Praxisprojekt

Vorzulegen sind:

► Vor Beginn der Praxisphase

  • Anmeldeformular
  • Arbeitsvertrag
  • PO 2011 Nachweis 30 CP aus Vertiefungsstudium
  • PO 2018 Nachweis 90 CP

► Nach Beendigung der Praxisphase

  • Arbeitszeugnis

Wichtige Informationen und Hinweise

Das Prozedere zur Abwicklung des Praxisprojekts, z. B. die Anmeldung und die Abgabe aller Unterlagen,  erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über MOODLE !

Bitte geben Sie keine Unterlagen in Papierform ab und melden Sie Ihr Praxisprojekt erst dann im Moodle an, wenn Sie zumindest das entsprechende Anmeldeformular zum Praxisprojekt komplett ausgefüllt zur Überprüfung durch die Kursleitung hochladen können!

Das Praxismodul ist als praktische Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Verwaltung außerhalb der Hochschule Darmstadt zu absolvieren und greift Fragestellungen mit konkretem und aktuellem Praxisbezug auf, deren Lösung fachbezogenes Vertiefungswissen und fachübergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

Das Praxisprojekt Modul besteht aus zwei Teilen:

  1. Praxisphase
  2. Erstellung eines Projektberichts (Konkretisierung s. Karteireiter "Bericht zum Praxisprojekt Modul 571"

Die Praxisphase hat eine Dauer von mindestens 8 Wochen (insg. mind. 300 Stunden). Für den Leistungsnachweis (10 CP) sind beide Teile zu erbringen.

Bei der Wahl des Unternehmens und des Projektthemas sind die Studierenden in ihrer Entscheidung grundsätzlich frei, ein energiewirtschaftlicher Bezug sollte jedoch gegeben sein. Die Durchführung der Praxisphase in einem Unternehmen im Ausland ist jederzeit zulässig.

Ziel

Ziel des Praxisprojekts ist es, die Studierenden in die Lage zu versetzen, die einschlägigen im Rahmen des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen auf praktische Fragestellungen anzuwenden. Sie sollen die in der Praxis vorgefundenen Abläufe und Prozesse auf Grundlage des aktuellen Stands der Wissenschaft einordnen, kritisch hinterfragen und beurteilen können.

Voraussetzung

PO 2011: Zum Zeitpunkt der Anmeldung des Praxisprojekts müssen mindestens 30 CP aus dem Vertiefungsstudium erbracht worden sein.

PO 2018: Zum Zeitpunkt der Anmeldung des Praxisprojekts müssen mindestens 90 CP aus dem bisherigen Studium erbracht worden sein.

Auf dem Anmeldeformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die jeweilige Voraussetzung erfüllen. Durch das Sekretariat erfolgt eine Überprüfung im POS-System (eine Abgabe der Leistungsübersicht Ihrerseits ist nicht nötig)!

Die vollständigen Unterlagen zur Anmeldung des Praxisprojekts müssen im Moodle vor Aufnahme des Praktikums zur Verfügung stehen. Das Praktikum kann begonnen werden, sobald eine Zulassung des Fachbereichs vorliegt.

Ein Praktikum, das ohne Zulassung durch den Fachbereich begonnen wird, kann nicht als Praxisprojekt anerkannt werden. Wird mit dem Praxisprojekt begonnen, bevor eine offizielle Bestätigung durch den Fachbereich vorliegt, erfolgt dies zunächst unter Vorbehalt. Eine Zulassung erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Können diese formalen Voraussetzungen endgültig nicht erfüllt werden, so besteht kein Anspruch auf die bereits erbrachten Leistungen aus dem Praktikum.

Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt auf schriftlichen Antrag, der im Moodle (Kursbezeichnung "Praxismodul" im 7. FS) zum Download bereit steht und, vollständig ausgefüllt, dort wieder hochzuladen ist.
  2. An gleicher Stelle laden Sie bitte den Praktikumsvertrag hoch und,
  3. nach Beendigung des Praktikums, das Arbeitszeugnis.
  4. Zusätzlich ist eine Anmeldung im  my.h-da  erforderlich sobald der Projektbericht fertiggestellt und dem/der Hochschulbetreuer*in abgegeben ist!

    Dokumentation zur Vorgehensweise bei der Anmeldung im my.h-da: "Leitfaden zur Anmeldung im my.hda"

Leistungsnachweis

Die Prüfungsleistung ist in Form eines Projektberichts zu erbringen. Dieser ist i.d.R. zwei Wochen nach dem Ende der Praxisphase beim Hochschulbetreuer/der Hochschulbetreuerin des Praxisprojekts einzureichen.

Die jeweiligen Anforderungen an den Projektbericht sind mit dem/der Hochschulbetreuer*in abzusprechen.

Der Projektbericht sollte einen Umfang von 15 bis 20 Seiten haben. Unter dem Reiter "Bericht zum Praxisprojekt Modul 571" sind die Inhalte und weitere wichtige Punkte konkretisiert!

