Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im " Terminplan des Fachbereichs ". Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt . Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen. Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft . Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich. Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Wiederholung von Prüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Nicht bestandene Wahlpflichtmodule Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden. Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung! Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Meldung zur Thesis / Abgabemodalitäten / Kolloquium / Zeugnis Voraussetzung zur Anmeldung 160 CPs Bearbeitungszeit 12 Woche Anmeldung und Zulassung zur Thesis Zulassungstermin ist jeder 1. Dienstag im Monat. Die Anmeldeunterlagen sind eine Woche vorher an die E-Mail Adresse des Sekretariat Energiewirtschaft: energie.sek.fbw@h-da . de zu senden. Ihren Abgabetermin erfahren Sie sehr zeitnah per E-Mail durch das Sekretariat. Verlängerung der Abgabefrist der Thesis (ABPO §22 (7) Eine Verlängerung der Abgabefrist kann unter Angabe von triftigen Gründen dem Prüfungsausschuss gegenüber geltend gemacht werden. Dies muss in schriftlicher Form und fristgerecht geschehen. Bitte füllen sie den vorgesehenen Antrag dafür aus. + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen + Änderung eines genehmigten Titels Jegliche Änderung des bereits genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuern (mwd) abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Abgabe Thesis Die Abgabe der Abschlussarbeit gilt als fristgerecht, wenn sie bis 12:00 Uhr am Abgabetag in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Prüfungssekretariat und Referenten (mwd) gesendet wird. Eine Printversion ist vor dem Kolloquium im Sekretariat einzureichen. Weitere Printversionen sind bei Bedarf bei Referenten (mwd) zu einem von ihnen festgesetzten Termin nach dem Abgabetag einzureichen. + Bitte beachten Sie auch den Link in der rechten Spalte zu den Regelungen der Abgabe einer Abschlussarbeit + Abgabe auf postalischem Weg: Hochschule Darmstadt Fachbereich Wirtschaft z. Hd Hannah Delp Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt (Bitte achten Sie auf genaue postalische Adressierung. Das Risiko des zufälligen Untergangs ist von der/dem Studierenden zu tragen.) oder Poststelle der Hochschule Darmstadt Schöfferstr. 3 (Mo.-Fr. 08.30 - 12.00 Uhr) oder an Feiertagen offizieller h_da Briefkasten in der Schöfferstr. 3 Kolloquium Die Ergebnisse der Arbeit werden im Rahmen eines mind. 15 und höchstens 20-minütigen, öffentlichen Vortrags mit anschließender Diskussion vorgestellt. Bewertung: Arbeit: 75% / Vortrag: 25% Kolloquiumstermin Der Studierende (mwd) vereinbart mit dem/der Referenten (mwd) einen Termin und teilt diesen umgehend, spätestens jedoch 1 Woche vor dem geplanten Kolloquium dem Prüfungssekretariat mit. Zeugniserstellung Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind. Prüfungsamt Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert. h-da.de/studium/studienorganisation/pruefungsamt/ Kontakt Semestertermine Terminplan Abgabemodalitäten zur Thesis Regelungen zu Abgabe einer Abschlussarbeit Auswahl Referent*innen Informationen
Meldung zur Thesis / Abgabemodalitäten / Kolloquium / Zeugnis Voraussetzung zur Anmeldung 160 CPs Bearbeitungszeit 12 Woche Anmeldung und Zulassung zur Thesis Zulassungstermin ist jeder 1. Dienstag im Monat. Die Anmeldeunterlagen sind eine Woche vorher an die E-Mail Adresse des Sekretariat Energiewirtschaft: energie.sek.fbw@h-da . de zu senden. Ihren Abgabetermin erfahren Sie sehr zeitnah per E-Mail durch das Sekretariat. Verlängerung der Abgabefrist der Thesis (ABPO §22 (7) Eine Verlängerung der Abgabefrist kann unter Angabe von triftigen Gründen dem Prüfungsausschuss gegenüber geltend gemacht werden. Dies muss in schriftlicher Form und fristgerecht geschehen. Bitte füllen sie den vorgesehenen Antrag dafür aus. + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen + Änderung eines genehmigten Titels Jegliche Änderung des bereits genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuern (mwd) abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Abgabe Thesis Die Abgabe der Abschlussarbeit gilt als fristgerecht, wenn sie bis 12:00 Uhr am Abgabetag in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Prüfungssekretariat und Referenten (mwd) gesendet wird. Eine Printversion ist vor dem Kolloquium im Sekretariat einzureichen. Weitere Printversionen sind bei Bedarf bei Referenten (mwd) zu einem von ihnen festgesetzten Termin nach dem Abgabetag einzureichen. + Bitte beachten Sie auch den Link in der rechten Spalte zu den Regelungen der Abgabe einer Abschlussarbeit + Abgabe auf postalischem Weg: Hochschule Darmstadt Fachbereich Wirtschaft z. Hd Hannah Delp Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt (Bitte achten Sie auf genaue postalische Adressierung. Das Risiko des zufälligen Untergangs ist von der/dem Studierenden zu tragen.) oder Poststelle der Hochschule Darmstadt Schöfferstr. 3 (Mo.-Fr. 08.30 - 12.00 Uhr) oder an Feiertagen offizieller h_da Briefkasten in der Schöfferstr. 3 Kolloquium Die Ergebnisse der Arbeit werden im Rahmen eines mind. 15 und höchstens 20-minütigen, öffentlichen Vortrags mit anschließender Diskussion vorgestellt. Bewertung: Arbeit: 75% / Vortrag: 25% Kolloquiumstermin Der Studierende (mwd) vereinbart mit dem/der Referenten (mwd) einen Termin und teilt diesen umgehend, spätestens jedoch 1 Woche vor dem geplanten Kolloquium dem Prüfungssekretariat mit. Zeugniserstellung Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind. Prüfungsamt Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert. h-da.de/studium/studienorganisation/pruefungsamt/ energie.sek.fbw@h-da . de + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen + Kontakt Semestertermine Terminplan Abgabemodalitäten zur Thesis Regelungen zu Abgabe einer Abschlussarbeit Auswahl Referent*innen Informationen Formulare Anmeldeformular Deckblatt Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit *Formulare im .pdf-Format Formularfelder für eine mögliche digitale Signatur werden erst nach einem Download sichtbar!
