Liebe Studierende, die zentrale Klausureinsicht für die Klausuren aus dem Wintersemester 2023/2024 von Prof. Dr. Grisar-Klingert wird im Mai 2024 in Dieburg (F01 Raum 424) stattfinden. Tragen Sie sich bitte dafür bis Mittwoch 1. Mai 2024 in untenstehende Moodle-Gruppe ein und wählen Sie ein passendes Zeitfenster aus. Geben Sie bitte auch das Modul an, für dessen Einsicht Sie sich anmelden. Bitte bringen Sie an Ihrem Klausureinsichtstermin Ihren Studentenausweis/Lichtbildausweis mit. https://lernen.h-da.de/course/view.php?id=11346
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungsprüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. ► PO 2018 B.Sc. : Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird auf zwei beschränkt (BBPO §13 Absatz 2). Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Weitere wichtige Informationen Aufnahme Vertiefungsstudium Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums im Studiengang Bachelor Energiewirtschaft müssen mindestens 90 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein. Übergang Bachelor - Master Übergang Bachelor - Master Bachelorstudierende im Studiengang Energiewirtschaft können Prüfungsleistungen in Masterstudiengang Energiewirtschaft vorwegnehmend erbringen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium (210 CP) mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben. Mit der Erbringung freiwilliger Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu diesem Masterstudiengang. Im Sommersemester können demnach Bachelorstudierende des Studiengangs Energiewirtschaft, die ihren Bachelor erfolgreich mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben, Module im Masterstudiengang Energiewirtschaft ablegen. Bitte beachten Sie: Es muss vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nur dann ist eine Anmeldung zu den Prüfungen auch möglich. Prüfungssekretariat Fragen an den PA-Ausschuss Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Liebe Studierende, die Klausureinsichten für die Klausuren von Herrn Prof. Dr. Maiberger aus dem WiSe 2023/24 finden am 02.05.24 in Dieburg (F15/102) statt. Eine Anmeldung ist bis zum 29.04.24 in den jeweiligen Moodle-Kursen möglich. Bitte bringen Sie einen Studentenausweis/Lichtbildausweis mit. Alternative Termine können nicht angeboten werden. BWL B.SC - Einführung in die BWL: https://lernen.h-da.de/course/view.php?id=20957 BWL B.SC - Wirtschaftsinformatik 2: https://lernen.h-da.de/course/view.php?id=22425 LoMa - Wirtschaftsinformatik 2: https://lernen.h-da.de/course/view.php?id=22425 BWL M.SC - Marktforschung: https://lernen.h-da.de/course/view.php?id=22426
FAQ zu Praxisprojekten des EWI B.Sc. dual Wann sollte/muss ich mich um ein Thema und Betreuende auf Hochschulseite für mein Projekt kümmern? In der Regel sprechen Sie im vorausgehenden Semester von Ihnen favorisierte Betreuende auf Hochschulseite an und klären auch die Themenstellung. Finden Sie niemanden, der Sie betreuen möchte, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung EWI dual. Die Betreuung der Praxisprojekte im 4. Semester EWI dual übernimmt derzeit im Rahmen der Einführung in das Studium Herr Prof. Dr. Grävenstein (Studiengangsleitung EWI dual / Praxisbeauftragter). Muss ich mein Projekt auch in HIS anmelden? NEIN. Die Anmeldung in HIS geschieht durch die Studiengangsleitung, sobald sie dort die Anmeldeformulare einreichen. Bitte reichen Sie die Anmeldeformulare frühzeitig ein. Rückwirkende Anmeldungen sind problematisch. Bitte suchen Sie dazu auch rechtzeitig nach einer Betreuerin/einem Betreuer auf Hochschulseite und legen Sie ihr/ihm die Anmeldung zur Unterschrift vor. Muss die Präsentation extra angemeldet werden? NEIN. Genau wie das Projekt selbst melden Sie sich mit Abgabe Ihres Anmeldebogens automatisch auch für diese Leistung an. Sie können einfach einen Termin mit Ihren beiden Betreuenden festlegen. Brauche ich Betreuende