Praxismodul

Praxismodul

Praxisphase mindestens 10 Wochen | 400 h

Die Praxisphase wird, sofern nicht ohnehin ein geeignetes Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Verwaltung oder in der Verwaltung einer anderen Organisation, die nicht oder nicht primär gewinnorientiert handelt, besteht, durch einen Ausbildungsvertrag zwischen dem/der Studierenden und der Praxisstelle geregelt.

Ziel der Praxisphase ist es, dass Studierende fachliche und überfachliche Kompetenzen auf Sachverhalte in der Praxis anwenden und dadurch praktische Kompetenzen gewinnen. Dabei sammeln sie Erfahrungen, aktuelle, komplexe Themen zu bearbeiten.

Bitte beachten Sie folgenden Beschluss:

Laut § 10 Abs. 2 BBPO PO 2022 muss die Praxisphase des Praxismoduls in einer öffentlichen Verwaltung oder in einer anderen Organisation, die nicht oder nicht primär gewinnorientiert handelt, absolviert werden. Sofern Studierende bereits in einem dauernden Arbeitsverhältnis stehen (insb. Werkstudententätigkeit) und eine Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses eine besondere Härte darstellen würde, können durch die bzw. den Praxisbeauftragte/n auf Antrag der bzw. des Studierenden die Arbeitszeiten, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses erbracht werden, für die Praxisphase des Praxismoduls anerkannt werden, wenn die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführten Tätigkeiten einen klaren Bezug zu Modulinhalten des Studiengangs Public Management haben.

Dauer

Die Praxisphase besteht aus einer mindestens 10-wöchigen praktischen Tätigkeit in einem Umfang von 400 Stunden. Über die Tätigkeit ist ein schriftlicher Projektbericht spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Praxisphase vorzulegen.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Praxismodul kann laufend erfolgen, allerdings muss sie zwingend vor tatsächlichem Beginn des Praxismoduls erfolgen. Der Beginn des Praxismoduls kann auch nach Aufnahme der Tätigkeiten im Unternehmen liegen. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass das Praxismodul den Anforderungen der Modulbeschreibung genügt, d.h. auch einen Zeitraum umfasst, in dem ein Projekt üblicher Weise durchgeführt werden kann.

ACHTUNG: Ohne eine fristgerechte Anmeldung wird eine eventuell absolvierte Praxisphase nicht anerkannt.


Kontakt

Beauftragter Praxismodul

Prof. Dr. Christopher Almeling

Kommunikation Büro: F01, 406

+49.6151.533-69328
christopher.almeling@h-da.de

1

Sprechstunde
Nach Vereinbarung. Bitte per E-Mail Kontakt aufnehmen.