BAföG

Beauftragte des fbw

Gerne stellen wir Ihnen erforderliche Eignungsbescheinigungen, Bestätigungen und gutachterliche Stellungnahmen zur Förderungswürdigkeit aus.

Diese Aufgabe obliegt unseren beiden BAföG-Beauftragten des Fachbereichs:

Meist benötigen die Förderungsempfänger*innen ab dem 4. Studienfachsemester eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass sie bis dahin die üblichen Leistungen an diesem Fachbereich erbracht haben.

Bitte füllen Sie dafür das "Formblatt 5" mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift aus und senden es an das jeweilige Sekretariat. Wir beantworten dann die Fragen zum Studienverlauf, unterschreiben das Formular und senden es Ihnen zurück.

 

Wann können übliche Leistungen im Rahmen eines geordneten Studienverlaufs bescheinigt werden?

Ein ordnungsgemäßer Studienverlauf wird bescheinigt, wenn Sie zum Ende des vierten Semesters 100 CP nachweisen können.

Was passiert, wenn das BAföG-Amt die Bescheinigung verlangt, bevor alle absolvierten Prüfungen des 4. Semesters korrigiert sind?

Wenn die Prüfungen zum Ende des 4. Semesters (incl. etwaiger Wiederholungsprüfungen) noch nicht absolviert wurden, kann ein geordneter Studienverlauf und die darin erbrachten Leistungen nur zum Ende des 3. Semesters bescheinigt werden.

Weitere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Stipendien und sonstiger Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter folgenden Links:

www.bmbf.de

www.das-neue-bafoeg.de

Studierendenwerk: BaföG-Informationen

Ausführliche und aktuelle Informationen zur Studienfinanzierung (über BAFÖG hinaus) findet man bei: www.che.de. Suchwörter: Studienkredit, Bildungskredit, Studienfinanzierung.

Kontakt

BAFöG-Beauftragte EWI

Prof. Dr. Anke Kopsch

Kommunikation Büro: D21, 311

+49.6151.533-68385
anke.kopsch@h-da.de

BAföG-Beauftragte BWL | LOMA | PUMA

Prof. Dr. Johanna Bucerius

Kommunikation Büro: F01, 425

+49.6151.533-69283
johanna.bucerius@h-da.de