im Unternehmen für mein Praxisprojekt? JA. Im dualen Studiengang ist die Kooperation zwischen Hochschule und Unternehmen ausdrücklich vereinbart, ein inhaltlicher/fachlicher Austausch zwischen den Betreuenden auf Hochschulseite und dem Unternehmen ist zentraler Bestandteil. Wer darf mein Praxisprojekt betreuen? Alle Lehrenden des Fachbereichs Wirtschaft sowie alle Lehrenden anderer Fachbereiche, die im Studiengang EWI B.Sc. lehren. Die Betreuung der Praxisprojekte im 4. Semester EWI dual übernimmt derzeit im Rahmen der Einführung in das Studium Herr Prof. Dr. Grävenstein (Studiengangsleitung EWI dual / Praxisbeauftragter). Welche Aufgaben haben meine jeweiligen betrieblich Betreuenden? Die betrieblich Betreuenden sollen Ihnen den Zugang zu Informationen ermöglichen und für Ihre Fragen ein offenes Ohr haben. Zudem sollen sie mit Ihnen (und Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite) die Gliederung Ihrer Ausarbeitung besprechen und Ihnen Feedback geben. Wie viel Zeit dafür vorgesehen ist, liegt im Ermessen der Beteiligten, eine Vorgabe von Seiten der Hochschule gibt es dafür nicht. Allerdings sollen sie Ihren Arbeitsfortschritt aktiv unterstützen. Fordern Sie ggf. die Mitwirkung ein. Im Zweifel wenden Sie sich zunächst an Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die ein klärendes Gespräch führen können und – wenn das nicht hilft – an den Prüfungsausschuss, um über geeignete Maßnahmen beraten zu können. Nach Abgabe Ihrer Projektdokumentation lesen Ihre jeweiligen betrieblich Betreuenden Ihre Arbeit durch und bewerten sie in Rücksprache mit Ihren Betreuenden auf Hochschulseite. Bei der Präsentation sind beide anwesend. Das von beiden Betreuenden gemeinsam ausgefüllte Notenblatt leiten die Betreuenden auf Hochschulseite an das Prüfungssekretariat weiter. Kann ich meine Betreuenden (auf Seiten des Unternehmens oder auf Seiten der Hochschule) während der Bearbeitung wechseln? Falls es auf Seiten des Unternehmens erhebliche, begründbare und nachvollziehbare Probleme gibt, die auch kein klärendes Gespräch der Betreuenden untereinander lösen können, kann nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss einem Wechsel zugestimmt werden. Bitte sprechen Sie in solchen Fällen umgehend mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die dann den Prüfungsausschuss kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ein Wechsel der Betreuenden auf Hochschulseite ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich. Diese sind: längere Krankheit Hochschulwechsel. Bitte sprechen Sie im Einzelfall unter Schilderung der konkreten Umstände umgehend mit dem Prüfungsausschuss. Welchen Umfang hat eine Projektdokumentation? Die Anforderungen weichen zwischen den Betreuenden auf Hochschulseite unter Umständen leicht ab. Sprechen Sie daher in jedem Fall rechtzeitig mit Ihren jeweiligen Betreuenden. In der Regel sind jedoch für 5-CP-Module 10 bis 15 Seiten und für 10-CP-Module 20 bis 30 Seiten üblich. Gibt es formale Richtlinien/Anforderungen, nach denen die Projektdokumentation gestaltet sein muss? Nein. Zwar gibt es in der Literatur zum Thema Arbeitsmethodik einige eher allgemeingültige Empfehlungen, beispielsweise, welche Schriftarten bzw. Zeilenabstände zu empfehlen sind oder dass sorgfältig zitiert werden und ein Literaturverzeichnis erstellt werden muss. Wichtig sind aber lediglich: das Titelblatt (Hochschule Darmstadt, Fachbereich Wirtschaft, Titel der Arbeit, ggf. Untertitel, Name, Matr.Nr., Referent, Korreferent, erstellt bei Unternehmen XY, Bearbeitungszeitraum) ggf. Sperrvermerk die Eidesstattliche Erklärung (eigenhändige Unterschrift bitte nicht vergessen!) - Ohne diese Erklärung kann die Arbeit NICHT angenommen werden! Bei Verstößen gegen diese Erklärung wird die Arbeit mit "nicht bestanden" bewertet! in der Regel einseitiger Druck (es sei denn, Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite