BAföG

Jeder Fachbereich ist nach § 47 BAföG verpflichtet, erforderliche Eignungsbescheinigungen, Bestätigungen und gutachterliche Stellungnahmen zu Förderungswürdigkeit der Studierenden abzugeben. Diese Aufgabe obliegt der/dem BAföG-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche.

Ab dem 4. Studienfachsemester benötigen die Förderungsempfänger:innen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass sie bis dahin die üblichen Leistungen an diesem Fachbereich erbracht haben.

Weitere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Stipendien und sonstiger Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter folgenden Links:

 Voraussetzungen und Informationen über die Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen und -Bestätigungen

www.bmbf.de

www.das-neue-bafoeg.de

www.studentenwerkdarmstadt.de

Ausführliche und aktuelle Informationen zur Studienfinanzierung (über BAFÖG hinaus) findet man bei: www.che.de. Suchwörter: Studienkredit, Bildungskredit, Studienfinanzierung.

Weitere Informationen vom Studierendenwerk unter: BaföG-Informationen

Kontakt

Beauftragte Campus Darmstadt

Prof. Dr. Anke Kopsch

Kommunikation Büro: D21, 311

+49.6151.533-68385
anke.kopsch@h-da.de