teil der Veranstaltungen wird alternative Prüfungsformate nutzen, ein anderer Teil sieht weiter Klausuren am Ende des Semesters vor. Insgesamt wird dadurch die Anzahl der Klausuren am Semesterende reduziert, was die hygienekonforme Prüfungsorganisation erleichtert.
Anmeldungen zu Prüfungen
Um an einer Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie sich während des Anmeldezeitraums (siehe Terminplan) dafür über QIS anmelden (die Belegung zur Teilnahme an einem Kurs reicht dafür NICHT aus).
Jede Anmeldung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Bitte heben Sie Ihre Anmeldebestätigungen bis nach dem Prüfungszeitraum auf!
Bei Problemen können Sie sich an das Sekretariat wenden.
Beachten Sie bitte die Fristen. Nachträgliche Prüfungsanmeldungen können nicht vorgenommen werden.
Pflichtanmeldungen
lt. Sondersatzung vom 01.05.20 - gültig ab 01.02.2021 bis 31.10.2021 werden Pflichtanmeldungen ausgesetzt (§5 Absatz 2). d.h. Sie müssen sich selbst du den Klausuren anmelden, die Sie schreiben möchten. Es werden keine automatischen Pflichtanmeldungen für Klausuren im 2. oder 3. Versuch vorgenommen!
Rücktritt von Prüfungen
Laut § 7 der Sondersatzung für prüfungsrelevante Leistungen im Zuge der Corona-Pandemie können Prüflinge ohne Angabe von Gründen noch vor dem Betreten des Prüfungsraumes von der Prüfung zurücktreten. Die Abmeldefrist endet mit dem Beginn der Prüfung.
- Der Rücktritt muss vom Prüfling über QIS erfolgen (bis zum Vortag der Klausur 23:59 Uhr) oder
- durch einen schriftlichen Prüfungsrücktritt per E-Mail (an Frau Steiger-Müller und den Dozenten) oder
- direkt vor Ort vor dem Prüfungsraum.
Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Hausarbeiten, Projekte…) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe/Bekanntgabe der Aufgaben/Themenstellung.
Prüfungszeitraum
Für die Prüfungen am Semesterende sind die ersten vier Wochen nach Ende der Veranstaltungen vorgesehen (19. Juli bis 14. August). Änderungen vorbehalten, siehe auch "Terminplan".
Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Ausnahmesituation können mündliche Ergänzungsprüfungen (MEPs) vorerst nicht durchgeführt werden. Sie werden auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verschoben, der derzeit noch nicht bestimmbar ist.
Studierende sollen durch das Verschieben in ihrem Studienfortschritt nicht eingeschränkt werden. Vorleistungen etc., die von der MEP abängig sind, werden bei Bedarf als vorläufig erfüllt unterstellt.
Sollte es durch das Verschieben der MEPs zu einer unzumutbaren Härte kommen, prüft der jeweilige Prüfungsausschuss auf Antrag, ob eine zeitnahe Durchführung der MEP ausnahmsweise und unter hygienekonformen Bedingungen doch möglich ist.
Praxisprojekte
Vielfach können geplante Praxisprojekte derzeit nicht in der üblichen Form durchgeführt werden. Bei Änderungen von Einsatzgebieten oder vorzeitigem Abbruch einer angetretenen Stelle sprechen Sie bitte mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.
Die einzelnen Studiengänge prüfen zum Ablegen des Praxismoduls teilweise Alternativen für ‚echte‘ Praxisprojekte. Informieren Sie sich hierüber bitte über die entsprechenden Seiten Ihres Studiengangs („Aktuelles“).
Bitten beachten Sie auch den Reiter "Anmeldung von Abschlussarbeiten, Projekten u.ä."
Hinweis für die Studierenden der dualen Studiengänge: Die Ausführungen unter diesem Reiter betreffen NICHT die Praxisprojekte in den Studiengängen IBWL Dual B.Sc. und M.Sc. Bei Fragen dazu wende Sie sich bitte an das duale Studienzentrum oder die Studiengangsleitung.
