Praxismodul
Praxismodul
Praxisphase mindestens 10 Wochen | 400 h
Die Praxisphase wird, sofern nicht ohnehin ein geeignetes Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Verwaltung oder in der Verwaltung einer anderen Organisation, die nicht oder nicht primär gewinnorientiert handelt, besteht, durch einen Ausbildungsvertrag zwischen dem/der Studierenden und der Praxisstelle geregelt.
Ziel der Praxisphase ist es, dass Studierende fachliche und überfachliche Kompetenzen auf Sachverhalte in der Praxis anwenden und dadurch praktische Kompetenzen gewinnen. Dabei sammeln sie Erfahrungen, aktuelle, komplexe Themen zu bearbeiten.
Dauer
Die Praxisphase besteht aus einer mindestens 10-wöchigen praktischen Tätigkeit in einem Umfang von 400 Stunden. Über die Tätigkeit ist ein schriftlicher Projektbericht spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Praxisphase vorzulegen.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Praxismodul kann laufend erfolgen, allerdings muss sie zwingend vor tatsächlichem Beginn des Praxismoduls erfolgen. Der Beginn des Praxismoduls kann auch nach Aufnahme der Tätigkeiten im Unternehmen liegen. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass das Praxismodul den Anforderungen der Modulbeschreibung genügt, d.h. auch einen Zeitraum umfasst, in dem ein Projekt üblicher Weise durchgeführt werden kann.
ACHTUNG: Ohne eine fristgerechte Anmeldung wird eine eventuell absolvierte Praxisphase nicht anerkannt.