Abschlussmodul
Allgemeine Informationen
Grundsätzliches
Die Bachelorarbeit kann auf zwei Arten angefertigt werden:
- In Kooperation mit einem Unternehmen oder einer anderen Organisation (Kooperationspartner / Praxispartner). In diesem Fall ist die Referentin bzw. der Referent ein Hochschulbetreuer (Professorin oder Professor bzw. Lehrkraft für besondere Aufgaben der Hochschule Darmstadt in der Regel des Fachbereichs Wirtschaft) und die Korreferentin bzw. der Korreferent in der Regel eine betriebliche Betreuerin bzw. ein betrieblicher Betreuer.
- Ohne Kooperation mit einem Kooperationspartner / Praxispartner.
Voraussetzung
Es ist ein Nachweis über 140 CP aus dem gesamten Studium und das erfolgreiche Bestehen des Seminarmoduls zu erbringen.
Anmeldung
ür die Anmeldung muss das Anmeldeformular vor dem Beginn der Arbeit an das Sekretariat: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da.de geschickt werden. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Zulassung geprüft. Im Falle einer Zulassung wird diese per E-Mail mit der Nennung der Abgabefrist bestätigt.
Referenten (m|w|d)
- Die Kandidatin / der Kandidat wird bei der Anfertigung der Abschlussarbeit durch eine Referentin / einen Referenten betreut.
- Die Prüfung der Abschlussarbeit erfolgt in der Regel durch die Referentin / den Referenten sowie durch die Korreferentin / den Korreferenten.
- Beide Personen müssen mindestens die durch die Abschlussarbeit festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
- Zumindest eine der beiden Personen muss eine Professorin / ein Professor der Hochschule Darmstadt, die / der am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt lehrend tätig ist, sein.
- Als Referentin / Referent kommen ausschließlich alle Professor*innen, alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie alle Lehrenden am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt in Frage.
- Wird die Abschlussarbeit in einem Unternehmen erstellt, kann die Korreferentin / der Korreferent diesem Unternehmen angehören.
- Über die Zulassung der Referentin / des Referenten und der Korreferentin / des Korreferenten entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss.
Kolloquium
Kolloquium
- Wenn die Master-Thesis bestanden ist, wird die Kandidatin oder der Kandidat zum Kolloquium zugelassen. Das Kolloquium beginnt mit einem Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten von mindestens 15 und höchstens 45 Minuten Dauer. Die Gesamtdauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 und höchstens 60 Minuten.
Kolloquiumstermin
- Termin und Ausgestaltung des Vortrags sind mit dem Referenten oder der Referentin und mit dem Korreferenten oder Korreferentin abzustimmen.
Zeugnis / Urkunde
Anfertigung Zeugnis/Urkunde
- Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind.
Abholung
- Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert h-da.de/studium/studienorganisation/pruefungsamt/
Kontakt
Kathrin Steiger-Müller
Kommunikation Büro: F01, 410