Richtlinien Projektberichte
Richtlinien für die Erstellung von Projektberichten im Rahmen von Praxisprojekten
1. Aufbau
Eine Arbeit hat stets die folgende Struktur:
- Titelblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungsverzeichnis (entsprechend der Verwendung von Abbildungen, Tabellen und Abkürzungen)
- Text der Arbeit
- Anhang (optional)
- Literaturverzeichnis
2. Form
Achten Sie auf ein sauberes Druckbild.
Empfehlungen für das Seitenformat
- DIN A 4; einseitig beschrieben.
- Rand: links: 3,5 cm (Binde-/Heftrand), rechts: 4,0 cm (Korrekturrand); oben: 2,0 cm, unten: 2,0 cm.
Für den Hauptteil der Arbeit sollten Sie die folgenden Empfehlungen beachten:
- Kopfzeile: Paginierung (Seitennummerierung);
optional: Text des auf dieser Seite behandelten Gliederungspunktes - Schriftgröße: 11 -12 Pt (Empfehlung: 12 Pt Times Roman oder 11 Pt Arial)
- Zeilenabstand: 1,5
Das Titelblatt enthält – zentriert - folgende Angaben:
Der Vertraulichkeits- oder Sperrvermerk wird formlos erstellt. Er schränkt die Weitergabe der Arbeit oder Teilen daraus ein und verweist ggf. explizit auf die Rechte des Verfassers (m|w|d) bzw. des Unternehmens.
Beispiel: „Diese Ausarbeitung/Dieser Bericht enthält vertrauliche interne Informationen der „XYZ GmbH“. Ihr Inhalt ist daher ausschließlich den Gutachtern (m|w|d) zugänglich zu machen. Sie darf als Ganzes oder in Teilen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors (m|w|d) /der „XYZ GmbH“ an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder elektronisch gespeichert werden.“
3. Inhaltliche Gestaltung
Nach dem Literaturstudium sollen Sie Ihren Text in eigenen Worten formulieren. Vermeiden Sie eine Aneinanderreihung von wörtlichen Zitaten. Bei Passagen, in denen Sie sich an die Literatur anlehnen, sollten Sie eventuelle Unklarheiten der Literaturstelle klären und durch eigene Beispiele und/oder Grafiken ergänzen. Verarbeiten Sie zum gleichen Themengebiet Beiträge von mehreren Autoren, ist zu prüfen, ob diese die jeweiligen Fachbegriffe in der gleichen Abgrenzung (Definition) verwenden; bei Abweichungen ist zur Vermeidung von Missverständnissen ein entsprechender Hinweis (beispielsweise in einer Fußnote) oder Ihre klare Begründung für die Wahl einer bestimmten Definition erforderlich. Haben Sie einmal einen bestimmten Sachverhalt definiert, ist diese Definition in der gesamten Arbeit beizubehalten. Behauptungen über reale Sachverhalte sind durch entsprechende Quellen nachzuweisen. Würdigen und hinterfragen Sie Zusammenhänge kritisch.
Die Formulierung soll wissenschaftlich sachlich und präzise sein. Verwenden Sie klare Hauptsätze mit einfachen Nebensätzen und keine Schachtelsätze. Ich- und Wir-Form sind zu vermeiden, ebenso Formulierungen wie „der Autor ist der Meinung“. Die Arbeit wird schließlich von Ihnen erstellt. Alle Gedanken, die nicht durch Literatur belegt werden, sind automatisch Ihre Gedanken. Begründen Sie sie, sonst gelten sie als Thesen (siehe auch Abschnitt 3.1). Vermeiden Sie darüber hinaus Allgemeinplätze wie beispielsweise „wie allgemein bekannt ...“.
Der übliche Umfang des Textteils (ohne Verzeichnisse und Anhänge) beträgt bei 5-CP-Modulen etwa 10-15 Seiten, bei 10-CP-Modulen etwa 20-30 Seiten.
