Durch die Bachelor-Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Zusammenhänge des Studienfaches überblicken, die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben. Die Bachelor-Abschlussprüfung erfolgt studienbegleitend und umfasst alle Module einschließlich der Bachelor-Arbeit. Die Bachelor-Arbeit ist - nach Absprache mit der Referentin oder dem Referenten - in schriftlicher Form in Deutsch oder Englisch grundsätzlich im siebten Semester abzufassen. Nach Abgabe der Arbeit werden die Ergebnisse im Rahmen eines max. 30-minütigen, öffentlichen Vortrags (Kolloquium) mit anschließender Diskussion vorgestellt. Die Bewertung erstreckt sich auf die Arbeit (75%) und die Präsentation (25%) Die Prüfungsausschussvorsitzende beschließt über die Zulassung zur Thesis. Die Bearbeitungszeit beginnt i. d. R. mit dem Datum der Zulassung und endet nach 12 Wochen. Bitte beachten Sie: Jegliche Änderung des genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuer*innen abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Prüfungsausschussvorsitz Prüfungssekretariat Thesis Anmeldung | Abgabe Abgabe Abschlussarbeit Prozedere
Durch die Bachelor-Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die Zusammenhänge des Studienfaches überblicken die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben. Die Bachelor-Abschlussprüfung erfolgt studienbegleitend und umfasst alle Module einschließlich der Bachelor-Arbeit. Die Bachelor-Arbeit ist - nach Absprache mit der Referentin oder dem Referenten - in schriftlicher Form in Deutsch oder Englisch grundsätzlich im siebten Semester abzufassen. Nach Abgabe der Arbeit werden die Ergebnisse im Rahmen eines max. 20-minütigen, öffentlichen Vortrags (Kolloquium) mit anschließender Diskussion vorgestellt. Die Bewertung erstreckt sich auf die Arbeit (75%) und die Präsentation (25%) Die Prüfungsausschussvorsitzende beschließt über die Zulassung zur Thesis. Der Anmelde-/Zulassungstermin ist jeweils der 1. Dienstag im Monat. Die Bearbeitungszeit beginnt i. d. R. mit dem Datum der Zulassung und endet nach 12 Wochen. Bitte beachten Sie: Jegliche Änderung des genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuer*innen abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Prüfungsausschussvorsitzende Prüfungssekretariat Anmeldung |Zulassung Thesis Modalitäten
Meldung zur Thesis / Abgabemodalitäten / Kolloquium / Zeugnis Voraussetzung zur Anmeldung 160 CPs Bearbeitungszeit 12 Woche Anmeldung und Zulassung zur Thesis Zulassungstermin ist jeder 1. Dienstag im Monat. Die Anmeldeunterlagen sind eine Woche vorher an die E-Mail Adresse des Sekretariat Energiewirtschaft: energie.sek.fbw@h-da . de zu senden. Ihren Abgabetermin erfahren Sie sehr zeitnah per E-Mail durch das Sekretariat. Verlängerung der Abgabefrist der Thesis (ABPO §22 (7) Eine Verlängerung der Abgabefrist kann unter Angabe von triftigen Gründen dem Prüfungsausschuss gegenüber geltend gemacht werden. Dies muss in schriftlicher Form und fristgerecht geschehen. Bitte füllen sie den vorgesehenen Antrag dafür aus. + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen + Änderung eines genehmigten Titels Jegliche Änderung des bereits genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuern (mwd) abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Abgabe Thesis Die Abgabe der Abschlussarbeit gilt als fristgerecht, wenn sie bis 12:00 Uhr am Abgabetag in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Prüfungssekretariat und Referenten (mwd) gesendet wird. Eine Printversion ist vor dem Kolloquium im Sekretariat einzureichen. Weitere Printversionen sind bei Bedarf bei Referenten (mwd) zu einem von ihnen festgesetzten Termin nach dem Abgabetag einzureichen. + Bitte beachten Sie auch den Link in der rechten Spalte zu den Regelungen der Abgabe einer Abschlussarbeit + Abgabe auf postalischem Weg: Hochschule Darmstadt Fachbereich Wirtschaft z. Hd Hannah Delp Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt (Bitte achten Sie auf genaue postalische Adressierung. Das Risiko des zufälligen Untergangs ist von der/dem Studierenden zu tragen.) oder Poststelle der Hochschule Darmstadt Schöfferstr. 