Abschlussarbeiten & Kolloquien
Abschlussarbeiten werden derzeit unter besonderen Herausforderungen geschrieben. Situationen, die die Kooperation mit Ihrem Praxispartner betreffen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer, ebenfalls mögliche Probleme bei der Beschaffung von Literatur (geschlossene Bibliotheken etc.). Aufgrund der besonderen Umstände ist es in Absprache mit den Referenten möglich, die Themenstellung bei Bedarf zu modifizieren, um bspw. eine Praxisarbeit in eine Literaturarbeit umzuwandeln. Auf begründeten Antrag kann auch der Bearbeitungszeitraum verlängert werden.
Die Abschlussarbeit ist fristgerecht abgegeben, wenn diese in digitaler Form vorliegt. Die Printversion ist unaufgefordert nachzureichen.
Die digitale Abgabe Ihrer Arbeit erfolgt im pdf-Format (das gilt auch für Anhänge) über die studentische Email-Adresse an die Hochschul-Mailadresse des/der (Kor-)Referent*in sowie gleichzeitig an das jeweilige Prüfungssekretariat. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeit mit einem Sperrvermerk versehen ist und eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Den Weg für eine vertrauliche Abgabe der Arbeit an Ihre/Ihren Unternehmensbetreuer*in stimmen Sie bitte mit dieser/diesem ab. Die Dateigröße darf 10 MB nicht übersteigen. Sofern aus wichtigem Grund größere Dateien abgegeben werden müssen, sind die Dateien zu zerlegen. Das Prüfungssekretariat bestätigt den fristgerechten Eingang. Enthält die Ausarbeitung Teile, die nicht in ein pdf umgewandelt werden können (Excel mit Rechenlogik, Programmcode usw.), stimmen Sie individuell mit Ihrer/Ihrem Betreuer*in ab, wie vorzugehen ist. Solche Anlagen senden Sie bitte nicht an das Prüfungssekretariat.
Die Printversionen sind dem Prüfungssekretariat per Post zuzusenden (nachzureichen).
Das Kolloquien wird präsenzfrei durchgeführt. Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Referent*innen über den Ablauf, den Einsatz von Online-Tools und die vorherige Einreichung von Präsentationsfolien (pdf!) ab.
Bitten beachten Sie auch den Reiter "Anmeldungen zu Abschlussarbeiten, Projekten u.ä."
Anmeldung von Abschlussarbeiten, Projekten u.ä.
Muss eine Prüfungsleistung oder ein Modul über ein Formular angemeldet werden, so gilt ein elektronisch ausgefülltes Formular ohne Unterschrift der Studierenden als verbindliche Anmeldung. Die von Referent*in/Korreferent*in bzw. Betreuer*in einzuholenden Unterschriften gelten mit eingescannter/elektronischer Unterschrift oder wenn dies nicht möglich ist, auchals eine einfache E-Mail-Bestätigung als erbracht. Die Unterschriften sind vom Studierenden einzuholen. Haben alle zugestimmt, bestätigen das Prüfungssekretariat und der Prüfungsausschuss die Anmeldung durch eine Genehmigung. Bei Abschlussarbeiten wird zusätzlich das Abgabedatum rückbestätigt.
Sonderregelungen IBWL / Weiterbildung
Im Studiengang IBWL gelten teils abweichende Regelungen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf den Studiengangsseiten der IBWL.
Ansprechpartner*innen
Diese Seite wird bis zum Beginn der Veranstaltungen noch weiter ergänzt.
Bei dringenden individuellen Fragen versuchen wir gerne, Ihnen bilateral weiterzuhelfen.
