Abschlussmodul

Allgemeine Informationen

Durch die Bachelor-Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Zusammenhänge des Studienfaches überblicken, die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben.

Die Bachelor-Abschlussprüfung erfolgt studienbegleitend und umfasst alle Module einschließlich der Bachelor-Arbeit. Die Bachelor-Arbeit ist - nach Absprache mit der Referentin oder dem Referenten - in schriftlicher Form in Deutsch oder Englisch grundsätzlich im siebten Semester abzufassen.


Grundsätzliches

Voraussetzung PO 2022

  • 140 CP

Voraussetzung PO 2016

  • 140 CP, davon 60 CP aus dem 1. + 2. Fachsemester

Bearbeitungszeit

  • 12 Wochen

Anmeldung|Zulassung

  • Die Anmeldeunterlagen sind eine Woche vorher an die E-Mail Adresse des Sekretariats Energiewirtschaft bwl-log-pub.sek.fbw@h-da.de zu senden. Ihren Abgabetermin erfahren Sie zeitnah per Mail durch das Sekretariat.

Verlängerung Abgabefrist

  • (ABPO §22 (7) Eine Verlängerung der Abgabefrist kann unter Angabe von triftigen Gründen dem Prüfungsausschuss gegenüber geltend gemacht werden. Dies wird über das Online-Formular vorgenommen. Link s. u. + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen +

Titeländerung

  • Jegliche Änderung des bereits genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuern (mwd) abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden (Link s. u.).

Referenten (m|w|d)

Gutachter*in

Wer kommt in Frage?

Voraussetzungen?

Als Erstgutachter*in (Referent*in) der Bachelor-/Masterthesis können gewählt werden

Aus dem Fachbereich Wirtschaft:

  • alle Professoren*innen
  • alle Lehrbeauftragten für besondere Aufgaben
  • alle Lehrenden im Studiengang Energiewirtschaft.

  • Mindestens ein Gutachter*in muss ein/eine Professor*in / eine Lehrbeauftragte/r für besondere Aufgaben im Studiengang Energiewirtschaft sein

Als Zweitgutachter*in (Korreferent*in) kommen in Frage

  • Professoren*innen und Lehrbeauftragte der Hochschule Darmstadt sowie
 
 
  • externe Korreferent*innen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • er/sie muss dem kooperierenden Unternehmen angehören,
   
  • er/sie muss 10 Jahre Berufspraxis nachweisen oder eine Leitungsposition im kooperierenden Unternehmen inne haben,
   
  • er/sie muss die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.

+++ Anmerkung +++

Die Anwesenheit der Referent*innen und der Korreferent*innen, auch der externen, ist während des Kolloquiums zwingend erforderlich.



Kolloquium

Kolloquium

  • Die Ergebnisse der Arbeit werden im Rahmen eines mind. 15 und höchstens 20-minütigen, öffentlichen Vortrags mit anschließender Diskussion vorgestellt. Bewertung: Arbeit: 75% / Vortrag: 25%

Kolloquiumstermin

  • Der Studierende (mwd) vereinbart mit dem/der Referenten (mwd) einen Termin und teilt diesen umgehend, spätestens jedoch 1 Woche vor dem geplanten Kolloquium dem Prüfungssekretariat mit.

Zeugnis / Urkunde

Anfertigung Zeugnis/Urkunde

  • Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind.

Abholung

  • Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert h-da.de/studium/pruefungsamt/