BWL-BSC Wechsel-Prüfungsordnung
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung ( PO 2018 | PO 2025 ) im Studiengang Betriebswirtschaftslehre Bachelor
Zunächst ein wichtiger Hinweis
WECHSEL MÖGLICH: Ein Wechsel von der bisherigen BBPO (2018) in die neue BBPO (2025) ist während der
- Übergangsfrist bis Ende des Sommersemesters 2028 (30.09.2028)
auf Antrag möglich, aber nicht notwendig.
WECHSEL ZWINGEND : Gemäß § 14 Abs. 1 BBPO 2025 ist ein Wechsel erst
- nach Ende der Übergangsfrist zwingend,
wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Prüfungen (einschließlich Kolloquium zur Bachelorthesis) abgeschlossen sind. Ohne diesen Wechsel wäre eine Fortsetzung des Studiums nach diesem Zeitpunkt (ab WS 2028/29) nicht mehr möglich.
Prozedere
Studierende können auf Antrag aus der PO 2018 in die neue Prüfungsordnung PO 2025 wechseln
► Bitte beachten Sie:
- Die Entscheidung für den Übergang in die vorliegende Prüfungsordnung kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Der Übergang erfolgt jeweils mit Beginn des auf die Entscheidung folgenden Semesters.
- Fehlversuche aus gleichwertigen Prüfungsleistungen der bisherigen Prüfungsordnung werden dabei gemäß § 17 Abs. 3 ABPO übernommen.
► Fristen für den freiwilligen Wechsel:
- Sommersemester: bis Ende April
- Wintersemester: bis Ende September
Der Antrag auf einen Wechsel ist über das untenstehende Online-Formular "Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung" an den Prüfungsausschuss zu richten.
gez. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Betriebswirtschaftslehre
Äquivalenzliste PO 2018 | 2025
Die Äquivalenzliste gibt Aufschluss über die anzuerkennenden Module der PO 2018 | 2025.
Bitte beachten Sie: Die in der PO 2025 nicht aufgeführten Module aus der PO 2018 werden bei der Umschreibung in die PO 2025 ersatzlos gestrichen.