Je nach Thema wenden Sie sich an die folgenden Ansprechpartner*innen:
- Studiengangsleiter*in: Kontaktdaten s. Seite Studiengang
- Prüfungsausschussvorsitzende*r: Kontaktdaten s. Seite Studiengang
- Studiendekan Prof. Dr. Sebastian Herold: Nutzen Sie dafür bitte die Adresse corona.fbw@h-da.de
FAQ
Muss ich mich zu normalen Vorlesungen/Veranstaltungen anmelden?
Ja. Um eine Veranstaltung verfolgen zu können, müssen Sie in den zugehörigen Moodle-Kurs eingeschrieben sein. Nur so kommen Sie an Unterlagen und organisatorische Informationen.
Dabei handelt es sich nicht um eine Anmeldung im prüfungsrechtlichen Sinne. Für die Prüfungen müssen Sie sich - wie bisher auch schon - separat via QIS anmelden.
Wann und wie kann ich mich für eine Veranstaltung anmelden?
Einzelheiten zum Ablauf der Anmeldungen entnehmen Sie bitten den Informationen, die rechtzeitig auf den Seiten Ihres Studiengangs zur Verfügung gestellt werden.
Wie kann ich derzeit Unterlagen in der Hochschule einreichen?
Aufgrund des fortbestehenden Aufenthaltsverbots von Studierenden auf dem Gelände der Hochschule können Sie vorerst sämtliche Unterlagen, egal ob bei Dozent*innen oder in den Sekretariaten, per Email einreichen. Durch eine rechtzeitige elektronische Einreichung werden alle Fristen gewahrt. Bitte beachten Sie die konkreten Hinweise für Abschlussarbeiten und Praxisprojekte in den entsprechenden Reitern auf dieser Seite.
Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich Ihre offiziellen h_da-Email-Adressen und reichen Sie Dokumente ausschließlich im pdf-Format ein (es sei denn, es gibt eine explizite Aufforderung, andere Dateien zu senden). Ein Computervirus im Hochschulsystem, der bspw. über Word-, Excel- oder Powerpoint- Dateien Verbreitung findet, wäre für ein Semester, das weitgehend online stattfindet, ein gravierendes Problem.
Was kann ich tun, wenn ich dringend etwas an der Hochschule erledigen muss?
Wenn Sie ein Dokument einreichen müssen, machen Sie dies derzeit bitte auf elektronischem Wege.
Eine Ausnahme vom Aufenthaltsverbot für Studierende auf dem Hochschulgelände besteht nur für besondere Härtefälle bei Vorliegen einer schriftlichen Einladung eines Hochschulbeschäftigten (Kontakt hierzu bitte per Email aufnehmen).
Was mache ich, wenn ich zu Hause keinen Computer habe?
Melden Sie sich bitte bei uns. Wir versuchen zu helfen.
Kontakt-Adresse: corona.fbw@h-da.de
Weitere Informationen
Rahmentermine
Das Sommersemester 2021 beginnt am 1. April. Für die Veranstaltungen sind folgende Termine relevant:
- Beginn der Veranstaltungen:
12. April - Ende der Veranstaltungen:
17. Juli - Geplanter Prüfungszeitraum:
19. Juli - 14. August - Osterferien:
2. - 5. April
Bitte beachten Sie unbedingt die weiteren Termine und Fristen, die es in Ihren Studiengängen bspw. zur Prüfungsanmeldung gibt!
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Welche Herausforderungen hält das präsenzfreie Studieren bereit, welche Vorteile bietet es und welche Empfehlungen lassen sich für das Home-Studying aussprechen? Eine studentische Projektgruppe hat sich mit diesen Themen beschäftigt und ihre Ergebnisse in einem kurzzweiligen Video festgehalten, das nachfolgend abrufbar ist (Dauer 3 Min.).
Tipps, Tricks und Hilfestellungen zum Studieren von zu Hause
Das Studium von zu Hause aus stellt eine besondere Herausforderung dar, für die Sie in den hier abrufbaren pdf-Folien wertvolle Hinweise und Hilfestellungen erhalten.