Wechsel der Prüfungsordnung PO 2016 in die PO 2022 ► Umsetzung aus der PO 2016 in die PO 2022 In den Bachelor Public Management (PO 2016) wurde letztmalig im SoSe 2022 aufgenommen. Pandemiebedingt können Studierende in der Prüfungsordnung 2016 noch bis einschließlich Sommersemester 2026 nach der bisher für sie geltenden Prüfungsordnung geprüft werden . Nach Verstreichen der Übergangsfrist erfolgt die Umsetzung der Studierenden in die neue Prüfungsordnung PO 2021. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich, auch wenn der Prüfling die Umstände für die Nichteinhaltung der Bearbeitungszeit nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit). Weitere detaillierte Informationen und den Antrag auf einen Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie unter Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung . Prüfungssekretariat Ordnung 2022 ABPO (allg. Bestimmungen h_da) BBPO vom 27.12.2021 - gültig ab 01.05.2022) + Auswahlsatzung Modulhandbuch (gültig ab 01.05.2022) Ordnung 2016 BBPO vom 15.11.2016 (gültig ab 01.12.2019) Modulhandbuch (Änd. 01.04.2018) Studienplan Vollzeit Studienplan berufsbegleitend
Nebenstehend findet sich der Link auf die "Allgemeine Bestimmung für Prüfungsordnungen" (ABPO) der h_da sowie die jeweilig gültige BBPO (Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung) die Studienpläne und Modulhandbücher für den Studiengang Logistik Management Bachelor Wichtige Informationen zur PO Version 2016 Im Studiengang Logistik-Management gilt aktuell die Prüfungsordnung 2016. Diese Prüfungsordnung hat drei Versionen: die PO 2016, die PO 2016/1 und die PO 2016/2. Sie sind in jene Version eingeschrieben, die zu dem Zeitpunkt gültig war, als Sie mit Ihrem Studium begonnen haben. Die Version PO2016 gilt für jene Studierende mit Studiumsstart im Wintersemester 2016/2017. Praxismodul und Wirtschaftsenglisch sind benotet. Die Version PO2016/1 gilt für Studierende mit Studiumsstart im Wintersemester 2017/2018. In dieser Version sind das Praxismodul und Wirtschaftsenglisch unbenotet. Die PO 2016/2 gilt für alle, die ihr Studium im Wintersemester 2018/2019 oder später begonnen haben. Zusätzlich zu der Nichtbenotung von Praxismodul und Wirtschaftsenglisch gilt eine Begrenzung auf zwei mündliche Ergänzungsprüfungen. Die Details können Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung nachlesen. Die LINKS hierzu finden Sie rechts. Bis einschließlich SoSe 2026 können Sie nach der PO 2016/20161/20162 studieren, ab dem WiSe 26/27 werden alle Studierende, die noch nach dieser PO studieren, automatisch in die PO 2021 umgesetzt. Wechsel der Prüfungsordnung Studierende können auf Antrag in die aktuell geltende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist über das Online-Formular an den Prüfungsausschuss zu richten. Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Wechsel der Prüfungsordnung" zu beantragen. Ordnungen PO 2016 vom 24.11.2015 (gültig ab 01.04.2016) BBPO 2016 (Änd. 01.04.2016) BBPO 2016/1 (Änd. 01.10.2017) BBPO 2016/2 (Änd. 01.10.2018) Modulhandbuch PO 2016 (gültig ab 01.05.2020) PO 2021 vom 27.04.2020 (gültig ab 01.05.2021) BBPO 2021 Modulhandbuch BBPO 2021 Studienplan PO 2021 PO's Hochschulanzeiger h-da
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung ( PO 2016 | PO 2022 ) im Studiengang Public Management B.Sc. PO 2016 | PO 2022 Studierende können auf Antrag in die aktuell vorliegende Prüfungsordnung PO 2022 wechseln. ► Bitte beachten Sie: Die Entscheidung für den Übergang in die vorliegende Prüfungsordnung kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Übergang erfolgt jeweils mit Beginn des auf die Entscheidung folgenden Semesters . Fehlversuche aus gleichwertigen Prüfungsleistungen der bisherigen Prüfungsordnung werden dabei gemäß § 17 Abs. 3 ABPO übernommen . ► Fristen für den freiwilligen Wechsel: Sommersemester: bis Ende April Wintersemester: bis Ende September Der Antrag auf einen Wechsel ist über das untenstehende Online-Formular "Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung" an den Prüfungsausschuss zu richten. Äquivalenzliste PO 2016 | PO 2022 Die Äquivalenzliste gibt Aufschluss über die anzuerkennenden Module der PO 2016 | PO 2022. Bitte beachten Sie : Module der PO 2016, die in der PO 2022 nicht mehr enthalten sind - für die also keine Äquivalenzmodule existieren (siehe Äquivalenzliste) - können auf Wunsch als freiwillige zusätzliche Leistung im Zeugnis aufgeführt werden Äquivalenzliste PO 2016 | PO 2022 Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung PO 2016 nach PO 2022 im Studiengang Public Management B.Sc.