3 (Mo.-Fr. 08.30 - 12.00 Uhr) oder an Feiertagen offizieller h_da Briefkasten in der Schöfferstr. 3 Kolloquium Die Ergebnisse der Arbeit werden im Rahmen eines mind. 15 und höchstens 20-minütigen, öffentlichen Vortrags mit anschließender Diskussion vorgestellt. Bewertung: Arbeit: 75% / Vortrag: 25% Kolloquiumstermin Der Studierende (mwd) vereinbart mit dem/der Referenten (mwd) einen Termin und teilt diesen umgehend, spätestens jedoch 1 Woche vor dem geplanten Kolloquium dem Prüfungssekretariat mit. Zeugniserstellung Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind. Prüfungsamt Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert. h-da.de/studium/studienorganisation/pruefungsamt/ Kontakt Semestertermine Terminplan Abgabemodalitäten zur Thesis Regelungen zu Abgabe einer Abschlussarbeit Auswahl Referent*innen Informationen
Anfahrt | Interaktive Karte (Gebäude) | Virtuelle Campustour Programm APmC - 17. Juni 2023 Wann? Was? Wo? 08:30 Uhr Empfang C23 Infoshop / Counter des Studierendenhauses 09:00 - 09.45 Uhr Auftaktveranstaltung C10 Café Glaskasten im Hochhaus 09.45 - 15.00 Uhr Berufsmesse (Messestände der Prüfungsgesellschaften) C11 Mensa Schöfferstraße 10.00 - 11.30 Uhr Workshops / Vorträge Session 1 C23 Studierendenhaus/Hochhaus 11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen C23 Schöffers 13:00 - 14:30 Uhr Workshops / Vorträge Session 2 C23 Studierendenhaus/Hochhaus 15.00 - 16.00 Uhr Paneldiskussion im Plenum C10 Café Glaskasten im Hochhaus 16.00 Uhr Verabschiedung C10 Café Glaskasten im Hochhaus Geplante Vorträge Thema Firma Vortrag/Workshop Uhrzeit Zwischen ESG und Ukraine-Krieg – aktuelle Herausforderungen für Banken und Finanzdienstleister in der Bilanzierung und im Risikomanagement BDO AG W 10:00 - 11:30 Herausforderungen von Prüfung und Beratung gemeinnütziger Organisationen CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Darmstadt W 10:00 - 11:30 Ablauf einer Jahresabschlussprüfung – Ein Bericht aus der Praxis Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft V 10:00 - 11:30 Besonderheiten bei der Prüfung von Energieversorgungsunternehmen DORNBACH GmbH W 13:00 - 14:30 Quo vadis nichtfinanzielle Berichterstattung - Bestandsaufnahme und Besonderheiten in der Automobilindustrie KPMG V 13:00 - 14:30 Audit im Public Sector – was und wie prüft der Hessische Rechnungshof? Hessischer Rechnungshof Darmstadt V 13:00 - 14:30 Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 – Mögliche Fallstricke Mazars GmbH & Co. KG V 13:00 - 14:30 Besonderheiten der Bankbilanzierung und Wirtschaftsprüfung bei Sparkassen Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen - Prüfstelle V 13:00 - 14:30 Der Megatrend Nachhaltigkeit verändert die Wirtschaftsprüfung PricewaterhouseCoopers GmbH WPG V 13:00 - 14:30 Bedingte Kaufpreiszahlungen beim Beteiligungserwerb nach HGB PricewaterhouseCoopers GmbH WPG W 10:00 - 11:30 Wie funktioniert Restrukturierung? Ein erster praktischer Einblick Rödl & Partner GmbH, Recovery Services Germany V 13:00 - 14:30 Insights in der Transaktionsberatung bei Rödl & Partner - Fokus auf FDD bei Transaktionen im Small- und Mid-Cap-Bereich Rödl & Partner GmbH, Transaction & Valuation Services V 10:00 - 11:30 Gute Gründe Wirtschaftsprüfer*in zu werden Wirtschaftsprüferkammer KdÖR V 13:00 - 14:30 Herausforderungen des ESG Reportings Gruppe Dr. Dienst & Partner (Koblenz, Frankfurt, Mainz und weitere) V 13:00 - 14:30 Bilanzanalyse von Immobilienunternehmen mit Ausblick auf klimatische Herausforderungen des Gebäudebestands VdW Südwest e.V., Frankfurt am Main W 10:00 - 11:30 Der Beruf des Wirtschaftsprüfers im Wandel – Chance und Risiken aus der geänderten Regulatorik, Digitalisierung und Nachhaltigkeit Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Düsseldorf V 13:00 - 14:30 Future of the Audit & "GAAP Conversion" Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft V 10:00 - 11:30 ESG Regulatorik - Prüfung und Beratung Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft V 10:00 - 11:30 Wettbewerbsvorteile durch Sustainability Management Baker Tilly W 10:00 - 11:30 Kontakt apmc2023.fbw@h-da . de
Hochschulwechsel Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Grundlage hierfür ist die Anerkennungssatzung der h_da. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen. Interner Studiengangswechsel Betriebswirtschaftslehre Bachelor ⇔ Logistik Management Bachelor Die Prüfungsausschüsse der Bachelorstudiengänge BWL und LoMa haben in ihren Sitzungen am 30.03.2023 beschlossen, dass beide Studiengänge als vergleichbar eingestuft werden. Infolgedessen müssen Studierende, die von einem dieser Studiengänge in den anderen wechseln wollen, bereits erbrachte Leistungen inkl. aller Fehlversuche zwingend anerkennen lassen. Falls eine Studierende oder ein Studierender endgültig einen Studiengang nicht bestanden hat, wird sie bzw. er nicht mehr für den anderen Studiengang zugelassen. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen. Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist. Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen" zu beantragen. Auslandsaufenthalt Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen. Online-Anerkennungsverfahren Hochschulische Leistungen Außerhochschulische Kompetenzen
Inhalte Große, international tätige Konzerne richten in der Regel ein Vorstandsressort „Finanzen“ ein, für das ein Chief Financial Officer (CFO) zuständig ist. Die Module des Schwerpunkts „Wirtschaftsprüfung/Steuern/Controlling“ decken wichtige Tätigkeitsfelder dieses Verantwortungsbereichs ab. Sie erwerben Kenntnisse in der auf den Shareholder Value bezogenen Unternehmensführung und der Unternehmensbewertung. Sie erlernen, die Finanzinformationen von Tochterunternehmen zu einem einheitlichen Abschluss des Konzerns zu konsolidieren und solche Abschlüsse zu analysieren und interpretieren sowie Abschlüsse für besondere Zwecke zu erstellen. Sie erwerben Kenntnisse im Bereich des internationalen Steuerrechts. Darüber hinaus erlernen sie Techniken des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, die sowohl bei externen Abschlussprüfungen als auch bei der Tätigkeit der Internen Revision Anwendung finden. Verwendbarkeit / Berufsbild Die im Rahmen des Schwerpunkts Wirtschaftsprüfung/Steuern/Controlling des Studiengangs Betriebswirtschaft M.Sc. erworbenen Kenntnisse qualifizieren Sie insbesondere, in Rechnungslegungs- oder Finanzabteilungen sowie Stabstellen von internationalen Konzernen tätig zu werden. Darüber hinaus befähigen sie zur Bewältigung von komplexeren Tätigkeitsfeldern im Controlling. Weiterhin sind Ihre Fähigkeiten bei spezialisierten Dienstleistern wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften begehrt. Module Grundlagenstudium - Wichtige Voraussetzungen Rechnungslegung Controlling Finanzierung Unternehmensbesteuerung Vertiefungsstudium Konzernrechnungslegung Sonderbilanzen Internationale Aspekte in ESt und KSt Wertorientierte Unternehmensführung Unternehmensbewertung Jahres- und Konzernabschluss-Analyse Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen (Wahlmodul) Bilanzrechtsprechung (Wahlmodul) Kontakt