Die Ausführlichkeit des Textes sollte so bemessen sein, dass der Problemkreis von einem fachkundigen, auf das betreffende Teilgebiet jedoch nicht spezialisierten Lesenden verstanden werden kann. Grundsätzlich ist eine verständliche und ausführliche Darstellung ausgewählter Teilgebiete des Themas einem nur oberflächlichen Eingehen auf eine Vielzahl von Teilgebieten vorzuziehen. Achten Sie auf die Struktur, den roten Faden, legen Sie die Schwerpunkte auch mengenmäßig ausgewogen: Der inhaltliche Schwerpunkt Ihrer Ausarbeitung muss sich auch am Umfang des/der betreffenden Abschnittes/Abschnitte erkennen lassen.
Welche Dokumente in die Arbeit aufzunehmen sind, ist mit der Betreuerin/dem Betreuer und mit dem Unternehmen abzustimmen. Auf Wunsch des Unternehmens kann der Inhalt der Arbeit vertraulich behandelt werden (Vertraulichkeitsvermerk auf der Titelseite).
Die vom Unternehmen gemeinsam mit der Betreuerin/dem Betreuer formulierten inhaltlichen Anforderungen und Zielsetzungen sowie sonstige Wünsche (beispielsweise an die Dokumentation) sollen sich in der Arbeit widerspiegeln.
Ergänzend zu diesen Anforderungen sind in einer Projektarbeit zu behandeln:
- Firmenporträt: Z.B. Branche, Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Eigentümer
- Name, Anschrift, Telefon des Betreuers
- Organisatorische Einordnung der Einheit, in der die Arbeit erstellt wurde (z.B. durch Organigramm)
- Theoretische Einordnung des Themas in das betreffende Themengebiet
- Erfahrungsbericht:
- Warum wurde das beschriebene Vorgehen/die beschriebene Methodik gewählt?
- Was machte besondere Probleme?
- Was würden Sie nach Abschluss der Arbeit anders machen (lessons learned)?
- Abgrenzung der eigenen Leistung:
- Wer hat in dem Projekt noch mitgearbeitet?
- Was war der eigene Anteil am Gesamtergebnis?
- Auf welche Vorarbeiten wurde aufgebaut?
- Was muss zum/nach Abschluss des Projekts noch getan werden?
Aus der Gliederung sollen der logische Aufbau der Arbeit („roter Faden“) und die Abgrenzung des Themas klar hervorgehen. Zusammengehörige Problemkreise sollen gemeinsam behandelt werden. Untergeordnete Gliederungspunkte sollen einen gemeinsamen übergeordneten Gliederungspunkt haben.
Nach einem Gliederungspunkt folgt mindestens ein weiterer gleich geordneter Gliederungspunkt.
Bereits aus der Gliederung soll die Gewichtung der einzelnen Teile der Arbeit deutlich hervorgehen. So ist der Hauptteil der Abhandlung stärker untergliedert und nimmt räumlich mehr Platz ein, als dies beispielsweise beim Grundlagenteil der Fall ist.
Die Art der Arbeit entscheidet mit über den zweckmäßigen Aufbau der Gliederung. Insbesondere ist zu unterscheiden zwischen:
- theoretischen oder konzeptionellen Arbeiten, bei denen die Ergebnisse für das Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Sie stützen sich auf Literatur und/oder Forschungsergebnisse Dritter – hierzu zählen auch Studien, die für das Unternehmen interessante Sachverhalte theoretisch untersuchen;
- empirischen Arbeiten, die von selbst durchgeführten empirischen Untersuchungen berichten;
- praktisch orientierten Arbeiten, bei denen neben der Arbeit selbst ein weiteres Ergebnis entsteht, beispielsweise Software, ein Management-, Marketing- oder Logistik-Konzept und dergleichen;
Eine Kombination dieser Formen ist möglich.
Der Text der einzelnen Gliederungspunkte soll möglichst knapp sein (vornehmlich Substantive). Abkürzungen in Überschriften sollen nach Möglichkeit nicht verwendet werden, Ausnahmen sind zulässig, wenn üblicherweise nicht ausgeschriebene Fachbegriffe verwendet werden.
