Anerkennung AHS-Kompetenzen
Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen für die Studiengänge BWL B.Sc. | M.Sc.
Hinweis zur Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist.
Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen.
Hinweis zum Ablauf des Beantragungsvorgangs von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
► Über untenstehendes Formular können Sie die Anerkennung von bis zu ► 5 außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen beantragen.
Sollten Sie mehr als 5 Module anerkennen lassen wollen, so schließen Sie den ersten Beantragungsvorgang zur Anerkennung über 5 Module komplett ab, indem Sie das Formular "abschicken" und öffnen Sie es dann erneut, um weitere Anträge auf Anerkennungen einzureichen.
Grundlage der Anerkennung ist die Anerkennungssatzung der h_da.
Vergessen Sie nicht, vor dem Absenden die Formulareingaben und die Dokumente auf Vollständig- und Richtigkeit zu überprüfen!
Modulhandbücher
Die genauen Modulbezeichnungen und die dazugehörigen Modulnummern finden Sie im jeweiligen Modulhandbuch Ihres Studiengangs