Meldung | Abgabe | Kolloquium | Zeugnis Voraussetzung zur Meldung a) mindestens 50 CP gem. § 6 Abs. 1 b) mindestens 80 CP gem. § 6 Abs. 2, darunter alle 30 CP des ersten Semesters Bearbeitungszeit 6 Monate Anmeldung zum Zulassungstermin Zulassungstermin ist jeder 1. Dienstag im Monat. Anmeldefrist: Die Anmeldeunterlagen sind eine Woche vor Zulassungstermin an die E-Mail Adresse des Sekretariats Energiewirtschaft "energie.sek.fbw@h-da.de" zu senden. Ihren Abgabetermin erfahren Sie per E-Mail (i. d. R. einen Tag nach dem Zulassungstermin). Verlängerung der Abgabefrist der Thesis (ABPO §22 (7) Eine Verlängerung der Abgabefrist kann unter Angabe von triftigen Gründen dem Prüfungsausschuss gegenüber geltend gemacht werden. Dies muss in schriftlicher Form und fristgerecht geschehen. Bitte füllen sie den vorgesehenen Antrag dafür aus. + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen + Änderung eines genehmigten Titels Jegliche Änderung des bereits genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuern (mwd) abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Abgabe Thesis Die Abgabe der Abschlussarbeit gilt als fristgerecht, wenn sie bis 12:00 Uhr am Abgabetag in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Prüfungssekretariat und Referenten (mwd) und Korreferenten (mwd) gesendet wird. Eine Printversion ist vor dem Kolloquium im Sekretariat einzureichen. Weitere Printversionen sind bei Bedarf bei Referenten (mwd) und Korreferenten (mwd) zu einem von ihnen festgesetzten Termin nach dem Abgabetag einzureichen. + Bitte beachten Sie nebenstehenden Link mit Verweis auf die Regeln zur Abgabe einer Abschlussarbeit + Abgabe auf postalischem Weg: (Bei postalischer Zustellung gilt das Datum des Poststempels. Das Risiko des zufälligen Untergangs ist von der/dem Studierenden zu tragen.) Hochschule Darmstadt Fachbereich Wirtschaft Studiengang Energiewirtschaft Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt oder Poststelle der Hochschule Darmstadt Schöfferstr. 3 (Mo.-Fr. 08.30 - 12.00 Uhr) oder an Feiertagen offizieller h_da Briefkasten in der Schöfferstr. 3 Kolloquium Nach Abgabe der Masterarbeit werden die Ergebnisse zu einem vom Prüfer (mwd) festgesetzten Termin in einem Kolloquium vorgestellt und diskutiert. Das Kolloquium beginnt mit einem Vortrag des Kandidaten (mwd) von höchstens 20 Minuten Dauer. Die Gesamtdauer des Kolloquiums beträgt mindestens 45 und höchstens 60 Minuten. Das Kolloquium ist öffentlich, soweit nicht eine Geheimhaltungspflicht besteht. Die Masterarbeit und das Kolloquium müssen für sich bestanden sein und werden im Verhältnis 3:1 gewichtet. Kolloquiumstermin Der Studierende (mwd) vereinbart mit seinem Referenten (mwd) und Korreferenten (mwd) einen Termin und teilt diesen umgehend, spätestens jedoch 1 Woche vor dem geplanten Kolloquium dem Prüfungssekretariat mit. Zeugniserstellung Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind. Prüfungsamt Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert. h-da.de/studium/studienorganisation/pruefungsamt/ Prüfungssekretariat Termine ► Terminplan Formulare PO 2014 | PO 2021 Anmeldung Thesis Deckblatt Thesis Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit Abgabemodalitäten zur Thesis Regelungen zu Abgabe einer Abschlussarbeit Referent*innen ► Informationen zur Auswahl Ihrer Referent*innen und Korreferent*innen *Formulare im .pdf-Format Formularfelder für eine mögliche digitale Signatur werden erst nach einem Download sichtbar!
