Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Hinweis ➤ 4-semestriger Master Hinweis 4-semestriger Master - Prüfungsnummern - Konto 111 (Prüfungs-Nr. 40110- 40160) Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung der BWL sind dem Konto 111 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40110- 40160 sowie die RASUM Module zugeordnet. 222 (Prüfungs-Nr. : 40210- 40260 Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung Technik sind dem Konto 222 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40210- 40260 sowie die RASUM Module zugeordnet. 333 (Prüfungs-Nr.: 40310- 40360) Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung WIng sind dem Konto 333 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40310- 40360 sowie die RASUM Module zugeordnet. Prüfungsformen: Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Wiederholungsprüfung (M.Sc.) Wiederholungsprüfung (M.Sc.) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Sonstiges Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Prüfungssekretariat Termine Terminplan Prüfungsan-/abmeldungen my.h-da.de Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Allgemeiner Hinweis! Prüfungen können nur bei der/dem für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Prüferin/Prüfer abgelegt werden. Es ist nicht möglich , an Prüfungen des gleichen Moduls in anderen Studiengängen teilzunehmen. Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) (PO 2016 | PO 2021) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung. Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 17 Abs. 4 ABPO) im nächstfolgenden Jahr. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Studierende können sich selbst auch schon zur Prüfung im nächsten Semester anmelden. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung ist spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des nächstfolgenden Jahres zu wiederholen. Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen ist auf zwei beschränkt! Prüfungssekretariat Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem - Terminplan - Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. ► PO 2018 B.Sc. : Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird auf zwei beschränkt (BBPO §13 Absatz 2). Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Weitere wichtige Informationen Aufnahme Vertiefungsstudium Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums im Studiengang Bachelor Energiewirtschaft müssen mindestens 90 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein. Übergang Bachelor - Master Übergang Bachelor - Master Bachelorstudierende im Studiengang Energiewirtschaft können Prüfungsleistungen in Masterstudiengang Energiewirtschaft vorwegnehmend erbringen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium (210 CP) mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben. Mit der Erbringung freiwilliger Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu diesem Masterstudiengang. Im Sommersemester können demnach Bachelorstudierende des Studiengangs Energiewirtschaft, die ihren Bachelor erfolgreich mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben, Module im Masterstudiengang Energiewirtschaft ablegen. Bitte beachten Sie: Es muss vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nur dann ist eine Anmeldung zu den Prüfungen auch möglich. Prüfungssekretariat Fragen an den PA-Ausschuss Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungen von Prüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. ► PO 2018 B.Sc. : Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird auf zwei beschränkt (BBPO §13 Absatz 2). Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Sonstiges Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Schieben Schieben NUR für die PO 2011 gilt: Die erste Wiederholungsprüfung kann einmalig von Ihnen um ein Semester geschoben werden. Weiter Informationen Aufnahme Vertiefungsstudium Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums im Studiengang Bachelor Energiewirtschaft müssen mindestens 90 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein. Übergang Bachelor - Master Bachelorstudierende im Studiengang Energiewirtschaft können Prüfungsleistungen in Masterstudiengang Energiewirtschaft vorwegnehmend erbringen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium (210 CP) mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben. Mit der Erbringung freiwilliger Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu diesem Masterstudiengang. Im Sommersemester können demnach Bachelorstudierende des Studiengangs Energiewirtschaft, die ihren Bachelor erfolgreich mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben, Module im Masterstudiengang Energiewirtschaft ablegen. Bitte beachten Sie: Es muss vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nur dann ist eine Anmeldung zu den Prüfungen auch möglich. Prüfungssekretariat Fragen an den PA-Ausschuss Prüfungsan-/Abmeldungen ► my.h-da.de Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungen Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im " Terminplan des Fachbereichs ". Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt . Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen. Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft . Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich. Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholung von Prüfungen | Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Wiederholung von Prüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Nicht bestandene Wahlpflichtmodule Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden. Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung! Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan des Fachbereichs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für schriftliche und mündliche Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungen Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich my.h-da.de anmelden. Die Anmeldefristen und Termine finden Sie im Reiter "Aktuelles Semester". Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG bis nach dem Prüfungszeitraum auf ! Sie als Studierende/r stehen in der Pflicht, diese Bestätigung aufzubewahren, bis die Klausuren vorbei sind. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums Ihre Anmeldungen – wenn in dieser Zeit etwas nicht stimmt mit den Anmeldungen, kann man Sie durch das Sekretariat noch anmelden. Wenn Ihnen das erst nach dem Anmeldezeitraum auffällt und Sie keine Anmeldebestätigung nachweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung NICHT möglich! Abmelden von Prüfungsleisten Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen bis zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Wiederholungsprüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Für im Jahresrhythmus angebotene Veranstaltungen kann die erste Wiederholungsprüfung einmalig um ein Semester verschoben werden. Mündliche Ergänzungsprüfungen Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im " Terminplan des Fachbereichs ". Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt . Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen. Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft . Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich. Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Wiederholung von Prüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Nicht bestandene Wahlpflichtmodule Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden. Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung! Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Der jeweile Prüfungsauschuss hat die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Prüfungen und hat die Rechtsaufsicht zur Einhaltung der Prüfungsordnung des Studienganges. Dem Prüfungsausschuss gehören vier Professor:innen (Amtszeit 2 Jahre) und zwei studentische Mitglieder (Amtszeit 1 Jahr) des Fachbereiches an. Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt. Vorsitzender BWL Fragen an den Prüfungsausschuss BWL B.Sc. / M.Sc Anfrageformular Vorsitzende Energiewirtschaft Fragen an den Prüfungsausschuss EWI B.Sc. / M.Sc. Anfrageformular Vorsitzende Logistik-Management Vorsitzender Public-Management Leitung Prüfungs- und Studienrecht der hda Justitiarin Christina Lidsba, Leiterin Prüfungs- und Studienrecht der hda Sprechstunde Ab Mittwoch, dem 17.11.2021 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Campus Dieburg, Geb. F 01, Raum 419 Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach vorheriger Absprache möglich. Kontaktdaten: 06151 – 16 38060 oder unter christina.lidsba@h-da . de .