Hier erfolgen Hinweise auf inhaltlich wichtige und für die Orientierung des Lesers bedeutungsvolle Tatsachen, die sich auf das Thema und das Ziel der Arbeit (Aufgabenstellung), auf die angewandte(n) Methode(n), auf den Aufbau der Arbeit und auf die Herkunft des benutzten Materials beziehen. An dieser Stelle sind auch Angaben zum Unternehmen, in dem eine Arbeit erstellt wird, sinnvoll. Der Leser soll hier auf das Thema der Arbeit und die angesprochenen Problemkreise vorbereitet und sein Interesse geweckt werden. Daher ist die Kapitelüberschrift „Einleitung“ wenig aussagekräftig; versuchen Sie, eine griffige Überschrift mit konkretem Bezug zum Thema zu finden. Dies fällt oft leichter, wenn die Einleitung zum Schluss erstellt wird.
Abbildungen sind laufend zu nummerieren, mit einer Bezeichnung und – falls notwendig – einer Quellenangabe zu versehen. Werden Abbildungen ohne Quellenangaben aufgenommen, muss davon ausgegangen werden, dass sie selbst erstellt sind.
Das Literaturverzeichnis enthält alle in der Arbeit zitierten Quellen; im Text nicht zitierte Literatur ist nicht aufzuführen. Es ist alphabetisch nach Autorennamen zu sortieren. Versuchen Sie, möglichst aktuelle Literatur, insbesondere auch Beiträge aus aktuellen Zeitschriftenausgaben heranzuziehen.
Ihre Arbeit lebt auch in einem Praxisprojekt zu einem bedeutenden Teil von Ihrer gewissenhaften Literaturrecherche. Das Literaturverzeichnis dokumentiert diese Bemühungen durch seinen Umfang und die Qualität der aufgenommenen Literatur. Es gibt kein absolutes Maß für die Anzahl „notwendiger“ Quellen, jedoch sollte das Literaturverzeichnis etwa zwei Seiten (15 Quellen) oder mehr umfassen. Achten Sie auf eine ausgewogene Zusammenstellung der Quellen (Bücher, Zeitschriften; Alter, ausgewiesene Autoren im jeweiligen Fachgebiet). Vermeiden Sie das übermäßige Heranziehen von Firmenpublikationen (Ausnahmen können White Papers sein) und vergleichbaren „unwissenschaftlichen“ bzw. für die Allgemeinheit u.U. nicht zugänglichen Quellen.
Online-Quellen (Internet) sind nur zu verwenden, wenn sich das Dokument in Papierform nicht beschaffen lässt. In Zweifelsfällen sollten Sie die Verwendung und Zitierweise derartiger Quellen vorab mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer klären. Diese Quellen erfüllen meist nicht den Anspruch an eine wissenschaftliche Arbeitsweise, da die intersubjektive Nachprüfbarkeit nicht gewährleistet ist, wenn etwa eine Internetseite gelöscht oder verändert wird. Manchmal kann man dennoch aus Aktualitätsgründen oder weil es sich beispielsweise um Herstellerinformationen handelt, nicht auf sie verzichten.
Auch am Ende einer solchen Ausarbeitung ist eine persönlich unterschriebene Erklärung anzufügen. Der Wortlaut muss dem folgenden Text entsprechen (Hinweis des Prüfungsamtes vom 6. November 2008 an alle Fachbereiche):
„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig erstellt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.
Soweit ich auf fremde Materialien, Texte oder Gedankengänge zurückgegriffen habe, enthalten meine Ausführungen vollständige und eindeutige Verweise auf die Urheber und Quellen.
Alle weiteren Inhalte der vorgelegten Arbeit stammen von mir im urheberrechtlichen Sinn, soweit keine Verweise und Zitate erfolgen.
Mir ist bekannt, dass ein Täuschungsversuch vorliegt, wenn die vorstehende Erklärung sich als unrichtig erweist.
(Ort, Datum, Unterschrift)“
4. Zitierweise
Sämtliche Entlehnungen sind unter Angabe der Quelle(n) kenntlich zu machen.
Die Kennzeichnung der Quellen hat auf jeder Textseite, auf der wörtliche Zitate oder sinngemäße Ent- oder Anlehnungen verwendet werden, am Ende der Ent- oder Anlehnung direkt im Text oder in Form von End- oder Fußnoten zu erfolgen. Die Zitierweise sollte vorher mit der Betreuerin oder dem Betreuer abgesprochen werden.