Studien- und Prüfungsordnungen Nebenstehend findet sich der Link auf die "Allgemeine Bestimmung für Prüfungsordnungen" (ABPO) der h_da sowie die jeweilige BBPO (besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung), der Studienplan und das Modulhandbuch Prüfungsordnung 2018 ABPO der h_da BBPO vom 27.06.2017 - gültig ab 01.10.2018 Modulhandbuch Studiengangsflyer Studienplan 2018
Energiewirtschaft M.Sc. Nebenstehend findet sich der Link auf die "Allgemeine Bestimmung für Prüfungsordnungen" (ABPO) der h_da sowie die jeweilige BBPO* vom 27.04.2020 - gültig ab 01.05.2021 BBPO* vom 15.07.2014 und der geänderten Fassung - gültig ab dem 01.10.2017 die Studienpläne und Modulhandbücher Hinweise zur Studienordnung 2014 In den "Master Energiewirtschaft (PO 2014)" wurde letztmalig im WS 20/21 aufgenommen. Pandemiebedingt können Studierende in der Prüfungsordnung 2014 noch bis einschließlich Wintersemester 2023/ 24 nach der bisher für sie geltenden Prüfungsordnung geprüft werden . Nach Verstreichen der Übergangsfrist erfolgt die Umsetzung der Studierenden in die neue Prüfungsordnung PO 2021. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich , auch wenn der oder die Studierende die Umstände für die Nichteinhaltung der Bearbeitungszeit nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit). Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung PO 2014 - PO 2021 *BBPO = Besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung Prüfungssekretariat Ordnung 2021 ABPO BBPO vom 27.04.2020 - gültig ab 01.05.2021 Studienpläne Studienplan 3 semestrig Studienplan 4 semestrig Modulhandbuch Flyer Ordnung 2014 BBPO vom 15.07.2014 (Änd. gültig ab 01.10.2017 ) Studienplan 3+4 semestrig (PDF) Flyer Modulhandbücher gem. Zulass. nach BBPO § 6.1 gem. Zulass. nach BBPO § 6.2 gem. Zulass. nach BBPO § 6.3a gem. Zulass. nach BBPO § 6.3b gem. Zulass. nach BBPO § 6.3c PO Wechsel Online Antrag auf Wechsel der PO 2014 | 2021
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung im Studiengang Logistik Management B.Sc. von PO 2016 nach PO 2021 Rechtliche Grundlagen § 14 der besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (PO 2021) definiert die Übergangsbestimmungen Frist für den Abschluss des Studiums nach der PO 2016/20161/20162 – wird noch bekannt gegeben Freiwilliger Wechsel zuvor möglich ► Online-Antrag über untenstehendes Formular Frist für den freiwilligen Wechsel zum Sommersemester: bis April Frist für den freiwilligen Wechsel zum Wintersemester: bis September Weitere Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnung PO 2016 - PO 2018 Grundlage für die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen ist die nebenstehende Äquivalenzliste. Bitte beachten Sie: Fehlversuche aus gleichwertigen Prüfungsleistungen der bisherigen Prüfungsordnung werden dabei gemäß § 17 Abs. 3 ABPO übernommen . Die Entscheidung für den Übergang in die vorliegende Prüfungsordnung kann nicht rückgängig gemacht werden. Äquivalenzliste PO 2016 | PO 2021 Die Äquivalenzliste gibt Aufschluss über die anzuerkennenden Module der PO 2016 | 2021. Bitte beachten Sie: Von der PO 2016 nicht aufgeführte Module werden bei der Umschreibung in die PO 2021 ersatzlos gestrichen. Diese Module können auf Wunsch als freiwillige zusätzliche Leistung im Zeugnis aufgeführt werden. Äquivalenzliste PO 2016 | 2021
