Gremien
Dekanat
Aufgabe(n)
1) Das Dekanat leitet den Fachbereich und ist für alle Aufgaben zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrats gegeben ist. Das Dekanat bereitet die Beschlüsse des Fachbereichsrats vor und führt sie aus. Es schließt Zielvereinbarungen mit dem Präsidium und entscheidet im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung und der Zusagen über die Ausstattung eines Fachgebiets über die Verwendung der Personal- und Sachmittel. Das Dekanat ist für die Studien- und Prüfungsorganisation verantwortlich und gibt den Evaluationsverfahren administrative Hilfestellung.
(2) Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, die Vertreterin oder der Vertreter der Dekanin oder des Dekans und die Studiendekanin oder der Studiendekan an. Über die Geschäftsverteilung und Vertretung entscheidet die Dekanin oder der Dekan, im Übrigen gilt § 44 Abs. 4 entsprechend. In Fachbereichen mit geringerem Verwaltungsaufwand kann das Präsidium auf Antrag des Fachbereichsrats bestimmen, dass das Dekanat aus der Dekanin oder dem Dekan und der Studiendekanin oder dem Studiendekan besteht.
(3) Die Dekanin oder der Dekan und die Vertreterin oder der Vertreter der Dekanin oder des Dekans werden vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der dem Fachbereich angehörenden Professorinnen und Professoren gewählt. Der Wahlvorschlag für die Dekanin oder den Dekan bedarf der Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten.
Quellenauszug: HessHG § 51
Dekanin oder Dekan
(1) Die Dekanin oder der Dekan vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule. Die Dekanin oder der Dekan wirkt unbeschadet der Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten darauf hin, dass die zur Lehre verpflichteten Personen ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen; ihr oder ihm steht insoweit ein Aufsichts- und Weisungsrecht zu. Die Dekanin oder der Dekan übt die Vorgesetztenfunktion über die Mitglieder nach § 37 Abs. 3 Nr. 3 und 4 aus, die nicht einer Einrichtung des Fachbereichs zugeordnet sind; § 44 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Dekanin oder der Dekan schlägt dem Präsidium für das Personal des Fachbereichs die Personalmaßnahmen nach den §§ 75 und 77 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183), vor; die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denen das Personal zugeordnet ist oder die von Einstellungsmaßnahmen betroffen werden, sind zu beteiligen.
(2) Im Zusammenwirken mit den Leitungen der wissenschaftlichen Einrichtungen fördert und koordiniert die Dekanin oder der Dekan die Durchführung der Forschungsvorhaben.
Quelle: HessHG § 52
Mitglieder
Amtszeit: 01.04.2023 - 31.03.2026
- Prof. Dr. Heike Nettelbeck (Dekanin)
- Prof. Dr. Philipp Thiele (Prodekan)
- Prof. Dr. Omid Tafreschi (Studiendekan)
Fachbereichsrat
Aufgabe(n)
Der Fachbereichsrat erarbeitet Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienordnungen, Studienpläne und Prüfungsordnungen.
Er ist zuständig für die Bildung von Berufungskommissionen und Berufungsvorschlägen, erarbeitet Grundsätze für die Maßnahmen zur Evaluation der Lehre, erarbeitet Grundsätze der Mittelbewirtschaftung und entwirft die Struktur- und Entwicklungspläne des Fachbereichs.
Der Fachbereichsrat des FBW setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- 7 Professor*innen
- 2 Mitarbeitende (1 x Gruppe: Administrativ/Technisch - 1 x Gruppe: Wissenschaftlich)
- 4 Studierenden
Die Mitglieder aus dem Kreis der Professor*innenschaft und der Mitarbeitenden werden für zwei Jahre gewählt, die studentischen Mitglieder für ein Jahr.
