Zulassung

Zulassung

Die Zulassung zum Studiengang Public Management setzt eine Hochschulzugangsberechtigung voraus.

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über eine einschlägige, mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung (oder der Verwaltung anderer Organisationen, die nicht oder nicht primär gewinnorientiert handelt) verfügen, können sich bewerben, wenn sie

  • mit den Bewerbungsunterlagen ein Motivationsschreiben im Umfang von mindestens zwei bis maximal drei DIN A4-Seiten mit einer Schriftgröße von 12 Punkten mit einem eineinhalbfachen Zeilenabstand einreichen, aus dem hervorgeht, aus welcher besonderen persönlichen Motivation heraus sie sich mit den fachlichen und überfachlichen Inhalten des Studiengangs auseinandersetzen und nach erfolgreichem Abschluss des Studiums im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder des Non Profit-Management beruflich oder auf andere Weise tätig werden wollen, und
  • Ihre Motivation und Qualifikation in einem Auswahlverfahren, das am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt durchgeführt wird, nachweisen. Näheres regelt die Auswahlsatzung des Studiengangs. die Auswahlsatzung finden Sie im Anhang 4.2 der BBPO.

Die Zugangsvoraussetzungen können Sie den nebenstehenden Besonderen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (BBPO) in § 6 entnehmen.

Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte zunächst an den Prüfungsausschuss des Studiengangs.

Besonderheiten beim berufsbegleitenden Studium

  • Menschen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt des Hessischen Verwaltungsschulverbands (HVSV) erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Public Management.
  • Das Studium Public Management kann in die berufliche Tätigkeit in öffentlichen Verwaltungen integriert werden.
  • Leistungen können gegebenenfalls anerkannt werden. Die Prüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Ihr Arbeitgeber leistet das Folgende

  • Zustimmung zur Organisation der Arbeitszeit, so dass freitags der Besuch der Lehrveranstaltungen an der h_da ermöglicht wird;
  • Einsatz der Studierenden in einem geeigneten Tätigkeitsbereich im Rahmen der Praxisphase (Praxismodul) und Benennung eines Betreuers/einer Betreuerin;
  • gegebenenfalls Ergänzung des bestehenden Anstellungsvertrages.