lassen zweiseitigen Druck zu) In allen übrigen Aspekten der (graphischen) Gestaltung (auch des Einbandes usw.) sind Sie frei. Sie können sich z.B. an den Vorgaben des Moduls „Arbeitsmethodik“ orientieren; nutzen Sie auch die „Richtlinien für die Erstellung von Projektberichten im Rahmen von Praxisprojekten“. Sprechen Sie jedoch bitte unbedingt mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite über diesen Punkt. Sie können auch festlegen, dass eine elektronische Abgabe (als pdf mit eingescannter eidesstattlicher Erklärung) ausreichend ist. Kann die Dokumentation zum Praxisprojekt auch als pdf-Datei abgegeben werden oder muss sie immer in Papierform vorgelegt werden? Die elektronische Abgabe ist möglich, jedoch sollten Sie diesen Punkt mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite klären. Manchmal wird die elektronische, manchmal die Papierform bevorzugt. Wann kann ich mit dem Schreiben meines Projektberichts beginnen? In der Regel beginnen Sie nach Abstimmung der inhaltlichen Ausrichtung und einer ersten Gliederung in Abstimmung mit Ihren Betreuenden auf Hochschul- und Unternehmensseite. Gibt es eine Bearbeitungsfrist für die Praxisprojekt-Dokumentation? Ja. In der Regel schließen Sie die Arbeiten an der Dokumentation im Anschluss an das Projekt innerhalb des Semesters ab, in dem Sie mit dem Projekt begonnen haben. In Ausnahmefällen können Ihre Betreuenden auf Hochschulseite eine abweichende Regelung vor oder während der Projektlaufzeit mit Ihnen treffen. Dies betrifft insbesondere: besonders komplexe Fragestellungen (mit Betreuenden auf Hochschulseite vereinbart) Schwierigkeiten im Projektverlauf, die Sie nicht zu vertreten haben (ggf. schriftlicher Nachweis durch das Unternehmen oder Gespräch der beiden Betreuendem untereinander) Krankheit (Attest) Bitte sprechen Sie besondere Ereignisse/Probleme so früh wie möglich gegenüber Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite an. Wer bestimmt den Termin für die Präsentation zu meinem Projekt? Den Termin legen Sie gemeinsam mit Ihren beiden Betreuenden fest. Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Bitte beachten Sie jedoch die Semestergrenzen 31.03. und 30.09. Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit der Praxisprojekt-Dokumentation nicht fristgerecht fertig werde? Bitte sprechen Sie diesen Punkt unbedingt gegenüber Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite an, damit rechtzeitig nach einer Lösung gesucht werden kann. Prinzipiell sind Verzögerungen bei diesen Prüfungsleistungen kein Ausschlussgrund („nicht bestanden“), da die BBPO keine Regelungen dafür enthält. Dennoch ist es im Interesse aller, wenn die Arbeiten vereinbarungsgemäß abgeschlossen werden. Ich sehe meine Note in HIS nicht, obwohl ich den Bericht abgegeben und meine Präsentation gehalten hab Das kann daran liegen, dass die Note von Ihrem Betreuenden auf Hochschulseite noch nicht weitergemeldet wurde oder dass es z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingt zu Verzögerungen bei der Eintragung gekommen ist. Bitte geben Sie allen Beteiligten noch Zeit. Sollte die Note sechs Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse durch die Betreuenden bzw. nach Abgabe des Berichts bzw. dem Präsentationstermin immer noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss. Was passiert, wenn ich das Praxisprojekt nicht bestehe? Sie können es, wie jede andere Prüfung zweimal wiederholen, jedoch mit jeweils neuem Thema. Dürfen mehrere Praxisprojekte zusammengefasst werden? Unter bestimmten Umständen ist das möglich. Klären Sie dazu die fachlichen Aspekte rechtzeitig vor Anmeldung mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die zustimmen oder ablehnen und im Zweifel den Prüfungsausschuss informieren. Bei einer Zusammenfassung sind die Projekte dennoch getrennt anzumelden und werden auch getrennt benotet (i.d.R. mit der gleichen Note).