Konkretisierung der Prüfungsleistung

Die Prüfungsleistung ist in Form eines Praxisberichts zu erbringen. Wiederholungsmöglichkeiten für die Prüfungsleistung bestehen im Folgesemester. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul und an der Prüfungsleistung ergeben sich aus § 10 Abs. 4 BBPO.

Umfang und Inhalte der Prüfungsleistung werden durch den Prüfungsausschuss mit Beschluss vom 13.01.2019 wie folgt festgelegt:

Der Praxisbericht soll einen Umfang von 15 bis 20 Seiten haben, die sich inhaltlich wie folgt aufteilen:

  • Beschreibung und Einordnung der Praxisstelle (2-3 Seiten)
  • Während des Praktikums durchgeführte Arbeiten (3-4 Seiten)
  • Vertiefende Darstellung eines Arbeitsschwerpunktes  (8-10 Seiten)
  • Reflexion des Studiums sowie der fachlichen und persönlichen Entwicklung vor dem Hintergrund der Praxiserfahrung (2-3 Seiten)

Die in Klammern genannten Seitenzahlen der vier Themenfelder sind als Richtlinie zu verstehen. Der Prüfer kann aufgrund von fachlichen Anforderungen eine abweichende inhaltliche Ausgestaltung fordern. Dies ist dem Studierenden vor Beginn des Praxisprojektes mitzuteilen.

Sie sollen mit Ihrem Bericht belegen,dass Sie sich intellektuell mit Ihren Tätigkeiten und Aufgaben auseinandergesetzt haben, d.h. beispielsweise:

  • Warum sind die Sachverhalte/Themen ,die Sie bei Ihrer Projektorganisation bearbeitet haben so und nicht anders geregelt? Was ist der Sinn bestehender Verfahrensweisen?
  • Welche Vor- und Nachteile haben die bestehenden Regelungen?
  • Sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten und falls ja welche? Haben Sie im Rahmen Ihres Projektes darüber gesprochen und was war das Ergebnis dieser Gespräche?
  • Welche Aufgaben wurden Ihnen übertragen; wie haben Sie die Aufgaben gelöst, welche Schwierigkeiten sind dabei aufgetreten und wie haben sie diese Schwierigkeiten überwunden?
  • Inwieweit haben Sie Ihre Aufgaben erfüllt? Sind alle Ziele erreicht worden? Begründen Sie etwaige Abweichungen.

Eine rein deskriptive, katalogartige Aufzählung von Tätigkeiten,die Sie während des Praxisprojekts ausgeführt haben, ist ungenügend.

Ziel der Reflexion ist es, die Inhalte des Studiums vor dem Hintergrund der Praxiserfahrung kritisch zu hinterfragen. Üben Sie konstruktive Kritik und machen Sie Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Studiengangs. Eine nur oberfläch liche Auflistung der Module, deren Inhalte im Praktikum nützlich waren, genügt nicht.

Die in der Ausarbeitung verwendeten Quellen sind durch eine entsprechende Zitation kenntlich zu machen.    

Bitte beachten Sie:     

  • Der Bericht ist nach Abschluss des Praktikums bei dem/bei der Hochschulbetreuer*in abzugeben!
  • Fristen und formale Vorgaben sind ebenfalls direkt mit dem/der Hochschulbetreuer*in abzusprechen.

Anmeldung

Bitte melden Sie uns Ihre Werkstudierendentätigkeit mit dem Formular

  1. "Anmeldung/-erkennung von Werkstudierendentätigkeit", das in Moodle (Kursbezeichnung "Praxispmodul" - 7. FS) zum Download bereit steht. Bitte laden Sie es, nachdem Sie es vollständig ausgefüllt haben, hier hoch.
  2. Bitte melden Sie Ihr Praxisprojekt im my.h-da an, sobald Ihr Projektbericht fertiggestellt ist und Sie ihn Ihrem/Ihrer Betreuer*in übergeben haben!

Unterlagen (bitte in Moodle hochladen)

  • Zeitnachweis: Aus diesem muss hervorgehen, dass Sie mind. 20 Std. pro Woche gearbeitet haben und in einem zusammenhängenden Zeitraum auf insgesamt mind. 300 Std. kommen.
  • Arbeitszeugnis: Aus diesem muss ein energiewirtschaftlicher Bezug Ihrer Tätigkeit hervorgehen.

+++ Bitte beachten Sie +++

  • Spätestens mit der Anmeldung zum Projektbegleitenden Seminar muss das Formular auf "Anerkennung von Werkstudierendentätigkeit" mit allen weiteren Unterlagen im Kurs "Praxismodul" im Moodle hochgeladen sein.
  • Zum  Zeitpunkt des Antrags auf Anerkennung der Werkstudierendentätigkeit müssen die Voraussetzungen des Praxisprojektmoduls erfüllt werden.
  • Die Werkstudierendentätigkeit kann schon vor Erfüllung der Voraussetzungen aufgenommen worden sein.

Kontakt

Sekretariat
Ulrike Neuhaus

Kommunikation Büro: D21, 309

+49.6151.533-68391
ulrike.neuhaus@h-da.de