Pandemiebedingt-Praxismodul

Pandemiebedingte Anerkennung des Praxismoduls

Pandemiebedingt können absolvierte Tätigkeiten (z.B. Werkstudententätigkeiten) unter folgenden Voraussetzungen für das Praxismodul anerkannt werden:

  1. Die Tätigkeit wurde im zeitlichen Zusammenhang nach dem Beginn des Vertiefungsstudiums, d.h. nach der Wahl einer Vertiefungsrichtung und nach dem Abschluss des Grundlagenstudiums, absolviert.
  2. Die Tätigkeit erfüllt die in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch definierten Voraussetzungen im Hinblick auf Art und Umfang.

Die im Modulhandbuch definierte Prüfungsart bleibt weiterhin bestehen. Die / der Studierende muss für die Bewertung des Praxismoduls dem Hochschulbetreuer / der Hochschulbetreuerin ein geeignetes Arbeitszeugnis und einen Praxisbericht vorlegen. Die Anerkennung des Praxismoduls muss mit dem Formular für die Anmeldung des Praxismoduls bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 (31.03.2023) per E-Mail an das Sekretariat beantragt werden.