Pandemiebedingt-Praxismodul
Pandemiebedingte Anerkennung des Praxismoduls
Pandemiebedingt können absolvierte Tätigkeiten (z.B. Werkstudententätigkeiten) unter folgenden Voraussetzungen für das Praxismodul anerkannt werden:
- Die Tätigkeit wurde im zeitlichen Zusammenhang nach dem Beginn des Vertiefungsstudiums, d.h. nach der Wahl einer Vertiefungsrichtung und nach dem Abschluss des Grundlagenstudiums, absolviert.
- Die Tätigkeit erfüllt die in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch definierten Voraussetzungen im Hinblick auf Art und Umfang.
Die im Modulhandbuch definierte Prüfungsart bleibt weiterhin bestehen. Die / der Studierende muss für die Bewertung des Praxismoduls dem Hochschulbetreuer / der Hochschulbetreuerin ein geeignetes Arbeitszeugnis und einen Praxisbericht vorlegen. Die Anerkennung des Praxismoduls muss mit dem Formular für die Anmeldung des Praxismoduls bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 (31.03.2023) per E-Mail an das Sekretariat beantragt werden.