Prüfungsmodalitäten

Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen

Schriftliche / Mündliche Prüfungen

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für schriftliche und mündliche Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch  (06151 – 533 68888) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen:

IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 /  Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00


Prüfungen

Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich my.h-da.de anmelden. Die Anmeldefristen und Termine finden Sie im Reiter "Aktuelles Semester".

Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG bis nach dem Prüfungszeitraum auf !

Sie als Studierende/r stehen in der Pflicht, diese Bestätigung aufzubewahren, bis die Klausuren vorbei sind. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums Ihre Anmeldungen – wenn in dieser Zeit etwas nicht stimmt mit den Anmeldungen, kann man Sie durch das Sekretariat noch anmelden. Wenn Ihnen das erst nach dem Anmeldezeitraum auffällt und Sie keine Anmeldebestätigung nachweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung NICHT möglich!

Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen

  • bis zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr)

möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist.

Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf !

Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist

  • sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung,

frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben.

Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar.

Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall

  1. Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular "Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung").

    Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.
     
  2. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt), spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden.

    Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat.

Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung


Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest:

Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt.

Studiengänge:

Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP)

Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können.

Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

Für im Jahresrhythmus angebotene Veranstaltungen kann die erste Wiederholungsprüfung einmalig um ein Semester verschoben werden.

Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung, dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen.

Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden.

Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen.

Termine

Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem  Terminplan  Ihres Studiengangs.

Prüfungsanmeldungen