Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungen Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im " Terminplan des Fachbereichs ". Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt . Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen. Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft . Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich. Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholung von Prüfungen | Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Wiederholung von Prüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Nicht bestandene Wahlpflichtmodule Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden. Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung! Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan des Fachbereichs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im " Terminplan des Fachbereichs ". Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt . Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen. Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft . Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich. Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Wiederholung von Prüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Nicht bestandene Wahlpflichtmodule Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden. Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung! Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Lehrveranstaltungen & Aktuelles Aktuelles Ich biete keine feste Sprechstunde an. Kontaktieren Sie mich am besten per Mail und wir vereinbaren einen individuellen Termin. Betriebswirtschaftliches Seminar Alle Informationen zum betriebswirtschaftlichen Seminar finden Sie im entsprechenden Moodle-Kurs "Betriebswirtschaftliches Seminar (Engelstätter)". Den Zugangsschlüssel versende ich auf Anfrage. Außerdem finden Sie die Informationen auf dem entsprechenden Reiter der FBW-Website und unter "Aktuelles". Das Einführungsseminar (Hinweise rundum Praktikum, Thesis, Betriebswirtschaftliches Seminar) wird einmal pro Semester digital für den BWL B.Sc. angeboten. Zu Beginn des jeweiligen Semesters informiert eine Mail und das "Aktuelle" über den Termin. Nach dem Einführungsseminar folgt außerdem für Interessierte eine kurze Vorstellung der M.Sc.-Angebote des FB W. Studierende des M.Sc. erhalten zu Beginn des Semesters eine Mail mit einem Slideset, welches die jeweiligen Hinweise enthält. Dieses Slideset ersetzt das Einführungsseminar für den M.Sc. Applied International Business Research Methods (BWL B.Sc.) Für diesen Kurs ist ab dem SoSe22 eine Anmeldung erforderlich. Über die Anmeldeformalitäten werden Sie zu Beginn des jeweiligen Semesters über das "Aktuelle" und per Mail informiert. zurück Elektronische Visitenkarte Kontakt Links
Bachelor-Thesis Durch die Bachelor-Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Zusammenhänge des Studienfaches überblicken die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben. Die Bachelor-Abschlussprüfung erfolgt studienbegleitend und umfasst alle Module einschließlich der Bachelor-Arbeit. Die Bachelor-Arbeit ist - nach Absprache mit der Referentin oder dem Referenten - in schriftlicher Form in Deutsch oder Englisch grundsätzlich im siebten Semester abzufassen. Nach Abgabe der Arbeit werden die Ergebnisse im Rahmen eines max. 20-minütigen, öffentlichen Vortrags (Kolloquium) mit anschließender Diskussion vorgestellt. Die Bewertung erstreckt sich auf die Arbeit (75%) und die Präsentation (25%) Die Prüfungsausschussvorsitzende beschließt über die Zulassung zur Thesis. Der Anmelde-/Zulassungstermin ist jeweils der 1. Dienstag im Monat. Die Bearbeitungszeit beginnt i. d. R. mit dem Datum der Zulassung und endet nach 12 Wochen. Bitte beachten Sie: Jegliche Änderung des genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuer*innen abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Prüfungsausschussvorsitzende Prüfungssekretariat Thesis Anmeldung | Zulassung
Master-Thesis Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und dem Kolloquium. Die Masterarbeit soll zeigen, dass der/die Kandidat:in fähig ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich Energiewirtschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Arbeit ist in englischer oder deutscher Sprache anzufertigen, wobei die Festlegung durch den/die Betreuer/in erfolgt. Der Masterarbeit muss eine Zusammenfassung beigefügt werden. Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden durch den Prüfungsausschuss, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Studierende des 3-semstrigen Master haben mindestens 50 CP erworben. Studierende des 4-semestrigen Master haben mindestens 80 CP, darunter alle 30 CP des ersten Semesters erworben. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate . Die Masterarbeit und das Kolloquium müssen für sich bestanden sein und werden im Verhältnis 3:1 gewichtet. Bitte beachten Sie: Jegliche Änderung des genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuer:innen abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Prüfungssekretariat Zulassungstermine Terminplan Thesis Meldung | Abgabe
