Anerkennung AHS Kompetenzen

Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen für die Studiengänge Energiewirtschaft B.Sc. | M.Sc.

Hinweis zur Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen


Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist.

Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen.

Hinweis zum Ablauf des Beantragungsvorgangs von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen


► Über untenstehendes Formular können Sie die Anerkennung von bis zu5 außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen beantragen.

Sollten Sie mehr als 5 Module anerkennen lassen wollen, so schließen Sie den ersten Beantragungsvorgang zur Anerkennung über 5 Module komplett ab, indem Sie das Formular "abschicken" und öffnen Sie es dann erneut, um weitere Anträge auf Anerkennungen einzureichen.

Grundlage der Anerkennung ist die Anerkennungssatzung der h_da.

Vergessen Sie nicht, vor dem Absenden die Formulareingaben und die Dokumente auf Vollständig- und Richtigkeit zu überprüfen!

Modulhandbücher


Die genauen Modulbezeichnungen und die dazugehörigen Modulnummern finden Sie im jeweiligen Modulhandbuch Ihres Studiengangs

Modulhandbuch Studiengang Energiewirtschaft B.Sc. | PO 2018

Modulhandbuch Studiengang Energiewirtschaft B.Sc. Dual | PO 2021

Modulhandbuch Energiewirtschaft M.Sc. | PO 2021


Formular zur Anerkennung außerhochschulischer Kompetenzen EWI B.Sc. | M.Sc.

Persönliche Angaben
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Antragsteller (m|w|d)
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Ich beantrage die Anerkennung einer/mehrerer außerhochschulischer Kompetenzen für folgenden