Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online über my.h-da.de anmelden. Die Anmeldezeiträume finden Sie im " Terminplan des Fachbereichs ". Ihre erfolgreiche Anmeldung wird Ihnen immer per E-Mail seitens der Hochschule bestätigt . Bitte archivieren Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG! Sie gilt als rechtsverbindlicher Nachweis für Ihre Anmeldung und das Recht auf Teilnahme an der Prüfung. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Anmeldebestätigungen. Alle Reklamationen in Verbindung mit der Anmeldebestätigung - keine Anmeldebestätigung oder eine unvollständige oder fehlerhafte Anmeldebestätigung - richten Sie unmittelbar an das Studierendensekretariat des FB Wirtschaft . Reklamationen bezüglich Ihrer Anmeldungen sind außerhalb des Anmeldezeitraums grundsätzlich nur in Verbindung mit Ihrer Anmeldebestätigung für die Prüfung möglich. Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird nach Maßgaben des § 17 Absatz 6 der ABPO durchgeführt. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Wiederholung von Prüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholung von Prüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Nicht bestandene Wahlpflichtmodule Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden. Zu nicht bestandenen Modulen erfolgt keine Pflichtanmeldung! Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für schriftliche und mündliche Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da.de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungen Anmelden zu Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich my.h-da.de anmelden. Die Anmeldefristen und Termine finden Sie im Reiter "Aktuelles Semester". Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG bis nach dem Prüfungszeitraum auf ! Sie als Studierende/r stehen in der Pflicht, diese Bestätigung aufzubewahren, bis die Klausuren vorbei sind. Kontrollieren Sie unbedingt während des Anmeldezeitraums Ihre Anmeldungen – wenn in dieser Zeit etwas nicht stimmt mit den Anmeldungen, kann man Sie durch das Sekretariat noch anmelden. Wenn Ihnen das erst nach dem Anmeldezeitraum auffällt und Sie keine Anmeldebestätigung nachweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung NICHT möglich! Abmelden von Prüfungsleisten Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen bis zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Abmelden von Prüfungsleistungen im Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Wiederholungsprüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht . Für im Jahresrhythmus angebotene Veranstaltungen kann die erste Wiederholungsprüfung einmalig um ein Semester verschoben werden. Mündliche Ergänzungsprüfungen Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem Terminplan Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Hinweis ➤ 4-semestriger Master Hinweis 4-semestriger Master - Prüfungsnummern - Konto 111 (Prüfungs-Nr. 40110- 40160) Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung der BWL sind dem Konto 111 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40110- 40160 sowie die RASUM Module zugeordnet. 222 (Prüfungs-Nr. : 40210- 40260 Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung Technik sind dem Konto 222 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40210- 40260 sowie die RASUM Module zugeordnet. 333 (Prüfungs-Nr.: 40310- 40360) Studierende mit einem Bachelorstudium aus Richtung WIng sind dem Konto 333 zugeordnet. Diesem Konto sind im 1. Semester alle Prüfungsnummern 40310- 40360 sowie die RASUM Module zugeordnet. Prüfungsformen: Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Wiederholungsprüfung (M.Sc.) Wiederholungsprüfung (M.Sc.) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Sonstiges Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Prüfungssekretariat Termine Terminplan Prüfungsan-/abmeldungen my.h-da.de Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Mit über 45 Partnerhochschulen bietet der Fachbereich Wirtschaft eine Vielzahl an Möglichkeiten im Ausland zu studieren. Gerne möchten wir von Euch erfahren, welche Angebote für Euch interessant wären und welche Stolpersteine es für Euch bei einem Auslandsstudium gibt. Wir würden uns riesig freuen, wenn ihr Euch 3 Minuten Zeit nimmt und an der Umfrage teilnehmt. Die in dieser Umfrage gesammelten Daten werden anonym verwendet. Link zur Umfrage: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSe1ix85I5x-UY3XvvaM2JcFbU_PD9NnLOn269kbZhUhVAaZ0Q/viewform?usp=sf_link Falls Ihr weitere Fragen habt, könnt Ihr Euch gerne bei mir (E-mail: bhavani.pidugu@stud.h-da.de ) oder bei Frau Prof. Dr. Futschik (E-mail: monika.futschik@h-da.de ) melden. Vielen Dank und viele Grüße Bhavani Pidugu und Frau Prof. Dr. Futschik
Das Master-Thesis-Modul (Abschlussmodul nach § 21 ABPO und § 12 BBPO ) besteht aus der Masterarbeit und dem Kolloquium. Voraussetzungen: Zum Beginn des Master-Project/Thesis Moduls sind 78 CP erforderlich, hierbei sind 30 CP aus dem ersten Semester nachzuweisen. Die Arbeit kann in englischer oder in deutscher Sprache erstellt werden. Bei der Anfertigung der Abschlussarbeit wird die Kandidatin oder der Kandidat durch eine Referentin oder einen Referenten betreut. Die Prüfung der Arbeit erfolgt in der Regel durch die Referentin oder den Referenten sowie durch eine Korreferentin oder einen Korreferenten. Beide Personen müssen mindestens die durch die Abschlussarbeit festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Zumindest eine der beiden Personen muss ein Professor / eine Professorin der Hochschule Darmstadt, der / die am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt lehrend tätig ist, sein. Als Referentin oder Referent kommen ausschließlich alle Professor:innen, alle Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie alle Lehrenden am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Darmstadt in Frage. Wird die Abschlussarbeit in einem Unternehmen erstellt, kann der Korreferent oder die Korreferentin diesem Unternehmen angehören. Über die Zulassung des Referenten oder der Referentin und des Korreferenten oder der Korreferentin entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss. Die Master-Thesis muss vor dem Beginn mit dem Anmeldeformular zur Master-Thesis angemeldet werden. Die Anmeldung ist per E-Mail an das Sekretariat zu senden. Nach der Zulassung durch den Prüfungsausschuss, die per E-Mail bestätigt wird, darf die Bearbeitung der Master-Thesis begonnen werden. Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Sekretariat , an Referent:in und Korreferent*in zu dem vom Prüfüngsausschuss festgelegten Termin bis 12:00 Uhr. Wenn die Master-Thesis bestanden ist, wird die Kandidatin oder der Kandidat zum Kolloquium zugelassen. Das Kolloquium beginnt mit einem Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten von mindestens 15 und höchstens 45 Minuten Dauer. Die Gesamtdauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 und höchstens 60 Minuten. Termin und Ausgestaltung des Vortrags sind mit dem Referenten oder der Referentin und mit dem Korreferenten oder Korreferentin abzustimmen. Formular Anmeldung Master-Thesis Abgabe Abschlussarbeit Prozedere Bearbeitungszeit Abschlussarbeit Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Allgemeiner Hinweis! Prüfungen können nur bei der/dem für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Prüferin/Prüfer abgelegt werden. Es ist nicht möglich , an Prüfungen des gleichen Moduls in anderen Studiengängen teilzunehmen. Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) (PO 2016 | PO 2021) möglich (Beispiel: Die Klausur findet am Montag, 11:00, statt. Sie können sich bis Samstag, 23:59, von der Klausur abmelden), sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung. Bitte heben Sie Ihre ABMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweils in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 17 Abs. 4 ABPO) im nächstfolgenden Jahr. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Studierende können sich selbst auch schon zur Prüfung im nächsten Semester anmelden. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung ist spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des nächstfolgenden Jahres zu wiederholen. Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen ist auf zwei beschränkt! Prüfungssekretariat Termine Den Anmeldezeitraum für Prüfungen entnehmen Sie dem - Terminplan - Ihres Studiengangs. Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. ► PO 2018 B.Sc. : Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird auf zwei beschränkt (BBPO §13 Absatz 2). Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Weitere wichtige Informationen Aufnahme Vertiefungsstudium Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums im Studiengang Bachelor Energiewirtschaft müssen mindestens 90 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein. Übergang Bachelor - Master Übergang Bachelor - Master Bachelorstudierende im Studiengang Energiewirtschaft können Prüfungsleistungen in Masterstudiengang Energiewirtschaft vorwegnehmend erbringen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium (210 CP) mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben. Mit der Erbringung freiwilliger Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu diesem Masterstudiengang. Im Sommersemester können demnach Bachelorstudierende des Studiengangs Energiewirtschaft, die ihren Bachelor erfolgreich mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben, Module im Masterstudiengang Energiewirtschaft ablegen. Bitte beachten Sie: Es muss vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nur dann ist eine Anmeldung zu den Prüfungen auch möglich. Prüfungssekretariat Fragen an den PA-Ausschuss Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungen von Prüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. ► PO 2018 B.Sc. : Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird auf zwei beschränkt (BBPO §13 Absatz 2). Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Sonstiges Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Schieben Schieben NUR für die PO 2011 gilt: Die erste Wiederholungsprüfung kann einmalig von Ihnen um ein Semester geschoben werden. Weiter Informationen Aufnahme Vertiefungsstudium Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums im Studiengang Bachelor Energiewirtschaft müssen mindestens 90 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein. Übergang Bachelor - Master Bachelorstudierende im Studiengang Energiewirtschaft können Prüfungsleistungen in Masterstudiengang Energiewirtschaft vorwegnehmend erbringen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium (210 CP) mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben. Mit der Erbringung freiwilliger Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu diesem Masterstudiengang. Im Sommersemester können demnach Bachelorstudierende des Studiengangs Energiewirtschaft, die ihren Bachelor erfolgreich mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben, Module im Masterstudiengang Energiewirtschaft ablegen. Bitte beachten Sie: Es muss vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nur dann ist eine Anmeldung zu den Prüfungen auch möglich. Prüfungssekretariat Fragen an den PA-Ausschuss Prüfungsan-/Abmeldungen ► my.h-da.de Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Zur Erleichterung unserer Planung bitten wir um Ihre Anmeldung. Für zusätzliche Fragen und Anregungen steht Ihnen folgende E-Mail Adresse zur Verfügung: ringvorlesung.fbw@h-da . de
Liebe Studierende, die Anmeldung zum "Praxisprojekt" und "Projektbegleitendes Seminar" über myhda funktioniert zur Zeit nicht. Wenn Sie sich hierzu anmelden möchten, dann schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an das Prüfungssekretariat (delp.hannah@h-da.de) mit der kurzen Bitte, Sie anzumelden.