Hochschulwechsel Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Grundlage hierfür ist die Anerkennungssatzung der h_da. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zu beantragen. Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist. Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen. Die Anerkennung ist über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen" zu beantragen. Auslandsaufenthalt Anerkennung von Prüfungsleistungen (Modulen) im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen. Online Anerkennungsverfahren Hochschulische Leistungen ► Hochschulische Leistungen Außerhochschulische Kompetenzen ► Außerhochschulische Kompetenzen
Studien- und Prüfungsordnungen Nebenstehend findet sich der Link auf die "Allgemeine Bestimmung für Prüfungsordnungen" (ABPO) der h_da sowie die jeweilige BBPO (besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung), der Studienplan und das Modulhandbuch Wichtiger Hinweis: Die Eignungsfeststellung gemäß §6 Abs 3 BBPO und damit auch §§4 und 5 BBZM ist gemäß Beschluss des Fachbereichsrats vom 24.10.23 bis auf Weiteres ausgesetzt und daher nicht anzuwenden. Ein Abschluss gilt fortan als qualifiziert , wenn eine Gesamtnote von 2,5 oder besser erreicht wurde.“ Prüfungsordnung 2018 ABPO der h_da BBPO vom 27.06.2017 (gültig bis 31.03.2022) BBPO vom 27.06.2017 (gültig ab 01.04.2022) Modulhandbuch Studiengangsflyer Studienplan 2018
Meldung | Abgabe | Kolloquium | Zeugnis Voraussetzung zur Meldung a) mindestens 50 CP gem. § 6 Abs. 1 b) mindestens 80 CP gem. § 6 Abs. 2, darunter alle 30 CP des ersten Semesters Bearbeitungszeit 6 Monate Anmeldung zum Zulassungstermin Zulassungstermin ist jeder 1. Dienstag im Monat. Anmeldefrist: Die Anmeldeunterlagen sind eine Woche vor Zulassungstermin an die E-Mail Adresse des Sekretariats Energiewirtschaft "energie.sek.fbw@h-da.de" zu senden. Ihren Abgabetermin erfahren Sie per E-Mail (i. d. R. einen Tag nach dem Zulassungstermin). Verlängerung der Abgabefrist der Thesis (ABPO §22 (7) Eine Verlängerung der Abgabefrist kann unter Angabe von triftigen Gründen dem Prüfungsausschuss gegenüber geltend gemacht werden. Dies muss in schriftlicher Form und fristgerecht geschehen. Bitte füllen sie den vorgesehenen Antrag dafür aus. + Falls Sie aufgrund einer Krankheit eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen, vergessen Sie nicht, ein ärtzliches Attest zusammen mit dem Antrag einzureichen + Änderung eines genehmigten Titels Jegliche Änderung des bereits genehmigten Titels der Abschlussarbeit muss mit den Betreuern (mwd) abgestimmt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Titeländerung kann formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Abgabe Thesis Die Abgabe der Abschlussarbeit gilt als fristgerecht, wenn sie bis 12:00 Uhr am Abgabetag in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Prüfungssekretariat und Referenten (mwd) und Korreferenten (mwd) gesendet wird. Eine Printversion ist vor dem Kolloquium im Sekretariat einzureichen. Weitere Printversionen sind bei Bedarf bei Referenten (mwd) und Korreferenten (mwd) zu einem von ihnen festgesetzten Termin nach dem Abgabetag einzureichen. + Bitte beachten Sie nebenstehenden Link mit Verweis auf die Regeln zur Abgabe einer Abschlussarbeit + Abgabe auf postalischem Weg: (Bei postalischer Zustellung gilt das Datum des Poststempels. Das Risiko des zufälligen Untergangs ist von der/dem Studierenden zu tragen.) Hochschule Darmstadt Fachbereich Wirtschaft Studiengang Energiewirtschaft Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt oder Poststelle der Hochschule Darmstadt Schöfferstr. 