Studien- und Prüfungsordnungen Nebenstehend findet sich der Link auf die "Allgemeine Bestimmung für Prüfungsordnungen" (ABPO) der h_da sowie die jeweilige BBPO (besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung), der Studienplan und das Modulhandbuch Wichtiger Hinweis: Die Eignungsfeststellung gemäß §6 Abs 3 BBPO und damit auch §§4 und 5 BBZM ist gemäß Beschluss des Fachbereichsrats vom 24.10.23 bis auf Weiteres ausgesetzt und daher nicht anzuwenden. Ein Abschluss gilt fortan als qualifiziert , wenn eine Gesamtnote von 2,5 oder besser erreicht wurde.“ Prüfungsordnung 2018 ABPO der h_da BBPO vom 27.06.2017 (gültig bis 31.03.2022) BBPO vom 27.06.2017 (gültig ab 01.04.2022) Modulhandbuch Studiengangsflyer Studienplan 2018
Hochschulwechsel Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Grundlage hierfür ist die Anerkennungssatzung der h_da. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen. Wechsel der Prüfungsordnung Anerkennungen von Leistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb eines Studiengangs Studierende können auf Antrag in die aktuell geltende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Wechsel der Prüfungsordnung" zu beantragen. Fortbildung Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit Fortbildung Leistungen, die im Rahmen der erfolgreich absolvierten Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt des Hessischen Verwaltungsschulverbands (HVSV) oder einer vergleichbaren Fortbildung erbracht wurden, können auf das Studium angerechnet werden. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Leistungen Verwaltungsfachwirte" zu beantragen. Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist. Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen" zu beantragen. Auslandsaufenthalt Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen. Kontakt Online Anerkennungsverfahren Hochschulische Leistungen Wechsel der Prüfungsordnung Außerhochschulische Kompetenzen Verwaltungsfachwirte (HVSV)
Hochschulwechsel Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Die Vorab-Anerkennung von Modulen erfolgt zunächst durch die jeweiligen Fachdozenten (m|w|d) und ist anschließend, zusammen mit den Anerkennungsunterlagen (Modulbeschreibungen und Leistungsnachweise der Herkunftsmodule), dem Prüfungsausschuss über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zur endgültigen Anerkennung vorzulegen. Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Anerkennungen im Zusammenhang mit außerhochschulische erworbenen Kompetenzen Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist. Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen. Den Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen stellen Sie bitte über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen". Auslandsaufenthalt Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen. Wechsel der Prüfungsordnung Anerkennungen von Leistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb eines Studiengangs Studierende können auf Antrag in die aktuell geltende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Frist für den freiwilligen Wechsel im Sommersemester: bis Ende April Frist für den freiwilligen Wechsel im Wintersemester: bis Ende September Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Wechsel der Prüfungsordnung" zu beantragen. Prüfungssekretariat Online Anerkennungsverfahren Hochschulische Leistungen Außerhochschulische Kompetenzen Wechsel der Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnungen Nebenstehend findet sich der Link auf die "Allgemeine Bestimmung für Prüfungsordnungen" (ABPO) der h_da sowie die jeweilige BBPO (besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung), der Studienplan und das Modulhandbuch ABPO h_da BBPO (PO 2021 - gültig ab 01.05.22) Modulhandbuch (PO 2021 - gültig ab 01.05.22) Studienplan