Durch die Bachelor-Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Zusammenhänge des Studienfaches überblicken die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben. Die Bachelor-Abschlussprüfung erfolgt studienbegleitend und umfasst alle Module einschließlich der Bachelor-Arbeit. Die Bachelor-Arbeit ist - nach Absprache mit der Referentin oder dem Referenten - in schriftlicher Form in Deutsch oder Englisch grundsätzlich im siebten Semester abzufassen. Nach Abgabe der Arbeit werden die Ergebnisse im Rahmen eines max. 20-minütigen, öffentlichen Vortrags (Kolloquium) mit anschließender Diskussion vorgestellt. Die Bewertung erstreckt sich auf die Arbeit (75%) und die Präsentation (25%) Die Prüfungsausschussvorsitzende beschließt über die Zulassung zur Thesis. Der Anmelde-/Zulassungstermin ist jeweils der 1. Dienstag im Monat. Die Bearbeitungszeit beginnt i. d. R. mit dem Datum der Zulassung und endet nach 12 Wochen. Bitte beachten Sie: Jegliche Änderung des genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuer*innen abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Prüfungsausschussvorsitzende Prüfungssekretariat Anmeldung |Zulassung Thesis Modalitäten
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Basics Aktuelles Tagesaktuelle Meldungen z.B. Raumänderungen, Verschiebung von Lehrveranstaltungen, Ankündigungen von Vorträgen, Jobs, Praktika u.v.m. Termine Semestertermine, An- und Abmeldefristen für Prüfungen u.v.m. Regularien Prüfungsmodalitäten, Modulhandbücher, Prüfungs- und Studienordnungen, Anerkennungen u.v.m. Tools my.h-da my.h-da: Hochschulportal für Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsan- und abmeldungen, etc. my.h-da - Tutorials Moodle Die elektronische Lernplattform "lernen.h-da" (moodle) lernen.h-da Studium Curriculum Studienplan Public Management B.Sc. Vertiefungsstudium Wahlpflichtmodule des Vertiefungsstudiums Praxismodul Praxismodul: Voraussetzung, Anmeldung, Start, Dauer, Betreuung u.v.m. Thesis Informationen rund um die Anmeldung und Abgabe der Thesis Weiteres Verirrt? Sie sind auf der Suche nach detallierten Informationen zu diesem Studiengang? Dann besuchen Sie unsere Seiten für Studieninteressierte ... Kontakt Lehrende FBW Jobs & mehr… Newsletter Hess. Jobanzeiger Impact Microsoft Azure Ratgeber Studium von A-Z Dein Studienbegleiter Vertrauenspersonen Studium & Familie Beratung & Coaching BAföG Student Service Center Essen, Wohnen u.v.m. Studium im Ausland ... über den Tellerrand ... Gastvorträge Gastvorträge aus den Studiengängen des Fachbereichs zu verschiedenen wirtschaftlichen Fragestellungen Social Points Social Points - DAS Bonus-Punkte-System für studentisches Engagement in Gremien, im Ehrenamt u.v.m. Ausland Studying abroad - Studieren im Ausland Studieren im Ausland International Office Studying in Darmstadt (Video) Veranstaltungen Gastvorträge, Foren, Symposien, u.v.m. Strategie Strategie des fbw mit Ziel 2030 Gremien & Wahlen Wahlen, Fachschaftsrat, Fachbereichsrat u.v.m. Kontakt Studierendensekretariat ▶ Sprechzeiten Studiengangsleitung Studiendekan Wenden Sie sich bei Verbesserungsvorschlägen aber auch Kritik jederzeit gerne an mich.
Basics Aktuelles Tagesaktuelle Meldungen z.B. Raumänderungen, Verschiebung von Lehrveranstaltungen, Ankündigungen von Vorträgen, Jobs, Praktika u.v.m. Termine Semestertermine, An- und Abmeldefristen für Prüfungen u.v.m. Regularien Prüfungsmodalitäten, Modulhandbücher, Prüfungs- und Studienordnungen, Anerkennungen u.v.m. Tools my.h-da my.h-da: Hochschulportal für Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsan- und abmeldungen, etc. my.h-da - Tutorials Moodle Die elektronische Lernplattform "lernen.h-da" (moodle) lernen.h-da Studium Curriculum Studienplan Logistik Management B.Sc. Vertiefungsstudium Schwerpunkte/Wahlpflichtkatalog Praxismodul Praxismodul: Voraussetzung, Anmeldung, Start, Dauer, Betreuung u.v.m. Thesis Informationen rund um die Anmeldung und Abgabe der Thesis Weiteres Verirrt? Sie sind auf der Suche nach detallierten Informationen zu diesem Studiengang? Dann besuchen Sie unsere Seiten für Studieninteressierte ... Kontakt Lehrende fbw Jobs & mehr… Newsletter Hess. Jobanzeiger Impact Microsoft Azure Ratgeber Studium von A-Z Dein Studienbegleiter Vertrauenspersonen Studium & Familie Beratung & Coaching BAföG Student Service Center Essen, Wohnen u.v.m. Studium im Ausland ... über den Tellerrand ... Gastvorträge Gastvorträge aus den Studiengängen des Fachbereichs zu verschiedenen wirtschaftlichen Fragestellungen Social Points Social Points - DAS Bonus-Punkte-System für studentisches Engagement in Gremien, im Ehrenamt u.v.m. Ausland Studying abroad - Studieren im Ausland Studieren im Ausland International Office Studying in Darmstadt (Video) Veranstaltungen Gastvorträge, Foren, Symposien, u.v.m. Strategie Strategie des fbw mit Ziel 2030 Gremien & Wahlen Wahlen, Fachschaftsrat, Fachbereichsrat u.v.m. Kontakt Studierendensekretariat ▶ Sprechzeiten Studiengangsleitung Studiendekan Wenden Sie sich bei Verbesserungsvorschlägen aber auch Kritik jederzeit gerne an mich.