Prüfungsmodalitäten
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen
Schriftliche / Mündliche Prüfungen
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch (06151 – 533 68888) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen:
IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00
Prüfungsformen
Anmelden von Prüfungsleistungen
Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben.
Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf !
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten.
Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende.
Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat.
Abmelden von Prüfungsleistungen
Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen
- bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin (PO 2016 | PO 2021)
möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist.
Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung.
Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf !
Krankheitsfall
- Bei krankheitsbedingtem Rücktritt von Prüfungsleistungen muss ein ärztliches Attest spätestens 3 Tage nach der Prüfung im Prüfungssekretariat vorgelegt werden.
- Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.
Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können.
Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 17 Abs. 4 ABPO) im nächstfolgenden Jahr. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Studierende können sich selbst auch schon zur Prüfung im nächsten Semester anmelden.
Eine nicht bestandene Prüfungsleistung ist spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des nächstfolgenden Jahres zu wiederholen.
Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP)
Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung, dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen.
Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden.
Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen.
Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen ist auf zwei beschränkt!
Prüfungssekretariat
Kathrin Steiger-Müller
Kommunikation
Max-Planck-Straße 2
64807 Dieburg
Büro: F01, 410
Termine:
Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem - Terminplan - Ihres Studiengangs.