Anerkennung von Leistungen
Hochschulwechsel
Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel
Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Grundlage hierfür ist die Anerkennungssatzung der h_da.
Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen.
Wechsel der Prüfungsordnung
Anerkennungen von Leistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb eines Studiengangs
Studierende können auf Antrag in die aktuell geltende Prüfungsordnung wechseln.
- Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten.
- Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April
- Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September
Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Wechsel der Prüfungsordnung" zu beantragen.
Fortbildung
Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit Fortbildung
Leistungen, die im Rahmen der erfolgreich absolvierten Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt des Hessischen Verwaltungsschulverbands (HVSV) oder einer vergleichbaren Fortbildung erbracht wurden, können auf das Studium angerechnet werden.
Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Leistungen Verwaltungsfachwirte" zu beantragen.
Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist.
Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen.
Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen" zu beantragen.
Auslandsaufenthalt
Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen.
Kontakt
Prof. Dr. Anke Kopsch
Kommunikation Büro: D21, 311
+49.6151.533-68385
anke.kopsch@h-da.de
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Sprechstunde
Nach Vereinbarung