Our MBA programme was successfully established in 2007 and has in the short time since already earned a sound reputation in the Rhine-Main area as well as internationally. The h_da MBA is ranked among the top 20 MBA programmes in Europe. Our MBA is an excellent choice for anyone seeking to prepare for a career in management. It provides intensive, relevant and effective preparation for the challenges faced by executives of national and international enterprises. Continuous development, lifelong learning and a capacity for innovative thinking are the skills of the future: nothing else provides a better guarantee for career success. Determine your own future and take your qualifications to a higher level! If this is the opportunity you have been waiting for, we look forward to welcoming you to the h_da MBA. Kontakt Information Further Information about our MBA
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Wichtiger HINWEIS Auf den folgenden Seiten finden Sie aktuelle und wichtige Informationen und Dokumente zu den Themen Studien- und Prüfungsordnung Anerkennung von Leistungen Prüfungen resp. An- und Abmeldungen von Klausuren Praxismodul Abschlussarbeit u.v.m. Bitte lesen Sie sich die Informationen sorgfältig durch. ! Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über das my.h-da.de an- und ggfs. abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch +49.6151.533-5888 oder per E-Mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo. – Mi.: 08.00 Uhr – 16.30 Uhr / Do.: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr / Fr.: 08.00 Uhr – 14.00 Uhr. Prüfungsausschussvorsitzende Prüfungssekretariat Fragen an den PA-Ausschuss Termine Informationen Prüfungsan-/abmeldungen my.h-da.de
Hinweise zur An-/Abmeldung von Prüfungen Schriftliche / Mündliche Prüfungen Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über my.h-da an- und abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch ( 06151 – 533 68888 ) oder per e-mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo – Mi.: 08.00 – 16.30 / Do: 08.00 – 18.00 / Fr.: 08.00 – 14.00 Prüfungsformen Anmelden von Prüfungsleistungen Anmelden von Prüfungsleistungen Zu Prüfungsleistungen müssen sich die Studierenden grundsätzlich online anmelden. Meldefristen und -verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. Bitte heben Sie Ihre ANMELDEBESTÄTIGUNG auf ! Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hausarbeiten gegebenenfalls andere Anmeldemodalitäten existieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Dozenten. Die Anmeldezeiträume für Prüfungen gelten auch für fachfremde Studierende. Bitte beachten sie, dass für fachbereichsfremde Prüfungen die Anmeldezeiträume des zugehörigen Fachbereichs gelten. Wenden sie sich für die Anmeldung zur Prüfung an das zugehörige Sekretariat. Abmelden von Prüfungsleistungen Abmelden von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von einer Klausur/Prüfungsleistung ist ohne Angabe von Gründen zwei Kalendertage vor dem Prüfungstermin (bis 23:59 Uhr) möglich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhaltender Fristen bindend ist. Bei Prüfungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. Hausarbeiten, Projekte) endet die Rücktrittsfrist sieben Kalendertage nach Ausgabe der Aufgabenstellung, frühestens jedoch am Ende des Anmeldezeitraums für die betreffende Prüfung, sofern die Besonderen Bestimmungen keine längere Frist festgelegt haben. Die Rücktrittsfristen sind bei den Prüfungen in my.h-da.de einsehbar. Krankheitsfall Krankheitsfall Bei erstmaligem krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss eine vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht sein. (Formular " Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung "). Anmerkung: Es wird nur noch diese Vorlage akzeptiert! Auf der Bescheinigung muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt (Datum und Uhrzeit) und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Bei wiederholtem krankheitsbedingten Rücktritt von einer Prüfungsleistung, muss ein amtsärztliches Attest (ausgestellt vom Gesundheitsamt) , spätestens 3 Tage nach der Prüfung, per E-Mail im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre Matrikelnummer und die betroffene Prüfung mit an. Ansonsten kann das Attest nicht zugeordnet werden. Anmerkung: Ein wiederholter krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfungsleistung liegt vor, wenn in vergangenen Semestern bereits bei der selben Prüfung schon einmal eine krankheitsbedingte Abmeldung durch ein Attest stattgefunden hat. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden . Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Anmerkung zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung / zum amtsärztlichen Attest: Bitte senden Sie die Bescheinigung / das Attest per E-Mail an Ihr jeweiliges Prüfungssekretariat. Das Original wird nicht benötigt. Studiengänge: BWL, LoMa und PuMa: bwl-log-pub.sek.fbw@h-da . de EWI: energie.sek.fbw@h-da . de Wiederholungen von Prüfungen / Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) Ergibt die Bewertung der zweiten Wiederholung einer schriftlichen Klausurprüfung , dass diese in der schriftlichen Form nicht bestanden ist, so ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses eine ergänzende mündliche Prüfung (MEP) durchzuführen. Zeigt die ergänzende mündliche Prüfung unter Berücksichtigung der bei der zweiten Wiederholung der Klausurprüfung erbrachten schriftlichen Leistung, dass die Lern- und Qualifikationsziele des Moduls in ausreichendem Maße erreicht wurden, so ist das Modul mit der Bewertung "ausreichend" (Note 4) bestanden. Wenn die Klausurprüfung aufgrund von § 16 Absatz 1, 3 oder 4 ABPO (Versäumnis, Täuschung) als nicht bestanden gewertet wird, ist die ergänzende mündliche Prüfung ausgeschlossen. ► PO 2018 B.Sc. : Die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen wird auf zwei beschränkt (BBPO §13 Absatz 2). Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen in Pflichtmodulen können zweimal in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgesehenen Form wiederholt werden, mit Ausnahme der Abschlussarbeit und des Kolloquiums zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung (Pflichtanmeldung gemäß § 14II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Sonstiges Wahlmodule - Nicht Bestehen Wahlmodule - Nicht Bestehen Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung in einem Wahlpflichtmodul kann beliebig oft wiederholt werden; alternativ kann die für das Bestehen des Wahlpflichtmoduls erforderliche Punktezahl durch andere Module oder Teilmodule desselben Wahlpflichtkatalogs erworben werden Schieben Schieben NUR für die PO 2011 gilt: Die erste Wiederholungsprüfung kann einmalig von Ihnen um ein Semester geschoben werden. Weiter Informationen Aufnahme Vertiefungsstudium Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums im Studiengang Bachelor Energiewirtschaft müssen mindestens 90 CP aus dem Grundlagenstudium erbracht worden sein. Übergang Bachelor - Master Bachelorstudierende im Studiengang Energiewirtschaft können Prüfungsleistungen in Masterstudiengang Energiewirtschaft vorwegnehmend erbringen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium (210 CP) mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben. Mit der Erbringung freiwilliger Prüfungsleistungen in einem Masterstudiengang besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu diesem Masterstudiengang. Im Sommersemester können demnach Bachelorstudierende des Studiengangs Energiewirtschaft, die ihren Bachelor erfolgreich mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen haben, Module im Masterstudiengang Energiewirtschaft ablegen. Bitte beachten Sie: Es muss vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nur dann ist eine Anmeldung zu den Prüfungen auch möglich. Prüfungssekretariat Fragen an den PA-Ausschuss Prüfungsan-/Abmeldungen ► my.h-da.de Prüfungsanmeldungen Erläuterungen
Der jeweile Prüfungsauschuss hat die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Prüfungen und hat die Rechtsaufsicht zur Einhaltung der Prüfungsordnung des Studienganges. Dem Prüfungsausschuss gehören vier Professor:innen (Amtszeit 2 Jahre) und zwei studentische Mitglieder (Amtszeit 1 Jahr) des Fachbereiches an. Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt. Vorsitzender BWL Fragen an den Prüfungsausschuss BWL B.Sc. / M.Sc Anfrageformular Vorsitzende Energiewirtschaft Fragen an den Prüfungsausschuss EWI B.Sc. / M.Sc. Anfrageformular Vorsitzende Logistik-Management Vorsitzender Public-Management Leitung Prüfungs- und Studienrecht der hda Justitiarin Christina Lidsba, Leiterin Prüfungs- und Studienrecht der hda Sprechstunde Ab Mittwoch, dem 17.11.2021 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Campus Dieburg, Geb. F 01, Raum 419 Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach vorheriger Absprache möglich. Kontaktdaten: 06151 – 16 38060 oder unter christina.lidsba@h-da . de .
Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie aktuelle und wichtige Informationen zu Anerkennungen, Prüfungen, An- und Abmeldungen von Klausuren und Dokumente zum Praxismodul und zur Bachelor-Arbeit. Bitte lesen Sie sich die Informationen sorgfältig durch. Für weitere Informationen können Sie sich an den zuständigen Prüfungsausschuss oder das Studiensekretariat des FB Wirtschaft wenden. Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für die Prüfungen über das my.h-da.de an- und ggfs. abzumelden. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftauchen, sind die IT-Dienste der h_da während folgender Zeiten telefonisch +49.6151.533-5888 oder per E-Mail it-service@h-da . de zu erreichen: IT-Service: Mo. – Mi.: 08.00 Uhr – 16.30 Uhr / Do.: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr / Fr.: 08.00 Uhr – 14.00 Uhr Kontakt Prüfungssekretariat Haben Sie Fragen? Termine Informationen Prüfungsan-/abmeldungen my.h-da.de