Wörtliche Zitate werden ohne "vgl.", sinngemäße Ent- und Anlehnungen werden durch ein vorangestelltes "vgl." zitiert.
Die Kennzeichnung von Ent- und Anlehnungen hat so zu erfolgen, dass der Umfang der jeweiligen Übernahme in eindeutiger Weise ersichtlich wird. Sofern sich die Ent- oder Anlehnungen auf mehrere aufeinander folgende Seiten des zitierten Werkes beziehen, ist eine genaue Angabe der betreffenden Seitenzahlen notwendig.
Verweise auf eine andere Stelle in der Arbeit selbst oder auf die Ausführungen anderer Autoren, deren Meinung im Text nicht wiedergegeben wird, sind durch eine Erweiterung wie: "vgl. vertiefend" oder "vgl. auch" zu kennzeichnen.
Zitate aus Sekundärliteratur sind zu vermeiden. Sind sie unumgänglich, weil die Quelle im zeitlichen Rahmen (beispielsweise aufgrund einer Dauerausleihe) oder aus anderen nicht vertretbaren Gründen nicht beschafft werden kann, sind sie durch den Hinweis „zit. nach“ mit Angabe der Sekundärquelle kenntlich zu machen.
Was das Zitieren von Literaturstellen im engeren Sinne betrifft, gilt auch für das Übernehmen / Modifizieren von Programmcode, Makros, Prozeduren und dergleichen. Es ist durchaus legitim, bereits bestehende Lösungen zu übernehmen oder zu modifizieren; die wissenschaftliche Redlichkeit verlangt jedoch, die betreffende Quelle anzugeben.
Auch aus Interviews mit Vertretern beteiligter Unternehmen, Projektpartnern und sonstigen Fachleuten (auf Messen und Kongressen) erhält man unter Umständen wertvolle Informationen zum Thema. Der Lesende kann jedoch das Interview nicht rekonstruieren und nur in seltenen Fällen Sachverhalte direkt erfragen.
Ein Interview stellt somit keine Quelle im Sinne einer wissenschaftlich nachprüfbaren Fundstelle dar. Aus diesem Grund darf es nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden.
Dennoch müssen Interviews angegeben werden, weil fremde Überlegungen in die Arbeit Eingang gefunden haben. Um zu kennzeichnen, dass an der jeweiligen Stelle die Aussagen eines Interviewpartners eingeflossen sind, wird eine Textfußnote eingefügt, in der zumindest auf das geführte Interview („Interview mit Name des/der Interviewpartner(s), Datum des Interviews“) hingewiesen wird. Ein beschreibender Zusatz ist darüber hinaus abhängig von der konkreten Situation möglich bzw. sinnvoll. Er kann beispielsweise sinngemäß lauten: „Die dargestellten Zusammenhänge ... werden in der Praxis bestätigt/ ... sind zwar in der wissenschaftlichen Literatur oft genannt, bestätigen sich in der Praxis jedoch nicht. Dies belegen Ergebnisse von Interviews mit ...“).
Wörtliche Zitate sind zu vermeiden. Die Aussagen aus dem Interview sollen sinngemäß und – idealerweise – bereits bewertet wiedergegeben bzw. eingeordnet werden.
Auch aus firmeninternem Material beteiligter Unternehmen (Präsentationen, Arbeitsanweisungen, sonstige interne Dokumente) erhält man unter Umständen wertvolle Informationen zum Thema. Der Leser kann jedoch auf diese Unterlagen meist nicht zurückgreifen und nur in seltenen Fällen Sachverhalte direkt erfragen.
Eine firmeninterne Unterlage stellt somit keine Quelle im Sinne einer wissenschaftlich nachprüfbaren Fundstelle dar. Aus diesem Grund sollte sie zwar genannt, jedoch in einem separaten Abschnitt des Literaturverzeichnisses aufgenommen werden.
Die entsprechenden Materialien sollten (sofern möglich) zitiert werden mit dem Namen des Autors, ggf. dem Titel, mit Hinweis auf die Quelle, also z.B. Präsentation, Intranet, Handbücher, sonstige (Projekt-) Doku, und natürlich mit dem (Erstell- oder Zugriffs-)Datum.