3 (Mo.-Fr. 08.30 - 12.00 Uhr) oder an Feiertagen offizieller h_da Briefkasten in der Schöfferstr. 3 Kolloquium Nach Abgabe der Masterarbeit werden die Ergebnisse zu einem vom Prüfer (mwd) festgesetzten Termin in einem Kolloquium vorgestellt und diskutiert. Das Kolloquium beginnt mit einem Vortrag des Kandidaten (mwd) von höchstens 20 Minuten Dauer. Die Gesamtdauer des Kolloquiums beträgt mindestens 45 und höchstens 60 Minuten. Das Kolloquium ist öffentlich, soweit nicht eine Geheimhaltungspflicht besteht. Die Masterarbeit und das Kolloquium müssen für sich bestanden sein und werden im Verhältnis 3:1 gewichtet. Kolloquiumstermin Der Studierende (mwd) vereinbart mit seinem Referenten (mwd) und Korreferenten (mwd) einen Termin und teilt diesen umgehend, spätestens jedoch 1 Woche vor dem geplanten Kolloquium dem Prüfungssekretariat mit. Zeugniserstellung Das Zeugnis wird zusammen mit dem Transcript of Records zeitnah vom Fachbereich erstellt und vom Prüfungsamt der h_da ausgegeben. Sie erhalten eine Mail von dort, sobald die Unterlagen abholbereit sind. Prüfungsamt Falls Sie das Zeugnis nicht selbst abholen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Dort werden Sie über die Alternativen informiert. h-da.de/studium/studienorganisation/pruefungsamt/ Prüfungssekretariat Termine ► Terminplan Formulare PO 2014 | PO 2021 Anmeldung Thesis Deckblatt Thesis Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit Abgabemodalitäten zur Thesis Regelungen zu Abgabe einer Abschlussarbeit Referent*innen ► Informationen zur Auswahl Ihrer Referent*innen und Korreferent*innen *Formulare im .pdf-Format Formularfelder für eine mögliche digitale Signatur werden erst nach einem Download sichtbar!
Hochschulwechsel Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Hochschulwechsel Bei einem Wechsel von einer anderen in- oder ausländischen Hochschule an die Hochschule Darmstadt sehen die "Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) der h_da" vor, dass Prüfungsleistungen (Module), die Sie an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erbracht haben, bei Gleichwertigkeit anerkannt werden können. Die Vorab-Anerkennung von Modulen erfolgt zunächst durch die jeweiligen Fachdozenten (m|w|d) und ist anschließend, zusammen mit den Anerkennungsunterlagen (Modulbeschreibungen und Leistungsnachweise der Herkunftsmodule), dem Prüfungsausschuss über das Online-Anerkennungsverfahren "Hochschulische Leistungen" zur endgültigen Anerkennung vorzulegen. Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Anerkennungen im Zusammenhang mit außerhochschulische erworbenen Kompetenzen Die Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nur dann möglich, wenn die absolvierte Qualifikation/Leistung mindestens das DQR-Niveau 6 aufweist. Diese Voraussetzung müssen Sie vor dem Antrag auf der Seite vom DQR prüfen. Den Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen stellen Sie bitte über das Online-Anerkennungsverfahren "Außerhochschulische Kompetenzen". Auslandsaufenthalt Anerkennung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) des jeweiligen Studiengangs im Fachbereich Wirtschaft abzustimmen. Nach dem Auslandsaufenthalt sind die erworbenen Prüfungsleistungen (Module), zusammen mit den jeweiligen Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen dem Auslandsbeauftragten (m|w|d) zur Überprüfung und Anerkennung vorzulegen. Prüfungssekretariat Online Anerkennungsverfahren Hochschulische Leistungen Außerhochschulische Kompetenzen