Hochschulwechsel Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Die Vorab-Anerkennung von Modulen erfolgt zunächst durch die jeweiligen Fachdozenten (m|w|d) und ist anschließend, zusammen mit den Anerkennungsunterlagen (Modulbeschreibungen und Leistungsnachweise der Herkunftsmodule), dem Prüfungsausschuss über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zur endgültigen Anerkennung vorzulegen. Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Anerkennungen im Zusammenhang mit außerhochschulische erworbenen Kompetenzen Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist. Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen. Den Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen stellen Sie bitte über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen". Auslandsaufenthalt Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen. Wechsel der Prüfungsordnung Anerkennungen von Leistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb eines Studiengangs Studierende können auf Antrag in die aktuell geltende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Wechsel der Prüfungsordnung" zu beantragen. Prüfungssekretariat Online Anerkennungsverfahren Hochschulische Leistungen Außerhochschulische Kompetenzen Wechsel der Prüfungsordnung
Wintersemester 2023/2024 Termine Prüfungen ♦ Prüfungsfristen Prüfungszeitraum: ⇒ 19.02.2024 bis 08.03.2024 Anmeldezeitraum Prüfungen: ⇒ 30.10.2023 bis 17.11.2023 Prüfungsan- und abmeldungen ⇒ my.h-da.de Veröffentlichung der Prüfungspläne unter "Aktuelles" der jeweiligen Studiengänge: Sommersemester: Mitte Juni Wintersemester: Mitte Dezember Termine Studiengang 01.03.2023 EWI M.Sc. - Sommersemester ►Anmeldefrist für Klausuren Für Prüfungen außerhalb der Prüfungsphase gilt: Studierende können bis 7 Tage nach der Bekanntgabe des Themas von der Prüfung zurücktreten. Aktuelle Informationen unter: Aktuelles Prüfungsanmeldung unter: my.h-da.de ►Abmeldefrist für Klausuren Bis 1 Tag vor der jeweiligen Klausur! ►Zulassungstermin für Thesen: +++ Jeden 1. Dienstag im Monat +++ Anmeldefrist = jeweils 1 Woche vorher ! Zurück Wichtiger Hinweis zu Belegungen! Für eine Teilnahme an den Projekt-/Wahlpflichtmodulen ist eine Belegung in my.h-da erforderlich! Achtung: Die Belegung ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung, die zu gegebener Zeit, innerhalb des Anmeldezeitraums, zusätzlich erfolgen muss! Termine allgemein Semestertermine Beginn und Ende des jeweiligen Semesters, der Vorlesungen, Immatrikulations- und Exmatrikulationsfristen, Rückmeldefristen, Ferien u.s.w. erhalten Sie unter: Semestertermine h-da Vorlesungspläne Jeweils ab dem 01.03. resp. 01.09. eines jeden Jahres steht das Vorlesungsverzeichnis der h_da online und ist einzusehen unter my.h-da.de ! Erstsemesterbegrüßung Detaillierte Informationen zu der zentralen Begrüßung durch die Hochschulleitung der h-da finden Sie unter https://h-da.de/studium/studienorganisation/studienstart Fachbereichsratssitzungen Der Fachbereichsrat tagt zu folgenden Terminen : Evaluation KW 23 + 24 Absolvent*innenfeier Save the Date! ► Freitag, den 20.10.23 Ort: Aula Dieburg Wahlen Onlline-Wahl Studentische Mitglieder im Senat / Fachbereichsräten ► 05.02.2024 – 19.02.2024 Meet 2023 Karrieremesse deiner Hochschule ► 21. + 22. November 2023