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für schriftliche und mündliche Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungen Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich my.h-da.de anmelden. Die Anmeldefristen und Termine finden Sie im Reiter "Aktuelles Semester". Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG bis nach dem Prüfungszeitraum auf ! Sie als Studierende/r stehen in der Pflicht, diese Bestätigung aufzubewahren, bis die Klausuren vorbei sind. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums Ihre Anmeldungen – wenn in dieser Zeit etwas nicht stimmt mit den Anmeldungen, kann man Sie durch das Sekretariat noch anmelden. Wenn Ihnen das erst nach dem Anmeldezeitraum auffällt und Sie keine Anmeldebestätigung nachweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung NICHT möglich! Abmelden von Prüfungsleisten Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen bis zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Wiederholungsprüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Für im Jahresrhythmus angebotene Veranstaltungen kann die erste Wiederholungsprüfung einmalig um ein Semester verschoben werden. Mündliche Ergänzungsprüfungen Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Hinweis ➤ 4-semestriger Master Hinweis 4-semestriger Master - Prüfungsnummern - Konto 111 (Prüfungs-Nr. 40110- 40160) Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung der BWL sind dem Konto 111 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40110- 40160 sowie die RASUM Module zugeordnet. 222 (Prüfungs-Nr. : 40210- 40260 Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung Technik sind dem Konto 222 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40210- 40260 sowie die RASUM Module zugeordnet. 333 (Prüfungs-Nr.: 40310- 40360) Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung WIng sind dem Konto 333 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40310- 40360 sowie die RASUM Module zugeordnet. Prüfungsformen: Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Wiederholungsprüfung (M.Sc.) Wiederholungsprüfung (M.Sc.) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Sonstiges Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Prüfungssekretariat Termine Terminplan Prüfungsan-/abmeldungen my.h-da.de Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Allgemeiner Hinweis! Prüfungen können nur bei der/dem für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Prüferin/Prüfer abgelegt werden. Es ist nicht möglich , an Prüfungen des gleichen Moduls in anderen Studiengängen teilzunehmen. Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) (PO 2016 | PO 2021) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung. Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 17 Abs. 4 ABPO) im nächstfolgenden Jahr. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Studierende können sich selbst auch schon zur Prüfung im nächsten Semester anmelden. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung ist spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des nächstfolgenden Jahres zu wiederholen. Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen ist auf zwei beschränkt! Prüfungssekretariat Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem - Terminplan - Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Wintersemester 2023/2024 Termine Prüfungen ♦ Prüfungsfristen Prüfungszeitraum: ⇒ 19.02.2024 bis 08.03.2024 Anmeldezeitraum Prüfungen: ⇒ 30.10.2023 bis 17.11.2023 Prüfungsan- und abmeldungen ⇒ my.h-da.de Veröffentlichung der Prüfungspläne unter "Aktuelles" der jeweiligen Studiengänge: Sommersemester: Mitte Juni Wintersemester: Mitte Dezember Termine Studiengang 01.03.2023 EWI M.Sc. - Sommersemester ►Anmeldefrist für Klausuren Für Prüfungen außerhalb der Prüfungsphase gilt: Studierende können bis 7 Tage nach der Bekanntgabe des Themas von der Prüfung zurücktreten. Aktuelle Informationen unter: Aktuelles Prüfungsanmeldung unter: my.h-da.de ►Abmeldefrist für Klausuren Bis 1 Tag vor der jeweiligen Klausur! ►Zulassungstermin für Thesen: +++ Jeden 1. Dienstag im Monat +++ Anmeldefrist = jeweils 1 Woche vorher ! Zurück Wichtiger Hinweis zu Belegungen! Für eine Teilnahme an den Projekt-/Wahlpflichtmodulen ist eine Belegung in my.h-da erforderlich! Achtung: Die Belegung ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung, die zu gegebener Zeit, innerhalb des Anmeldezeitraums, zusätzlich erfolgen muss! Termine allgemein Semestertermine Beginn und Ende des jeweiligen Semesters, der Vorlesungen, Immatrikulations- und Exmatrikulationsfristen, Rückmeldefristen, Ferien u.s.w. erhalten Sie unter: Semestertermine h-da Vorlesungspläne Jeweils ab dem 01.03. resp. 01.09. eines jeden Jahres steht das Vorlesungsverzeichnis der h_da online und ist einzusehen unter my.h-da.de ! Erstsemesterbegrüßung Detaillierte Informationen zu der zentralen Begrüßung durch die Hochschulleitung der h-da finden Sie unter https://h-da.de/studium/studienorganisation/studienstart Fachbereichsratssitzungen Der Fachbereichsrat tagt zu folgenden Terminen : Evaluation KW 23 + 24 Absolvent*innenfeier Save the Date! ► Freitag, den 20.10.23 Ort: Aula Dieburg Wahlen Onlline-Wahl Studentische Mitglieder im Senat / Fachbereichsräten ► 05.02.2024 – 19.02.2024 Meet 2023 Karrieremesse deiner Hochschule ► 21. + 22. November 2023