Termine im Wintersemester 2024
Wintersemester 2024/2025 (noch unter Vorbehalt)
- Dienstag, 22. Oktober 2024
- Dienstag, 12. November 2024
- Dienstag, 10. Dezember 2024
- Dienstag, 21. Januar 2025
- Dienstag, 22. April 2025
Mitglieder
Professor*innen
( 01.04.23 bis 31.03.25)
- Tafreschi, Omid
- Nettelbeck, Heike
- Wiese, Christoph
- Valizade-Funder, Shyda
- Herold, Sebastian
- Vieth, Matthias
- Almeling, Christopher
Stellvertreter-/Nachrücker*innen
- Schellhase, Ralf
- Rebstock, Michael
- Bohnhoff, Armin
- Stork, Werner
- Edel, Friederike
Studierende
(01.04.24 bis 31.03.25)
- Demir, Rolf
- Kapoor, Sinhe
- Dies, Nicolas
- Schmeer, Lukas
Mitarbeitende
(01.04.23 bis 31.03.25)
Administrativ/Technische Mitarbeitende
- Hodzic, Edina
- Mittenhuber, Anette (Vertr.)
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Bürkner, Jakob
- Herrmann-Baum, Andrea (Vertr.)
Fachschaftsrat
Aufgabe(n)
Die Fachschaft Wirtschaft umfasst alle Studierenden unseres Fachbereiches. Aus deren Mitte wird der Fachschaftsrat gebildet, der die Interessen der kompletten Fachschaft vertritt. U. a. steht ein jährlicher Etat des AStA (Allgemeiner Studentenausschuss) zur Verfügung.
Der Fachschaftsrat (FSR) hat die Aufgabe, den Kontakt zwischen den Semestern aufrechtzuerhalten und Erfahrungen, Informationen und Lernhilfen weiterzugeben. Der Fachschaftsrat ist Ansprechpartner für studentische Probleme aller Art.
Eine weitere Aufgabe des FSR ist die Vorbereitung und Durchführung von Fachschaftsvollversammlungen. Jeder Studierende der Fachschaft hat hier Stimm-, Rede- und Antragsrecht. Der FSR ist an die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung gebunden.
Das Fachschaftenplenum ist die gemeinsame Vertretung aller Fachschaften der h_da. Auf dem Fachschaftenplenum werden Angelegenheiten und Probleme der Fachschaften erörtert, die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Fachschaften verbessert.
Kontakt zur Fachschaft
Sprechstunde nach Vereinbarung
+496151.16-39304
fachschaft.fbw@h-da.de
Campus Dieburg
F15, R 1b
Campus Darmstadt
D21, R 0.16
Mitglieder
(01.04.24 - 31.03.25)
- Demir, Rolf
- Kapoor, Sinhe
- Pardo, Jessica
- Hasenpflug, Annchristin
- Kettner, Tom
- Dies, Nicolas
- Wagner, Jan-Luca
- Schulz, Nikolai
- Chafi, Youssef
Stellvertretungen:
- Dascher, Fy
- Dickel, Paul
Weitere Informationen zur studentischen Mitbestimmung in Gremien unter AStA h_da
Evaluationsausschuss
Aufgabe(n)
Der Evaluationsausschuss erstellt den Evaluationsbericht des Fachbereichs, in dem Verbesserungsvorschläge der Studierenden aber auch der Professoren*innen und Mitarbeitenden aufgenommen und später in den Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Evaluationsbeauftragter
Mitglieder
Professor*innen
Frau Prof. Dr. Johanna Bucerius
Studierende
Frau Karla Paola Tirado Tenorio
Herr Yahya Zakaria Khalil Banat
Mitarbeitende
Frau Andrea Herrmann-Baum
QSL-Mittel Kommission
Aufgabe(n)
Die Hochschulen des Landes Hessen erhalten nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre seit Oktober 2008 pro Semester insgesamt 46 Millionen Euro.
Diese Summe wird an je zwei Terminen zur Verfügung gestellt: für das Sommersemester zum 15.04. und 15.07., für das Wintersemester zum 15.10. und 15.01.Dieser Betrag muss zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.
Vorsitzender
Mitglieder
Professor*innen
Prof. Dr. Hendrik Grävenstein
Jakob Bürkner
Studierende
Herr Florian Treiber
Herr Daniel Müller
Mitarbeitende
Herr Peter Musch
Frau Andrea Herrmann-Baum