Praxismodul PO 2025

Praxismodul
Der Bachelorstudiengang enthält im letzten Regelsemester ein Praxismodul im Umfang von 15 CP.
Das Praxismodul kann in einer der drei folgenden Durchführungsoptionen absolviert werden:
- Praxisphase
- Forschungsprojekt
- Studium an einer ausländischen Hochschule.
Die Praxisphase ist im Rahmen eines Pflichtpraktikums in einem Unternehmen oder einer Verwaltung (Praxisstelle) zu absolvieren. Das Pflichtpraktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens zehn Wochen in einem Umfang von mindestens 400 Stunden. Soweit es die betrieblichen Umstände bei der Praxisstelle erfordern, kann der Zeitraum des Pflichtpraktikums auf bis zu 24 Wochen ausgedehnt werden. Die
Praxisphase kann auch in einem Gründungskontext absolviert werden.
Das Forschungsprojekt muss in einer Forschungseinrichtung im Inland oder Ausland absolviert werden. Näheres hierzu regelt der Prüfungsausschuss.
Das Studium an einer ausländischen Hochschule muss in einem einschlägigen Bachelor- oder Masterstudiengang absolviert werden.
Das Praxismodul kann begonnen werden, wenn 120 CP erbracht sind, davon alle Module (90 CP) der ersten drei Semester des regulären bzw. der ersten fünf Semester des gestreckten Studiums.