Abschlussmodul

Allgemeine Informationen zum Abschlussmodul

Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und dem Kolloquium.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass der/die Kandidat:in fähig ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich Energiewirtschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Die Arbeit ist in englischer oder deutscher Sprache anzufertigen, wobei die Festlegung durch den/die Betreuer/in erfolgt. Der Masterarbeit muss eine Zusammenfassung beigefügt werden.

Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden durch den Prüfungsausschuss, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Studierende des 3-semstrigen Master haben mindestens 50 CP erworben.
  • Studierende des 4-semestrigen Master haben mindestens 80 CP, darunter alle 30 CP des ersten Semesters erworben.

Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.

Die Masterarbeit und das Kolloquium müssen für sich bestanden sein und werden im Verhältnis 3:1 gewichtet.

Bitte beachten Sie:

Jegliche Änderung des genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuer*innen abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.


Grundsätzliches

Voraussetzung

  • mindestens 50 CP gem. § 6 Abs. 1
  • mindestens 80 CP gem. § 6 Abs. 2, darunter alle 30 CP des ersten Semesters

Bearbeitungszeit

  • 6 Monate

Anmeldung|Zulassung

  • Zulassungstermin ist jeder 1. Dienstag im Monat.
  • Die Anmeldeunterlagen sind eine Woche vorher an die E-Mail Adresse des Sekretariats Energiewirtschaft energie.sek.fbw@h-da.de zu senden. Ihren Abgabetermin erfahren Sie zeitnah per Mail durch das Sekretariat.

Verlängerung Abgabefrist

  • (ABPO §22 (7) Eine Verlängerung der Abgabefrist kann unter Angabe von triftigen Gründen dem Prüfungsausschuss gegenüber geltend gemacht werden. Dies wird über das Online-Formular vorgenommen. Link s. u. + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen. Bei wiederholter krankheitsbedingter Verlängerung, muss ein amtsärztliches Attest eingereicht werden. +

Titeländerung

  • Jegliche Änderung des bereits genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuern (mwd) abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden (Link s. u.).

Referenten (m|w|d)

Gutachter*in

Wer kommt in Frage?

Voraussetzungen?

Als Erstgutachter*in (Referent*in) der Bachelor-/Masterthesis können gewählt werden

Aus dem Fachbereich Wirtschaft:

  • alle Professoren*innen
  • alle Lehrbeauftragten für besondere Aufgaben
  • alle Lehrenden im Studiengang Energiewirtschaft.

  • Mindestens ein Gutachter*in muss ein/eine Professor*in / eine Lehrbeauftragte/r für besondere Aufgaben im Studiengang Energiewirtschaft sein

Als Zweitgutachter*in (Korreferent*in) kommen in Frage

  • Professoren*innen und Lehrbeauftragte der Hochschule Darmstadt sowie
 
 
  • externe Korreferent*innen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • er/sie muss dem kooperierenden Unternehmen angehören,
   
  • er/sie muss 10 Jahre Berufspraxis nachweisen oder eine Leitungsposition im kooperierenden Unternehmen inne haben,
   
  • er/sie muss die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.

+++ Anmerkung +++

Die Anwesenheit der Referent*innen und der Korreferent*innen, auch der externen, ist während des Kolloquiums zwingend erforderlich.



Kolloquium

Kolloquium

  • Nach Abgabe der Masterarbeit werden die Ergebnisse zu einem vom Prüfer (mwd) festgesetzten Termin in einem Kolloquium vorgestellt und diskutiert. Das Kolloquium beginnt mit einem Vortrag des Kandidaten (mwd) von höchstens 20 Minuten Dauer. Die Gesamtdauer des Kolloquiums beträgt mindestens 45 und höchstens 60 Minuten. Das Kolloquium ist öffentlich, soweit nicht eine Geheimhaltungspflicht besteht.
  • Die Masterarbeit und das Kolloquium müssen für sich bestanden sein und werden im Verhältnis 3:1 gewichtet.

Kolloquiumstermin

  • Der Studierende (mwd) vereinbart mit dem/der Referenten (mwd) einen Termin und teilt diesen umgehend, spätestens jedoch 1 Woche vor dem geplanten Kolloquium dem Prüfungssekretariat mit.

Zeugnis / Urkunde

Anfertigung Zeugnis/Urkunde

  • Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind.

Abholung

  • Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert h-da.de/studium/pruefungsamt/